Ich möchte eine Dekowaffe verkaufen, benötige ich dazu den Altersnachweis des Käufers?
Altersnachweis für Dekowaffe?
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neobusy -
3. November 2004 um 21:16 -
Geschlossen
Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 2.994 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (
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Auf Deko umgebaute Schußwaffen sind frei ab 18.
Also brauchst Du den Altersnachweis.Eddi
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Vielen Dank für die schnelle Antwort
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warum eigenltich?
Weil sie "echt" aussehen? -
Weils im Gesetz steht.
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Zitat
Weils im Gesetz steht.
Wo stehts denn ? Wenn die Waffe nach Anlage 1 Abschnitt 1 Punkt 1.4 ff. WaffG umgebaut wurde und waffenrechtliche Vorschriften nicht mehr darauf anzuwenden sind, wo kommt dann die Altersbeschränkung her ? Wahrscheinlich hab ich wohl was übersehen, wenn hier alle der Meinung sind, dass diese Dekowaffen ab 18 sind. Ich bitte daher höflich um einen Beleg anhand des WaffG
Gruß
Mr. Lomax -
Zitat
Original von Mr. Lomax
Wo stehts denn ?
§ 1Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte GegenständeAnlage 1
Abschnitt 1 - Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
Unterabschnitt 1: Schusswaffen1.
Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 11.4
Unbrauchbar gemachte Schusswaffen
Die für Schusswaffen geltenden Vorschriften sind auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen und auf aus Schusswaffen hergestellte Gegenstände anzuwenden, wenn ........
______________________________________________________________Dann das entscheidende:
§ 2 Abs. 1 -
@Astanase
Genau das habe ich ja auch schon zitiert. Wenn also ein Umbau nicht nach Punkt 1.4 erfolgte, dann sind die Waffen ab 18 Jahren erst zu erwerben. Ansonsten sind diese an keine Altersbegrenzung gebunden, da es sich bei entsprechendem Umbau nach eben um keine gleichgestellten Gegenstände bei solchen Deko-Waffen handelt.
Für die Frage, ob der Erwerb eines Deko-Umbaus somit einer Altersgrenze unterliegt ist vielmehr nach Art des Umbaus zu fragen.
Kurz:
Wenn nach Punkt 1.4 der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 umgebaut wurde, dann keine Altersbegrenzung, da keine Waffe bzw. gleichgestellter Gegenstand.Wenn nach Punkt 1.4 der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 nicht umgebaut wurde, dann Altersbegrenzung gem. § 2 Abs. 1 WaffG, da es sich um eine Waffe, bzw. einer diesem gleichgestellten Gegenstand handelt.
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Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. So steht es im § 2.
Als Waffen gelten auch Dekowaffen. Steht in Abschnitt 1ff.
Oder muss ich nochmal nachlesen??
Moment! -
Mr. Lomax:
Deine "Kurzfassung" von 23:05 überzeugt. -
edit: Jetzt hab ichs hier nochmals nachvollziehbar(er) geschrieben.
Mal korrekt die Paragraphen durchgehen:
Altersbegrenzung auf 18 zu finden in § 2 Abs. 1 WaffG.
Zur Frage was eine Waffe aus § 2 Abs. 1 WaffG ist, schauen wir in §1 Abs. 2 : Die Nr. 1 hier kann es snicht sein, da die Dekowaffe keine Schusswaffe mehr ist. Bleibt also nur Nr. 2 als gleichgestellter Gegenstand.
Ob die Dekowaffe ein gleichgestellter Gegenstand ist i.S. von § 1 Abs. 2 Nr. 2 WaffG findet sich in Bezug auf Dekowaffen in Punkt 1.4 der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1.
Wenn dort die Voraussetzungen nicht vorliegen, dann ist es ein gleichgestellter Gegenstand und § 2 Abs. 1 WaffG liegt vor.
Ansonsten nicht, was bedeutet, dass die Dekowaffe sonst frei jeglicher Altersbeschränkung wäre. -
Ich vermute mal, dass Deine Waffe konform der Anlage 1 WaffG umgebaut wurde. Das kannst Du aber natürlich nur selbst wissen. Wenn die Waffe es aber nicht wäre, dann wäre der vom Käufer zu erbringende Altersnachweis das kleinere Problem
Ansonsten braucht es wie beschrieben keinen Altersnachweis !
Falls Du mir nicht glaubst, schadet es aber sicherlich nicht, trotzdem einen zu verlangen. -
Hallo,
da die Gestze manchmal etwas komliziert sind,
würde ich vorsichtshalber nur ab 18 Jahren
verkaufen um möglichen Problemen aus dem
dem Weg zu gehen.Gruß Fred