Frage zu Pressluftkartuschen

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.218 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. Dezember 2005 um 21:48) ist von waldo.

  • Hallo zusammen!

    Müssen wiederbefüllbare Pressluftkartuschen für LGs/LPs eigentlich regelmäßig zum TÜV bzw. einer anderen offiziellen Prüfung unterzogen werden?

  • nur die ,
    welche mehr als 500 ccm volumen haben ,
    zum beispiel die grosse anschütz kartuschen sind alle 10 jahre zur überprüfung
    an den hersteller zu senden .

    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Danke für die schnelle Antwort. Wieviel passt denn z.B. in eine Kartusche für Lupi´s, z.B. die Twinmaster Top? Bei den Angaben, die ich gefunden habe, steht immer nur der Pmax.

  • je nach hersteller 150 - 250 ccm

    kann man aber auch errechnen , für den hausgebrauch :

    V = d²x0,785x länge

    bei angaben der maßeinheit in cm kommst Du auf obriges volumen

    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Wobei auch kleinere ein "Verwendbar bis" eingeschlagen haben können. Bei meiner Walther ist dem so... Laut Schlagzahlen (oder was das sein mag, sieht aus wie mit einem Matrixdrucker ins Material geprägt) hat die ein Volumen von 0,085 Litern (also 85ccm) ist aber nur bis 04/014 verwendbar.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    Einmal editiert, zuletzt von Erklärbär (11. Dezember 2005 um 23:10)

  • Zitat

    Original von Erklärbär

    Laut Schlagzahlen (oder was das sein mag, sieht aus wie mit einem Matrixdrucker ins Material geprägt) hat die ein Volumen von 0,085 Litern (also 85ccm) ist aber nur bis 04/014 verwendbar.

    das wird wohl am hersteller liegen und eine druckprüfung kann sowieso nur der
    hersteller der kartusche vornehmen , unter aufsicht eines TÜV Mitarbeiters .
    ( oder eines anderen Sachverständigen )
    hier mal einen link :

    Druckbehälter Verordung

    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Dagegen ist ja das WaffG direkt übersichtlich.

    Wobei ich da eben auf die schnelle nur eine Grenze von 0,1L gefunden habe unter der Behälter nicht unter die Verordnung fallen. Aber auch da währe ja die Kartusche noch drunter.

    Das es am Hersteller liegt hatte ich mir schon gedacht. Wer will sich schon das Geschäft entgehen lassen alle 10 Jahre eine neue Kartusche verkaufen zu können.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Erklärbär (13. Dezember 2005 um 22:11)