Rechtslage SSW in Österreich

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.540 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Januar 2006 um 11:00) ist von mr_schurli.

  • Zitat

    Original von mr_schurli
    Darf man SSW führen und wie sehen die Bestimmungen in Sachen Feuerwerk aus SSW aus?

    Grundsätzlich zählt eine SSW (hierzulande landläufig "Gaserer" genannt) an sich in Ö nicht als Schußwaffe im Sinne des WaffG, da ja kein Projektil verschossen wird. Im Gegensatz zB zum Taser, der sehr wohl eine Schußwaffe Kat. D darstellt, da die Elektropfeile von der Waffe verschossen werden.

    Somit gelten "nur" die Vorschriften für eine nicht den Schußwaffen zuzuschreibende Waffe, also zB das Verbot des Führens in einer grossen Menschenansammlung bzw. bei Veranstaltungen. In Ö kann man den Gaserer frei ohne Waffenbescheinigung kaufen.

    Betreffend Feuerwerkseinsatz muß ich noch kucken ;)

    :D Walther P22 (PTB 778), Walther P88 (PTB 764), Walther P99 (PTB 762), Taser M18 Laser-guided, FOX 5.3 OC Sprays, Krav Maga :D

  • Ich kenne das Gesetz, aber mit SSW führen bin ich noch nie schlau geworden.

    Also sind SSW keine Schusswaffen da sie kein Projektil verschießen, also wird auch keine Schusswaffe geführt oder so?

    Aber wie sieht es im Klartext aus?

    Mitglied beim IWÖ

  • @ helmut

    Was man in Ö alles frei (oder meldepflichtig) kaufen kann weiß ich.

    SSW, Signalwaffen, Kat. D Schusswaffen (z.B. Kipplaufflinte), Kat C Schusswaffen (z.B. Kugelrepetierer)........

    Auch zwecks Führen und Schusswaffen weiß ich bescheid, dass da nix ist ohne Waffenpass oder bei Kat C bzw. Kat D Jagdkarte. Bin ja selbst Schusswaffenbesitzer, allerdings kein Jäger. Nicht mal Sportschütze.....

    Mitglied beim IWÖ

  • SSWs darfst du ab 18 genauso führen wie ein Messer oder sonst eine freie Waffe. Schießen darfst du damit eigentlich nicht, wie schon in einem anderen Thread steht darfst du eigentlich garnichts was über die Klasse I hinausgeht anzünden afaik (Piraten bzw. Schweizer Kracher sind schon Klasse II, ich glaub die Ladycracker sind I). Zumindest ist das die Theorie, das heißt ein Polizist dürfte dich z.B. mitnehmen weil du nen Piraten angezündet hast.

    Zu Silvester toleriert die Polizei das Schießen normalerweise, aber wenn du vor den Fenstern von irgendwelchen Leuten die was gegen Lärm haben ein Magazin nach dem anderen leerst kanns gut sein dass du Ärger kriegst.

    Wie es mit Feuerwerk aussieht weiß ich nicht, aber es gibt vereinzelt Plätze wo mehrere Leute ihre Feuerwerkskörper verschießen, auf Wiesen usw.. Wenn man sich da einfach dazu stellt und mitschießt wirds egal sein imo

    2 Mal editiert, zuletzt von NeM (31. Dezember 2005 um 17:29)