Anfänger mit rechtlichen fragen

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.320 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Januar 2005 um 23:08) ist von gunimo.

  • Servus,

    wollte fragen ob:

    1. ich einen co2 pistole (4,5mm) im koffer mit mir führen darf. NICHT ZUM SELBSTSCHUTZ!

    2. darf ich auf meinem eigenen Gelände damit herum ballern?

    3. Muss ich die waffe zuhause wegsperren? (singel haushalt)


    Vielen DANK im vorraus

    grüssle ne frage

  • Abend,
    1) du darfst die pistole nur auf direktem weg zum beispiel vom schiessstand zu dir nachhause transportieren, ansonsten darfst du sie ausserhalb deiner vier wände nicht mit nehmen auch ein KWS berrechtigt NICHT zu tragen/führen ausserhalb deines befriedeten grund und bodens.

    2) du darfst, sofern du sicher stellest das der diabolo unter keinen umständen dein grundstück verlassen kann (auch nicht als abpraller irgendwie aus dem grundstück kommt) und du damit niemanden gefährdest. denk daran das ein diabolo ein weiches ziel z.b. eine dose problemlos durch schlägt, deshalb solltest du sie am besten vor einen kugelfang stellen, achte aber darauf das, falls du ein brett als kugelfang nimmst es nicht zu hart ist da dir sonst die diabolos als abpraller unter umständen wieder entgegenkommen können.

    3) meines wissens nach nicht, es seiden du hast kinder (scheinbar ja nicht ;) ) oder haustiere die sich daran verletzen könnten.

    MfG Kassiopeia :marder:

    [GLOW=orange]Was ist Wirklichkeit?
    Die wahre Wirklichkeit ist erst dann wirksam, wenn die wirklich erscheinende Wirklichkeit ihre Wirkung verliert !!![/GLOW]

  • Hallo,

    1.) Mitführen, also nicht griffbereit und entladen ist in Ordnung, das wird hier transportieren genannt wenn ich mich recht entsinne.

    2.) Solange sie ein :F: besitzt kein Problem solange die Geschosse das Gelände nicht verlassen können (das könnte ein Problem sein...)

    3.) Eigentlich nicht. Aber das wissen andere vielleicht besser

    edit: zu langsam

  • zu 1.

    transportieren bedeutet aber das bringen zu einem zum zweck bestimmten ort, also nichts mit einfach rumtragen und so...es ist nur der direkte weg zum schiessstand erlaubt !!! und zurück natürlich .

    cz75

  • Zitat

    Original von Ne Frage
    wollte auf nem freund sein acker ballern... 1ha weit und breit kein mensch .

    darf ich sie bis dahin mit mir entalden und im koffer verstaut transportieren?

    Ja, so wie du es schreibst!

    Eine :F:-Waffe muß man nicht wie WBK-pflichtige transportieren.
    Und mit Schießstand, DAS fällt ganz raus. (:)

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zitat

    Original von Ne Frage
    wollte auf nem freund sein acker ballern... 1ha weit und breit kein mensch .

    darf ich sie bis dahin mit mir entalden und im koffer verstaut transportieren?


    Ja bis dahin in einem geschlossenen Behältnis nicht zugriffsbereit transportieren ist o.k., aber dann ist auch schon schluss. Schießen ist nicht, da das Grundstück nicht befriedet (eingezäunt) ist. Man kann also die Gefährdung eines Passanten u.U. nicht ausschließen.

    Benutze mal die Suchen-Funktion dieses Boards, da gibt es schon eine Menge Infos zu dem Thema, oder nutze den o.g. Link.