Freie Waffen in der eigenen Wohung wegschließen?

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 5.064 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Oktober 2005 um 16:47) ist von zeitgeist81.

  • Hallo, ich bin neu hier im Forum!

    Ich hab neulich gelesen, dass seit dem neuen WaffG von 2003 sämtliche (lt. Gesetz) Waffen, also neuerdings auch Co2-Pistolen, LPs etc. verschlossen werden müssen, damit kein Unberechtigter/Unbefugter Zugriff zu ihnen hat.
    Stimmt das?

    Desweiteren wohne ich in meiner Wohnung alleine. Muss ich meine CO2-Pistole, die ich mir demnächst zulegen werde (RWS 225 oder Beretta 92FS) nun in meinen Wandtresor einschließen, oder kann ich sie auch in der Schublade herumliegen haben, da ja außer mir eh niemand in der Wohnung ist? Und inwieweit darf die Waffe geladen herumliegen, muss die immer entladen sein oder ist das egal? ???

    Und noch eine abschließende Frage, ich habe gelesen, dass sog. Teleskopstöcke ab 18 Jahren legal sind, solange sie sich nicht in der Faust verbergen lassen. Das sah die Polizei vor einiger Zeit aber anders, als sie bei mir war (anderes Thema). Ich hatte so einen Teleskopstab (Länge ca. 35cm) im Schrank liegen, hatte ihn ein halbes Jahr vorher in einem Waffenladen legal gekauft, aber die meinten, er sei EVTL. verboten, da Totschläger.. und nun ist er seitdem weg. Da lag auch noch eine kopierte Erlaubnis vom BKA in der Verpackung, dass dieser Gegenstand unbedenklich sei. Seltsam finde ich auch, dass man diesen Schlagstock weiterhin frei kaufen kann.. scheint ja sehr verboten zu sein. :confused2:

    P.S.: Es war definitiv KEINE Stahlrute o.ä.!

    Einmal editiert, zuletzt von zeitgeist81 (17. Oktober 2005 um 15:38)

  • Hallo und herzlich willkommmen hier!

    Der Paragraph

    Zitat

    § 36 WaffG

    Aufbewahrung von Waffen oder Munition

    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

    gilt grundsätzlich auch für erlaubsnisfreie Waffen wie Luftgewehr und Luftpistole oder Softairs mit :F:-Zeichen. Er gilt sogar für Blankwaffen, wenn sie bisher zugriffsbereit an der Wohnzimmerwand hingen. Nur braucht man dafür keinen Tresor, allerdings ist der obige Gummiparagraph natürlich trotzdem mit Vorsicht zu genießen: ein Schrank, zu dem auch die Kinder Zugang haben, geht daher nicht, da diese für Modelle "ab 18" eben Unbefugte sind.

    Wer also allein wohnt, sollte die Waffen einfach nicht offen herumliegen lassen, falls doch mal jemand als Besuch vorbeikommt. Es muß nun aber, etwa zum Schutz vor Einbrechern, nichts besonders gesichert werden, weil wir dann wieder bei den Tresoren wären...

    Denn auch in der entsprechenden Waffenverordnung findet sich zur Aufbewahrung nichts für Modelle unter der WBK-Untergrenze:
    https://www.co2air.de/wbb2/wom/AWaffV.html#P13


    2.
    Der von der Polizei trotz vorliegender Unbedenklichkeitsbescheinigung einkassierte Teleskopstock fällt meines Erachtens nach nicht unter die "verbotenen Gegenstände" nach

    Anlage 2 WaffG:
    1.3.1
    Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;

    1.3.2
    Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe

    Insofern würde ich den höflich, aber mit Fristsetzung von der Polizei zurückfordern. Die hatten nun ausgiebig Zeit, sich schlau zu machen, der Stock ist wiederum dein Eigentum. Daß die den zunächst zur Klärung mitnahmen, ist verständlich und nach den Landespolizeigesetzen auch gestattet, aber diese stillschweigende dauerhafte Einkassierung wird leider viel zu oft von Polizisten durchgeführt, die meinen, man könnte so "auf dem kleinen Dienstweg" Frieden auf die Erde bringen.

    Nur stellt sich die Frage, inwieweit man wirklich ggf. einen Rechtsstreit mit der Behörde vom Zaun brechen will.

    Ich muß zum Abschluß noch "offiziell" darauf hinweisen, daß sämtliche Rechtshinweise hier im Forum nach dem gesunden Menschenverstand und nicht nach juristischen Gesichtspunkten erfolgen: zum einen dürfen nur Rechtsanwälte konkrete Rechtsberatung leisten, zum anderen widersprechen sich Gesetze und gesunder Menschenverstand eben zu oft... :ngrins:


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...