Altes Luftgewehr und Waffenrecht

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 10.156 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (17. Januar 2006 um 18:24) ist von Ulrich Eichstädt.

  • Hi Ihr!!

    Also, ich werde bald auch ein HW 35 EXPORT Bj. 1971 besitzen.
    Dieses Schicke teil (Nußbaumschaft, Fischhaut am Griff) hat lt. Büchsenmacher 21 Joule. Das ist mal nen Wort zum Sonntag!! :lol:

    Darauf hin habe ich mit dem Waffenrechtsexperten der polizei gesprochen, der mir sagte, das dieses Gewehr unter "Brestandsschutz" fällt, da es vor der Waffengesetzänderung erbaut worden ist, und somit frei ab 18 Jahren besessen werden darf und damit auf Privatgrundstück und Schiessständen geschossen werden darf.

    Also: "Bestandsschutz" ist das Stichwort!!!!! :new11:

    Gruß
    p0nT!

    Einmal editiert, zuletzt von Hans-Werner (17. Januar 2006 um 15:40)

  • Zitat

    Original von p0nT!f3x
    ... somit frei ab 18 Jahren besessen werden darf und damit auf Privatgrundstück und Schiessständen geschossen werden darf. ...


    Hättest du dir die vorhergehenden Posts durchgelesen, wüsstest du, dass das FALSCH ist.
    Schiessen ist nur auf zugelassenen Ständen erlaubt!

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

    Einmal editiert, zuletzt von XXL (17. Januar 2006 um 15:46)

  • Zitat

    Original von p0nT!f3x
    Hi Ihr!!

    Also, ich werde bald auch ein HW 35 EXPORT Bj. 1971 besitzen.
    Dieses Schicke teil (Nußbaumschaft, Fischhaut am Griff) hat lt. Büchsenmacher 21 Joule. Das ist mal nen Wort zum Sonntag!! :lol:

    Darauf hin habe ich mit dem Waffenrechtsexperten der polizei gesprochen, der mir sagte, das dieses Gewehr unter "Brestandsschutz" fällt, da es vor der Waffengesetzänderung erbaut worden ist, und somit frei ab 18 Jahren besessen werden darf und damit auf Privatgrundstück und Schiessständen geschossen werden darf.

    Also: "Bestandsschutz" ist das Stichwort!!!!! :new11:

    Gruß
    p0nT!

    Lies mal dazu das Gesetz:

    Da steht als stichtag der 1.januar 1970, also darfst du das HW35 Bj. 1971 nicht ohne :F: haben ???

    Gruß

    cz75

  • Ja gut, aber ich meine, dass der Büchsenmacher mir das Ding sonst nicht ohne EWB verkaufen würde, da seine Existenz davon abhängt, und er sich damit auskennen SOLLTE.

    Desweiteren denke ich , dass die Polizei das besser wissen solte.
    Ich meine, mehr als direkt mit dem Waffenzuständigen der Kreispolizei zu telefonieren, kann man ja nicht..........

    Gruss
    p0nT!

    Einmal editiert, zuletzt von Hans-Werner (17. Januar 2006 um 17:32)

  • Ich würde mich nicht auf die Rechtsberatung eines Polizisten verlassen. Das sind auch nur Menschen, die nicht alles wissen können.

    Das Gesetz ist hier recht eindeutig, finde ich.

    Und sicher verkauft dir der Büma das Gewehr, nur mit Nachhause darfst du es nicht nemhen, es sei denn, er baut eine schwächere Feder ein.

    Gruß
    cz75

    EDIT: Die Tatsache, daß der Polizist dich falsch beraten hat, im Bezug auf das Schießen zuhause, würde mich schon stutzig machen.

    2 Mal editiert, zuletzt von cz75 (17. Januar 2006 um 17:37)

  • Also, er nmacht mir sogar ein "F" im Pentagon drauf!!!!

    Wenn sie nicht "F"rei verkäuflich wäre, würde er sie mir nich tverkaufen dürfen!!!!! Nicht ohne EWB............

    Ach ja, und im Zweifelsfall zählt ja sowie so die Meinung der Kreispolizei, da sie ja als erste vorort wären......und die geben mir ja grünes licht........

    Gruß
    p0nT!

  • Das :F: darf aber nur drauf wenn die Waffe weniger als 7,5J hat ;)

    Wie schon gesagt wurde, bei einem LG von vor 1970 ist das kein Problem, da herrscht der von dir genannte Bestandschutz, aber nach 1970 is nicht. Oder halt vor dem 01.04.1991 auf dem Gebiet der damaligen DDR (nicht über das Datum wundern, das steht so im WaffG).

    Gruß Marcel

    "Was unterscheidet letztendlich den freien Menschen vom Sklaven? Geld? Macht? Nein! Der freie Mensch hat die Wahl, der Sklave gehorcht!"
    -Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt!-

  • Na wenn er dir ein :F: drauf macht, dann hat sie aber 7,5 Joule und keine 21 ;)

    Wenn er das :F: draufmacht obwohl sie 21 Joule hat dann macht er sich strafbar und du dich beim Erwerb auch.

    Gruß

    cz75

  • Ja genau, wollt ich gerade sagen, das er sich damit strafbatr machen würde..........aber es ist der BüMa mit dem besten ruf in der Gegend.....

    Hmmmmm, aber wenn sich die Widerkäuer in Grün nicht auskennen, wer denn dann?? Vor allem, wenn sie auch noch auf diesem gebiet tätig sind........

    Gruss
    p0nT!

  • Zitat

    Original von p0nT!f3x
    Ja genau, wollt ich gerade sagen, das er sich damit strafbatr machen würde..........aber es ist der BüMa mit dem besten ruf in der Gegend.....

    Hmmmmm, aber wenn sich die Widerkäuer in Grün nicht auskennen, wer denn dann?? Vor allem, wenn sie auch noch auf diesem gebiet tätig sind........

    Gruss
    p0nT!

    Kannst du mal deine Ausdrucksweise etwas zügeln, vor allem was unsere Ordnungshüter betrifft :evil:

    Ich glaube es ist ein guter Büma und eine guter verkäufer, weil er dir ein :F: Gewehr als Export verkauft. Der Mann versteht sein Geschäft, weiß mit Kiddies umzugehen *lol*

    Gruß
    cz75

  • Moment junger Mann, unter Kiddie´s verstehe ich Leute, die unsachgemäß mit Waffen, bzw. mit Airsofts unter 0,5J umgehen.....

    Ich hingegen bin längst nicht mehr minderjährig , Unternehmer , und leider neu in der Schiesssport-Szene, deshalb verbitte ich mir den Ausdruck "Kiddie" von dir!!!!!! ;)

    Aber ich werd ihn wohl doch bitten, mir das gewehr vor meinen Augen durch den Chrono zu jagen..........und ein :F: ist keinesfalls drauf, das hab ich gesehen, er hat es mir lediglich angeboten, nachräglich eins drauf zu machen.......darauf werd ich wohl verzichten.....

    Gruss
    p0nT!

    Einmal editiert, zuletzt von Hans-Werner (17. Januar 2006 um 18:10)

  • Naja, deine Ausdrucksweise und dein Nick lassen mich halt in diese Richtung denken.

    Erwachsene Menschen schreiben nicht in Skeet ( oder wie das heißt ) und drücken sich meist etwas gewählter aus. Das sind halt so erfahrungen, die man hier im Forum sammelt. ;)


    Bei dem Baujahr ist es nicht frei zu erwerben, wenn es kein :F: hat.
    Gruß

    cz75

    Einmal editiert, zuletzt von cz75 (17. Januar 2006 um 18:11)

  • Nunja, auch Erwachsene haben mal Freizeit ;)

    Aber gut, ich werd wohl so verfahren , wie im Post oben beschrieben, und mich an einen Rechtsanwalt wenden bezüglich des "Bestandschutzes"..

    Gruss
    p0nT!

    Einmal editiert, zuletzt von Hans-Werner (17. Januar 2006 um 18:14)

  • Zitat

    Original von cz75
    Naja, deine Ausdrucksweise und dein Nick lassen mich halt in diese Richtung denken.

    Erwachsene Menschen schreiben nicht in Skeet ( oder wie das heißt ) und drücken sich meist etwas gewählter aus. Das sind halt so erfahrungen, die man hier im Forum sammelt. ;)

    Gruß

    cz75

    cz75, wir sind eben zu alt für diese neumodische fööörz *lol*

    Druckluft: Anschütz 275/Anschütz Schorr 275/Anschütz 276/Haenel 49a(Q1)/Haenel 3.102(Q1)/Ceska Zbrojovka VZ-35 / 3 x VZ-47(Z) (tgf) (tschech.Löwe)
    CO2: Crosman Mod.70 im Karabiner K98 Schaft
    SSW: Röhm RG3 / Umarex Napoleon / ME Magnum / Walther P88 Compact vernickelt

  • Nun gut, auch Du scheinst nicht in der Lage zu sein , ohne indirekte Beleidigungen auszukommen........Ich denke, ein Fünkchen weniger Arroganz würde diesem Forum nicht schaden, vor allem , was die Arroganz gegenüber Neulingen angeht......... :direx:

    Schade eigentlich!

    Einmal editiert, zuletzt von Hans-Werner (17. Januar 2006 um 18:23)

  • Mag ja alles sein, wir (= Admin plus Mods) verbitten uns aber auch Diskussionen über offensichtliche Verstöße gegen das Waffengesetz in diesem Forum.

    Vorausgesetzt, das LG hat tatsächlich 21 Joule und wurde 1971 gebaut, ist es

    a) eindeutig nicht durch die Ausnahme im WaffG erfaßt

    b) auch nicht durch ein eingestempelt :F: zu legalisieren.

    Der Polizist (so lautet die hier im Forum übliche Berufsbezeichnung) hat es höchstwahrscheinlich als "vor Waffengesetz" eingestuft, weil dieses 1972 in Kraft trat - die Ausnahme galt aber nicht ab Inkrafttreten des WaffG (alt), sondern setzte einen früheren Zeitpunkt fest. Knapp verfehlt, kann man nichts machen.

    Wenn der Büchsenmacher weiß, daß das LG mehr als 7,5 Joule hat und er ein :F: draufstempelt, macht er sich strafbar - das ist eher sein Problem.

    Wenn du auch weißt, daß a) das LG mehr als 7,5 Joule hat und b) nicht vor dem 1.1. 1970, sondern später gebaut wurde und somit eindeutig nicht unter die (auch im WaffG -neu- gleichlautende) Ausnahme fällt, machst du dich auch strafbar.
    Den Text kann man nachlesen unter
    https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html#Anl2 , dann Abschnitt 2 - Erlaubnispflichtige Waffen, Unterabschnitt 2, Punkt 1.1

    Und das würde ich einfach nicht riskieren. Nach § 52 steht darauf eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, brüderlich geteilt für den Büchsenmacher, der wissentlich gegen das WaffG verstößt wie für den Besitzer einer solchen eben nicht erlaubnisfreien Schußwaffe.

    Wie ihr euch nun mit diesem neuen Wissensstand entscheidet, bleibt natürlich euch überlassen, ihr seid mündige Bürger - ausbreiten und diskutieren werden wir ein vom WaffG abweichendes Resultat allerdings hier nicht.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...