LEP Dewexco

Es gibt 61 Antworten in diesem Thema, welches 7.843 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. September 2002 um 21:09) ist von Kryptonite.

  • Erstmal: Laut neuem Waffengesetz sind "Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolengriff" verboten. Eine LEP ist aber keine Flinte. Und es geht dabei auch nicht um die Drohwirkung, sondern um die "Gefährlichkeit".

    Zu den LEPs: ausdrücklich kommen die im Gesetz nicht vor, da steht nur, daß Schußwaffen unter 7,5 J, bei denen kalte Gase zum Antrieb benutzt werden und die ein :F: tragen, frei erwerbbar sind. Darunter fallen eigentlich auch die LEPs.

    Eine Bedingung ist auch, daß diese Waffen nicht mit handelsüblichem Werkzeug so geändert werden können, daß sie mehr als 7,5 J Energie bekommen.

    Das sollte bei den LEP-Umbauten aber sichergestellt sein. Deshalb sehe ich eigentlich nicht, auf welcher Grundlage die verboten sein sollten.

    Ob die LEP-Umbauten im alten Waffenrecht ausdrücklich erwähnt waren, weiß ich nicht, ich habe nie eine Regelung dafür gesehen.

    Um ganz sicher zu gehen, müssen wir wohl die Ausführungsbestimmungen bzw. die ersten Gerichtsurteile dazu abwarten. Ich denke aber, wenn die hätten verboten werden sollen, hätte man das wohl deutlicher ins Gesetz reingeschrieben.

    Marcus

  • Zitat

    Original von HighestPossible
    Herr Ehrenreich schreibt das.

    Nix gegen diese Firma, ist sicher empfehlenswert, aber seit ich Visier lese (schon etliche Jährchen), finden sich dort auch regelmässig deren Anzeigen.
    Und in jeder stand bis jetzt irgendwas von "letzter Chance" oder "bald verboten" bei Deko-, LEP oder 4mm Waffen. ???
    Ist wohl zum guten Teil auch "Geschäftstaktik"... :new16:

    Gruß,
    K.