Es ist mir völlig bewusst, dass hier jeder mitlesen kann. Erstens habe ich nie gesagt, dass ich dies oder das tue. Ich sagte lediglich, dass das möglich währe. Und meines Wissens nach ist es nicht verboten uber derartiges zu disskutieren. Wer es dann umsetzt und riskiert dadurch mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, dessen eigenes Problem ist es dann wenn in den Beiträgen auf die Gesetzeswidrigkeit hingewiesen wird. So werden z.B. Tuningfedern für Luftdruckgewehre ohne Waffenschein oder Altersgrenze verkauft. Ein Büchsenmacher hat mich lediglich auf die gesetzeswidrigkeit hingewiesen und mir die Feder sogar empfohlen. Um euch zu beruhigen, ich hab noch die Orginale.
So jetzt zur Laufverlängerung. Ich kann mich nicht erinnern, den ausdruck "mal eben" benutzt zu haben. Es ist lediglich möglich.
Bei der CP99 kann man den eigentlichen Lauf aus der Verschraubung lösen, einen längeren (bsp. abgesägten von einem CO2-Gewehr) einsetzen, der dann entsprechend herausragt. Das könnte man wiederum mit einer Schalldämpferattrappe verstecken, bzw. eine relativ gute dämpfung erreichen. Bei einem Orginallauf sehe ich das Druckproblem nicht, zumal dieser nach vorn abgeleitet wird und der Lauf kaum belastet wird.
"Aus rechtlichen Gründen weise ich nochmals darauf hin, dass derartige Veränderungen rechtswiedrig sind und nur theoretisch besprochen werden"