Rechtliche Frage zum führen von Tasern

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 1.968 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Februar 2006 um 22:06) ist von BigBorner.

  • Wie ist das eigentlich mit dem führen von Tasern? Was ich weiss(oder glaube zu wissen :))) ist, dass man ihn ungeladen wie einen normalen E-Schocker führen darf, was er dann ja auch im prinzip ist. Aber wie ist es mit den Kartuschen für so ein Gerät, darf man diese allgemein nicht führen, oder nur nicht in zusammenhang mit dem Taser?
    Für den Fall das man sie führen darf: Ist es erlaubt, den Taser ungeladen aber mit einer Kartusche in der Tasche zu führen?
    Wenn dies nicht legal ist, darf man selbst den Taser und ein Freund die Kartuschen führen??

  • Hier habe ich noch was im Netz dazu gefunden:

    In Deutschland sind TASER® ohne Kartusche rechtlich Hieb- und Stichwaffen gleichgestellt und dürfen mit vollendetem 18. Lebensjahr erworben und in der Öffentlichkeit (außer bei öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen) geführt werden.

    Mit aufgesteckter Kartusche gilt der Taser M-18 als Luftdruckwaffe, die mit dem vollendeten 18. Lebensjahr erworben werden darf und für die zum Führen (Schuss- und zugriffsbereites Tragen außerhalb von eigener Wohnung, Geschäftsräumen, befriedetem Besitztum, oder außerhalb von Wohnung, Geschäfträumen, befriedetem Besitztum eines Dritten, der hierzu die Erlaubnis erteilt hat) ein großer Waffenschein erforderlich ist.
    In Notwehrsituationen gilt jedoch das Notwehrgesetz und erlaubt das verwenden des Tasers mit aufgesteckter Kartusche zur Verteidigung des eigenen Lebens.

    Quelle

    Einmal editiert, zuletzt von snapshot (28. Februar 2006 um 07:15)

  • das würde heissen Taser im Hosenbund und Kartuschen irgendwo zugriffssicher im Rucksack...

    Bei Bedrohung den Angreifer freundlich um ein paar sekunden zeit bitte, Kartuschen auspacken, Aufstecken , sich freundlich beim Angreifer für die gewährte Zeit bedanken und dann schiessen.

    Sinnbefreit.... :))

  • Auf der Seite steht ja, in der Beschreibung zu den Kartuschen "Mit F-Stempel", d.h. dann also, dass man diese Kartuschen unabhängig vom eigentlichen Taser nicht führen sondern nur transportieren darf, richtig?