Erstmal: Laut neuem Waffengesetz sind "Vorderschaftrepetierflinten mit Pistolengriff" verboten. Eine LEP ist aber keine Flinte. Und es geht dabei auch nicht um die Drohwirkung, sondern um die "Gefährlichkeit".
Zu den LEPs: ausdrücklich kommen die im Gesetz nicht vor, da steht nur, daß Schußwaffen unter 7,5 J, bei denen kalte Gase zum Antrieb benutzt werden und die ein tragen, frei erwerbbar sind. Darunter fallen eigentlich auch die LEPs.
Eine Bedingung ist auch, daß diese Waffen nicht mit handelsüblichem Werkzeug so geändert werden können, daß sie mehr als 7,5 J Energie bekommen.
Das sollte bei den LEP-Umbauten aber sichergestellt sein. Deshalb sehe ich eigentlich nicht, auf welcher Grundlage die verboten sein sollten.
Ob die LEP-Umbauten im alten Waffenrecht ausdrücklich erwähnt waren, weiß ich nicht, ich habe nie eine Regelung dafür gesehen.
Um ganz sicher zu gehen, müssen wir wohl die Ausführungsbestimmungen bzw. die ersten Gerichtsurteile dazu abwarten. Ich denke aber, wenn die hätten verboten werden sollen, hätte man das wohl deutlicher ins Gesetz reingeschrieben.
Marcus