ZitatOriginal von Dr.König
[...]Wo steht das?
[...]
Schau mal ins Waffengesetz. Hier ein kleiner Auszug aus dem aktuellen WaffG:
[...] Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können, [...]
Sprich: mit Waffen* UNTER 7,5 J darf man zuhause schießen;
mit Waffen ÜBER 7,5 J braucht man einen zugelassenen Schießstand.
das gilt sowohl für Schusswaffen, die mit kalten Gasen (Luft, Pressluft, CO2, etc.) angetrieben werden, als auch Waffen, deren Geschosse durch heiße Gase, meist durch Pulver, angetrieben werden (z.B. 4mm R20).