Einschränkung der Grundrechte durch KWS?

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 3.428 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Februar 2005 um 15:48) ist von Mr. Lomax.

  • Hallihallo Leute :)

    Mir wurde gesagt, dass wenn man den kleinen Waffenschein besitzt, automatisch elementare Grundrechte wie zum Beispiel die Unverletzlichkeit der Wohnung abgibt.
    Stimmt das so?
    Also soll heißen : Wenn man den KWS besitzt, darf die Polizei Hausdurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl oder Gefahr im Verzug durchführen?

    Halte das persönlich für ein Gerücht. Weiß da jemand mehr?


    Liebe Grüße

    Flo

  • Zitat

    Mir wurde gesagt, dass wenn man den kleinen Waffenschein besitzt, automatisch elementare Grundrechte wie zum Beispiel die Unverletzlichkeit der Wohnung abgibt.

    Stimmt das so?

    Nein ! Wer erzählt denn solch einen Sch...

    Bei Dir kann die Polizei oder die allg. Ordnungsbehörden nur unter den gleichen Voraussetzungen wie bei den anderen Leuten ohne KWS durchsuchen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Mr. Lomax (8. Februar 2005 um 15:53)