Schreckschusswaffe und Flashlight

Es gibt 1 Antwort in diesem Thema, welches 1.412 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. November 2005 um 20:33) ist von norskall®.

  • Auch so kann man Verbote umgehen:

    Zitat:


    Am 19.11.2005 um 20:04 Uhr fügte der Verkäufer folgende Ergänzung hinzu:
    Was ich vergessen habe: In Deutschland ist das Anbringen einer solchen das Ziel anstrahlenden taktischen Lampe verboten, Waffe und Flashlight werden also getrennt verpackt, was der Käufer damit dann macht, steht nicht in meiner Befugnis...
    :

    Einmal editiert, zuletzt von schwotte (24. November 2005 um 20:09)

  • da hat er aber recht, zusammen gebaut wäre es strafbar!
    das selbe wie mit einer exportfeder für ein LG. getrennt darf man es haben, jedoch zusammengesetzt sieht das rechtlich anders aus.
    wobei das eine "nur" ne lampe ist und das andere eben ne starke feder.
    bei egun ist alles möglich .*lol*

    erst schiessen :schiess1: dann fragen :D

    colt 1911a1 nickel poliert ,me-desert eagle brü., waltherp99/p22 brü., luger 90 brü.

    Einmal editiert, zuletzt von norskall® (24. November 2005 um 20:33)