das glaube ich nicht.
Der Besitz schliesst doch den Erwerb mit ein.
Anders sieht es aus, wenn Du die Munition von Papa erbst. Da gibt es ja die Sonderregelung des Erbrechts, die ja auch wegfallen soll.
(Aber ich bin kein Jurist)
Eddi
Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 11.984 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (