Abschussbecher manipulieren

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 11.984 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. Dezember 2001 um 13:28) ist von Glock19.

  • das glaube ich nicht.
    Der Besitz schliesst doch den Erwerb mit ein.
    Anders sieht es aus, wenn Du die Munition von Papa erbst. Da gibt es ja die Sonderregelung des Erbrechts, die ja auch wegfallen soll.
    (Aber ich bin kein Jurist)

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • du bist in der beweislast
    ein vogelschreck der 19xx (wann war das noch 80?)
    hergestellt wurde ist von den heutigen deutlich zu unterscheiden (zünder satz hülse abdeckung aufschrift)
    spätestens nach einer chemischen analyse steht dein problem fest
    wenn jemand noch legal welche (alt)besitzt wird feststellen das diese nicht mehr knallen sondern nurnoch müde blitzen

    die "neuen" dürften auch signalplätchen im satz haben

    mfg G19

    mfg G19

    "get yourself a glock, and lose that nickle plated sissy pistol"