Umarex Beretta Co2 Silencer

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 2.447 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (19. Januar 2002 um 21:07) ist von gunimo.

  • Neulich bin ich im Wep auf einen Schalldämpfer für die Beretta von Umarix gestoßen.
    Ein Schalldämpfer ist für mich insofern interessant, da, wie in meinem Fall, Co2-Waffen für Mietwohnungen meist zu laut sind.
    Daher meine Fragen:

    1. Was für Resultate bringt ein Schalldämpfer für CO2-Waffen.

    2. Welchen Gesetzen unterliegen sie?

  • ...falls man im Schlafzimmer trainieren möchte und die Frau schläft schon, sehr sinnvoll... *gr*

    Tja, da kann man sich dann ja auch das Bedürfnis herleiten, welches man in D für die Verwendung eines SD benötigt :confused2:*gr* . SD sind in D zwar nicht verboten, aber ohne nachweisbares Bedürfnis keine SD-Verwendung erlaubt.

    gunimo

  • § 3 Wesentliche Teile von Schußwaffen, Schalldämpfer.
    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 3 WaffG (Wesentliche Teile)

    (1) [GLOW=orangered]Wesentliche Teile von Schußwaffen und Schalldämpfer stehen den Schußwaffen gleich. [/GLOW] Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann.
    (2) Wesentliche Teile sind
    1. der Lauf, der Verschluß sowie das Patronen- oder Kartuschenlager,wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind,
    2. bei Schußwaffen, bei denen zum Antrieb ein entzündbares flüssigesoder gasförmiges Gemisch verwendet wird, auch die Verbrennungskammer und die Einrichtung zur Erzeugung des Gemisches,
    3. bei Schußwaffen mit anderem Antrieb auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schußwaffe verbunden ist,
    4. bei Handfeuerwaffen mit einer Länge von nicht mehr als 60 cm auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.
    (3) Als wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von Schußwaffen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können.
    (4) Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schußwaffen bestimmt sind.