Kauf von tactical light

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 4.918 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. August 2004 um 03:15) ist von Leuchtturm.

  • Zitat

    Original von Ripper
    Welche Strafe steht eigenltich bei Missachtung auf so sachen?

    Angenommen ich schisse meine Enten im Dunkeln mit dem Tacticallight ab.
    Und die Polizei kommt grade vorbei.
    Was ist dann?
    Ok, Waffe ist weg, und sonst?

    Wie wohl auch bei...
    - aufgebohrten Gaswaffen,
    - Führen von Waffen ohne behördliche Erlaubnis,
    - LGs mit stärkeren Federn (ohne WBK) besitzen oder gar führen,
    - etc.

    Kurz: es könnte dazu kommen, dass man sich das Recht auf ben Besitz von scharfen Waffen zeitlebens versaut. Und auch keinen kleinen oder großen Waffenschein mehr ausgestellt bekommt.

    Und unter diesem Aspekt muss ich echt sagen - das ist es nicht wert.

    Zu dem Thema siehe auch hier:
    Laser auf Spielzeugwaffen


    Allerdings bin ich auch nicht einverstanden mit dieser schwachsinnigen Regelung!
    Es hat bisher jedoch nur selten etwas gebracht, durch Brechung der Gesetze, deren Abschaffung zu erwirken!

    Fördermitglied des VDB.