paintball als selbstverteidigungs waffe?

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 5.946 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Januar 2005 um 23:27) ist von gunimo.

  • hallo ich bin neu hier und habe eigentlich null ahnung von paintball... ich möchte einfach wissen ob man ein paintball markierer als ein sogenannte bean bag gun benutzen kann? also als eine waffe die wuchtgeschosse schiesst... für selbstverteidigung versteht sich. es soll nur weh tun. ich hoffe ihr könnt mir helfen... danke im voraus und sorry für die grammatische fehler denn meine deutsch kenntnisse sind etwas schlecht. :nuts: danke! (:)

    There is no way to happiness... happiness is the way.

  • Hallo,
    Ich bin zwar noch nicht lange dabei aber soweit ich hier mich durchgelesen habe darfst du sie nicht verwenden da es eine waffe ist.

    Ich finde sie auch etwas zu groß um sie angemessen zu führen.

    Weh tun würde sie auf jeden fall .

    Ich empfehle das gute alte tränengas oder die eigenen Füße (zum wegrennen)

    Ein Friedlicher ist einer, der sich totschießen läßt, um zu beweisen, daß der andere ein Aggressor gewesen ist.
    CP99, RG96

  • Zitat

    Original von SaRaJeWo
    hallo ich bin neu hier und habe eigentlich null ahnung von paintball... ich möchte einfach wissen ob man ein paintball markierer als ein sogenannte bean bag gun benutzen kann? also als eine waffe die wuchtgeschosse schiesst... für selbstverteidigung versteht sich. es soll nur weh tun. ich hoffe ihr könnt mir helfen... danke im voraus und sorry für die grammatische fehler denn meine deutsch kenntnisse sind etwas schlecht. :nuts: danke! (:)

    Nun, keines Falls eignen sich Paintball-Markierer zur Selbstverteidigung!! Weder von deren Eigenschaften, noch von der Gesetzeslage. "Wuchtgeschosse" sind dabei sowieso tabu.

    Das Führen (=zugriffsbereites Tragen) einer Druckluftwaffe auf öffentlichem Grund ist ohne den Besitz eines Waffenscheins (nicht zu verwechseln mit dem sog. „Kleinen Waffenschein“ für Gas-Schreckschusswaffen) gesetzlich verboten. (WaffG.) -

    Lies Dir das mal durch (auch wenn es sich nicht um paintballspezifische Links handelt, ist das weitestgehend geltend/übertragbar):

    http://www.muzzle.de/Recht/recht.html

    http://www.muzzle.de/Allgemeines/Ti…ur_einstei.html

    http://www.muzzle.de/N4/Schreckschu…it_gaswaff.html

    Gruß

    gunimo

  • Eine denkbare Variante der Selbstverteidigung mit Paintball Markierern sind die Pepperballs, die hier im Forum schon öfters diskutiert wurden.

    Deren Einsatz ist in Deutschdorf aber verboten und auch die Wirkung ist umstritten. Es gab schon einige schwere Verletzungen und Todesfälle im Zusammenhang mit dieser Munition!

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Zitat

    Original von F600
    Eine denkbare Variante der Selbstverteidigung mit Paintball Markierern sind die Pepperballs, die hier im Forum schon öfters diskutiert wurden.

    Deren Einsatz ist in Deutschdorf aber verboten und auch die Wirkung ist umstritten. Es gab schon einige schwere Verletzungen und Todesfälle im Zusammenhang mit dieser Munition!

    Da das öffentliche Führen dieser Waffen illegal ist, ist es eben KEINE denkbare Variante!

  • Zitat

    Deren Einsatz ist in Deutschdorf aber verboten

    OK, nächstes Mal also im Fettdruck! Ich wollte ja nur auf eine technische Möglichkeit hinweisen.

    Ihr Glück ist Trug und ihre Freiheit Schein:
    Ich bin ein Preuße, will ein Preuße sein!

  • Naja, auf deinem eigenen Grundstück zur SV ginge das wohl... nur ist fraglich, ob du das ding denn immer griffbereit hast und so weiter, dass es halt noch notwehr ist... wie siehts eigentlich aus mit gefrorenen Farbkugeln? die wären zur SV bestimmt geeignet :nuts: ...

  • Zitat

    Original von Bloodhound
    Naja, auf deinem eigenen Grundstück zur SV ginge das wohl... nur ist fraglich, ob du das ding denn immer griffbereit hast und so weiter, dass es halt noch notwehr ist... wie siehts eigentlich aus mit gefrorenen Farbkugeln? die wären zur SV bestimmt geeignet :nuts: ...

    :nuts: Ja klar, falls man von einem Eindringling auf seinem Grundstück überrascht wird, muss man nur noch schnell die gefrorenen Farbkugeln aus dem Eisschrank holen, und hoffen, dass der Angreifer solange wartet, bis die Waffe aufmunitioniert und in Anschlag gebracht worden ist. Damit es bei Bedarf schneller geht, könnte man auch Vorsorge treffen und immer eine Kühltasche mit Aggregaten bei sich führen, um im Bedrohungsfalle einen schnelleren Zugriff auf die Kugeln zu haben... schließlicht lebt die die ganze Selbstverteidigung vom "Überraschungsmoment"... :wogaga:

    Also, nochmals: Ungeeignet und öffentlich ungesetzlich und damit ist wohl alles zu dem Thema gesagt ...und zwar ohne "Fettdruck".