warnung : versandkosten bei auktionen

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 4.392 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. August 2004 um 14:16) ist von robur.

  • Zitat

    Original von Mr. Lomax
    Dasist doch kein Wucher. Beim Wucher muss man eine Norlage ausnutzen. Glaub kaum, dass der Crossi das Ding so dringend gebraucht hat. Zahlen muss man aber trotzdem nix.

    Im Gesetzestext gibt es afair 2 Definitionen von Wucher.
    Notlage ausnutzen ist eine, die andere besagt irgendwas in Richtung " wenn mehr als 200% der üblichen Provision verlangt werden"

    Ein Gutachter wird wohl bestätigen können das eine hohe Portopauschale bei egun nicht mehr als 10? beträgt, also müsste alles über 20? Wucher sein.

    Och wie schade das Uni nicht mehr da ist....da erinnert man sich doch wehmütig an "wucher.jpg" :D
    Der hat ja auch immer steif und fest behauptet was Kotte macht wäre Wucher...komisch das er jetzt den Leidolf so unterstützt.... :rolleyes:

  • Aber grundsätzlich ist das mit den Versandkosten schon OK.
    Wie Crossi es ja eingangs schon beschrieben hatte ging er ja auch zuerst einmal von einem "Irrtum" zu seinen Gunsten aus, als er den Sofortkaufpreis von 1 € sah und wollte diesen auch sofort ausnutzen.

    Verbuch das Ganze einfach unter "Opfer der eigenen Gier" Crossi ...

    ... so ganz nebenbei hab gerade ein Paket mit 6 kg Inhalt (versichert bis 2000 €) verschickt allein die Post verlangt dafür 35,50 € ... *lol* :nuts: :n17:

  • tztztz 6kg Kokain versendet man auch nicht mit der Post :D :n17:

    hmm mal so nebenbei, kostet diese XM nicht in den meisten Internetshops 99? und bei EGGS z. B kommen nochmal 9? Versandkosten dazu.

    76? ist also immer noch ein günstiges Angebot.

    Setz dich doch einfach mit dem Verkäufer in Verbindung, ruf ihn z.B an und sag du kommst morgen ggn 1000 vorbeigefahren und holst sie ab, so spart der Verkäufer sich den Aufwand zur Post zu gehen und du die Versandkosten :D

    Falls er meint er akzeptiert keine Selbstabholung, sag du schickst dein Bruder Mahmut vorbei! Der bringt sein Cousin Ali mit und der Bruder von Ali kommt auch mit...... :evil:

  • [S]notfalls kaufe ich die softair halt für 1€ . bestehe dann halt auf selbstabholung . ob ich das dann jemals machen werde . auf jedenfall hab ich dann irgendwo in De ne softair liegen , die mir gehört . [/S]
    das wäre das beste *lol* *lol* *lol*

    also, f**k the fuc*ers

    Gruß
    Peter

    Einmal editiert, zuletzt von PETK (28. August 2004 um 15:36)

  • Lies' Dir dazu mal die §§ 138 Abs. 1 BGB, evtl. 123 Abs. 1 BGB durch, ausserdem Vertragsverstoß gegen eBay- Richtlinien (Umgehung der Gebührenstruktur)

    " Es dürfen keine Systeme oder Techniken benutzt werden, die die ordnungsgemäße Funktionalität von eBay stören. Dazu zählt auch die Umgehung der eBay-Gebühren.

    Beispiele (Liste nicht abschließend)

    .............
    .............
    Angebote mit niedrigen Startpreisen, aber unverhältnismäßig hohen Versandkosten
    .............
    ............."

    Grundsätzlich sind unverhältnismäßig hohe Versandgebühren ein Fall nach § 138 (1) BGB, aber wo ist die Grenze für "unverhältnismäßig hoch". Auslegungsfrage, hängt auch von der Leistung ab.

    Ist aber nicht mein Fachgebiet, mehr als diese Hinweise habe ich nicht

  • Striker: Wucher gibt es m.W. , ausser bei Zinswucher, immer nur in Kombination mit "Ausnutzen einer Notlage". Der Gesetzestext ist insoweit kummulativ zu verstehen.

    Aussage aber ohne Gewähr

  • hier eine gute nachricht bzw. eine schlechte für alle " nepper -schlepper -bauernfänger " . auf meine anfrage bezüglich der horror versandkosten an egun habe ich folgende antwort erhalten :

    [

    Zitat

    I]Hallo,

    wir haben den Verkäufer angeschrieben. Kopie der Mail anbei
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr eGun-Team

    Hallo,
    bei Ihrem Angebot handelt es sich um Provisionsumgehung. Die Auktion ist ungültig. Wir haben ihren Account gesperrt[/I]

    da kann man nur sagen das der service bei egun mehr als sehr gut ist . durch ihren treuhandservice bin ich in letzer zeit auch vor großen schade bewart worden .
    dennoch sollte das mir als warnung reichen . in zukunft lese ich auch das kleingedruckte .
    vielen dank an alle user :new11:, die mir geholfen haben . so wußte ich wie ich mich am besten an egun wenden konnte .


    cu crossi

    p.s. : der tread kann jetzt geschlossen werden

  • Zitat

    Original von crossbow
    durch ihren treuhandservice bin ich in letzer zeit auch vor großen schade bewart worden .
    dennoch sollte das mir als warnung reichen . in zukunft lese ich auch

    Ist denn schon ein Verkäufer vom Treuhandservice
    abgeschreckt worden?

  • Zitat

    Original von Pellet

    Ist denn schon ein Verkäufer vom Treuhandservice
    abgeschreckt worden?

    jein . hab vor kurzem einen neuwertigen s&w 686 brüniert für 61€ erworben . da der verkäufer noch 0 bewertungen hatte , hab ich ihm gemailt das ich nur über treuhandservice abwickeln will . er wollte den treuhandservice aber nicht ! ich mailte ihm , daß ich alle kosten bezahle usw und egun sehr fix ist . und falls der handel nicht über den treuhandservice funzt , ich mir meinen teil denke und noch vor ablauf seiner anderen 3 auktionen meine bewertungen abgebe .
    das hat dann gewirkt . bezahlt habe ich dann über treuhand , wo das geld dann gestern gutgeschrieben wurde . falls alles real ist , müßte die lupi mitte - ende nächster woche da sein . wenn nicht , hab ich mein geld nicht " verspielt " . sicher ist sicher .

    cu crossi

  • Crossi!
    bei allem Guten was Du sagst:

    Bitte Bitte beachte wenigstens eine der Formen.
    Die, wo zwischen Gross und Kleinschreibung unterschieden wird.
    Es ist echt Ätzend und anstrengend, sowas zu lesen

    Was meintest Du? :n17:

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • sorry,
    ich hab echt keine Ahnung, wie es um unsere Rechtschreibung geht.
    Aber ich hab ein gutes Gefühl, wie es um unser Rechtsempfinden geht.
    Und da läüft einigr sehr schief.

    Ich wähle da jedenfalls ganz anders .

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • hmm....

    so wie ich das sehe, hat crossbow allerdings einen rechtsgültigen kaufvertrag abgeschlossen, den er erfüllen muss, aufgrund zahlreicher beiträge im ebay-forum "sicherheit", die ich damals gelesen habe, spielt das nach rechtssprechung hinterher keinerlei rolle mehr, ob der auktionsbetreiber die auktion anulliert. die auktion ist ja keine "richtige" auktion, sondern ein öffentliches verkaufsangebot im rechtlichen sinne. durch die annahme desselben kam m.e. der vertrag zustanden. der betreiber von egun hat also nichts mehr damit zu tun.


    1. der verkäufer hat "versand" angegeben und ist nicht verpflichtet, die ware an der haustür abzugeben.

    2. waren die (natürlich überhöhten) versandkosten bestandteil des kaufvertrages.

    beide bedingungen wurden vom käufer akzeptiert, solange keine arglistige täuschung vorliegt und die versandkosten deutlich angegeben waren, kann der verkäufer jetzt auf erfüllung des vertrages klagen.

    besteht ein verkäufer auf überweisung nach kauf, ist dieses ebenfalls bestandteil des vertrages, und der käufer hat nicht das recht, den verkauf über einen treuhandservice abzuwickeln.
    -------------------------------------------------------------------------

    nebenbei bemerkt, meine erfahrungen als ebay-verkäufer (über 3000 auktionen mit insgesamt 4 negativen und 9 neutralen bewertungen):

    ein kunde meinerseits hat treuhand gewünscht, ich konnte danach 7 wochen auf mein geld vom ebay-treuhandservice warten.
    ---
    danach habe ich nie wieder treuhand angeboten.

    nun passierte folgendes: ein kunde erwarb zwei antike kerzenleuchter
    für 290,- euro, bestand danach auf treuhand. da ich aber keine treuhand angeboten habe und demzufolge auch nicht akzeptierte, bekam ich umgehend eine negative bewertung. ich habe daraufhin den kunden ebenfalls negativ bewertet, ebay mein problem geschildert, woraufhin meine "negative" gelöscht wurde. darüberhinaus habe ich sofort eine frist von 2 wochen zur erfüllung des kaufvertrages gesetzt, die nicht beachtet wurde. so ging es dann auch mit den mahnschreiben meines anwaltes.

    nach späterer durchführung eines vollstreckungsbescheides und erfolgreicher zwangsvollstreckung habe ich dann mein geld und der kunde seine ware bekommen.

    ----
    überflüssig zu erwähnen, dass den käufer der spass nun wesentlich mehr gekostet hat.

    ------------------------------------------------------------------------

    was lernen wir daraus? - gier macht dumm ;)

    Anmerkung - original von crossbow:

    und falls der handel nicht über den treuhandservice funzt , ich mir meinen teil denke und noch vor ablauf seiner anderen 3 auktionen meine bewertungen abgebe

    für mein rechtsempfinden eindeutig nötigung / erpressung, falls der kunde nicht explizit treuhand angeboten hat. von mir hätte crossbow in dem falle eine strafanzeige kassiert.

    4 Mal editiert, zuletzt von robur (29. August 2004 um 13:18)

  • Zitat

    Original von edbru
    sorry,
    ich hab echt keine Ahnung, wie es um unsere Rechtschreibung geht.
    Aber ich hab ein gutes Gefühl, wie es um unser Rechtsempfinden geht.
    Und da läüft einigr sehr schief.Eddi

    eddi

    Jeder Jurastudent im ersten Semester lernt vorallem eines

    Recht und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene Dinge

  • robur: Grundsätzlich stimmt das mit dem Kaufvertrag schon.

    Das nachträgliche Löschen oder Sperren eines eBay-/eGun Accounts hat hierauf auch keinen Einfluss. Das ist eine Sache zwischen dem Auktionshaus und dem "Gesperrten". Auf das Rechtsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer hat es keinen Einfluss.

    Aber..... Rechtsgeschäfte, die gegen Gesetze verstoßen, sind von vorne herein nichtig. Sie gelten als nicht abgeschlossen.

    § 138 Abs. 1 BGB definiert Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen, als nichtig.

    Sittenwidrig sind Rechtsgeschäfte, die gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen.

    Dass unangemessen hohe Versandkosten sittenwidrig i.S.d. § 138(1) sind, wird von den Gerichten so bejaht.

    Lediglich Auslegungsbedürftig ist jedoch, ob 75 Euro Versandkosten eben diese Grenze des sittenwidrigen bereits überschreitet. Bei der Betrachtung muss der Gesamtwert berücksichtigt werden. Würden hier die 1 Euro herangezogen, ist es sittenwidrig, würde der Verkehrswert herangezogen, so wäre es das vermutlich nicht. Ich persönlich tendiere dazu, die 1 Euro als Wert zu berücksichtigen. Alles andere sind "Versandkosten", sie stellen auch nach Aussage des Verkäufers keinen Warenwert dar. Ist dennoch Auslegungssache....

    Ganz abgesehen davon besteht ein Anfechtungsgrund nach § 119 BGB, da der Käufer ja ganz offensichtlich die hohen Versandkosten erst nachträglich bemerkt hat. Hier ist dem Verkäufer zumindest eine Mitschuld zuzurechen, da die hohen Versandkosten, wenn nicht sowieso nach §138 (1) sittenwidrig, so doch zumindest unüblich "versteckt" waren. Private Käufer müssen bei der Prüfung von Angeboten nicht die selbe Sorgfalt an den Tag legen, wie Gewerbetreibende untereinander. Daher gibt es sowas wie eine Preisauszeichnungsverordnung.

    Folglich wollte der Käufer keine Willenserklärung dieser Art abgeben, er kann sie daher zurücknehmen.

    Einmal editiert, zuletzt von gndn (29. August 2004 um 13:36)

  • Zitat

    was lernen wir daraus? - gier macht dumm

    .....bin ich beides nicht .
    hier geht es um die sachliche hilfe bei einem auktionsproblem :ngrins:


    Zitat

    nebenbei bemerkt, meine erfahrungen als ebay-verkäufer (über 3000 auktionen mit insgesamt 4 negativen und 9 neutralen bewertungen):

    ach so :new16: und wenn jemand 0 bewertungen hat und dann ne menge hochwertiger co2 lupis verkauft und dann noch den treuhandservice als erstes ablehnt kann ich wegen nötigung angezeigt werden . echt toller verbraucherschutz .

    naja mir wurde jedenfalls geholfen . ob jemanden passt oder nicht . so langsam gleitet der tread ab . im großen und ganzen ist die lage doch klar : ich muß mehr auf`s kleingedruckte achten und andre sollten solche auktionen erst garnicht einstellen .
    robur : und warum man einen wunsch nach treuhandservice ablehnt ist mir unklar . die kosten dafür sollte aber der kunde zahlen . ansonsten ist mri das egal ob direkt oder per treuhand wenn ch der verkaufer bin .

    eddi : was meinte ich wie ? confused ???

    cu crossi

  • @crossbow- treuhandservice mache ich persönlich nicht, weil ich schlechte erfahrungen mit der dauer der überweisung hatte, allerdings bei ebay.

    mich stösst allerdings ab, dass du unter umständen versuchst, einen verkäufer, der versehentlich einen 1-euro-artikel per sofortkauf anbietet, "abzuziehen". natürlich war das hier nicht der fall, aber du hast es für einen irrtum des verkäufers gehalten und hättest es ausgenutzt.

    in der meinung bestärkt mich, dass du einen verkäufer genötigt hast, per treuhand zu versenden, indem du damit gedroht hast, ihm seine restlichen auktionen zu "versauen". das konntest du dir auch vorher überlegen.

    so oder so - mit dir würde ich keine geschäfte machen.

    das soll nicht beleidigend gemeint sein, ist nur ne feststellung
    ----------------------------------------------------------

    gndn:

    da hast du recht - aber um das alles genauer zu sehen, müsste man schon die auktion haben um sich sein urteil bilden zu können.