Hallo, ich bin neu hier im Forum!
Ich hab neulich gelesen, dass seit dem neuen WaffG von 2003 sämtliche (lt. Gesetz) Waffen, also neuerdings auch Co2-Pistolen, LPs etc. verschlossen werden müssen, damit kein Unberechtigter/Unbefugter Zugriff zu ihnen hat.
Stimmt das?
Desweiteren wohne ich in meiner Wohnung alleine. Muss ich meine CO2-Pistole, die ich mir demnächst zulegen werde (RWS 225 oder Beretta 92FS) nun in meinen Wandtresor einschließen, oder kann ich sie auch in der Schublade herumliegen haben, da ja außer mir eh niemand in der Wohnung ist? Und inwieweit darf die Waffe geladen herumliegen, muss die immer entladen sein oder ist das egal?
Und noch eine abschließende Frage, ich habe gelesen, dass sog. Teleskopstöcke ab 18 Jahren legal sind, solange sie sich nicht in der Faust verbergen lassen. Das sah die Polizei vor einiger Zeit aber anders, als sie bei mir war (anderes Thema). Ich hatte so einen Teleskopstab (Länge ca. 35cm) im Schrank liegen, hatte ihn ein halbes Jahr vorher in einem Waffenladen legal gekauft, aber die meinten, er sei EVTL. verboten, da Totschläger.. und nun ist er seitdem weg. Da lag auch noch eine kopierte Erlaubnis vom BKA in der Verpackung, dass dieser Gegenstand unbedenklich sei. Seltsam finde ich auch, dass man diesen Schlagstock weiterhin frei kaufen kann.. scheint ja sehr verboten zu sein.
P.S.: Es war definitiv KEINE Stahlrute o.ä.!