Fortsetzung Transport/Minderjaehrigkeit

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 1.212 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. August 2004 um 15:03) ist von ManEater.

  • da meine frage noch nicht ganz beantwortet war mach ich an dieser stelle nochmal einen thread auf.

    ich hab jetz noch ein bisschen gesucht und bin auf folgendes gestossen.
    http://schuetzenbund.de/pdf/waffenrech…enrecht_neu.pdf
    Unter Punkt vier Abschnitt b)

    das wuerde doch dann die sache aendern. Heisst das das ich einfach nur eine Genehmigung beantragen muss beim zustaendigen Amt(?) ? weil das Beduerfnis habe ich und mein Verein wuerde mir das auch schriftlich geben. Und ich bin auch noch nicht negativ aufgefallen in verbindung mit der Polizei...

    gruss andi

  • Das heisst, wenn ich den Text richtig interpretiere, dass der DSB davon ausgeht, dass der Transport im verschlossenen Behaeltnis kein Umgang i.S. des AffG ist und man dann auch keine Erlaubnis braeuchte. Also ein Schluessel bei Vater daheim, einer beim Trainer und KEINER bei dir.

    Zitat

    Kann der Jugendliche auf die Waffe während des Transports nicht zugreifen, weil diese sich in einem verschlossenen Waffenkoffer befindet und der Jugendliche den Schlüssel nicht mitführt, liegt kein Umgang vor und der Transport ist erlaubt.

    Die Genehmigung waere demnach nur noetig, wenns nicht im abschliessbaren Koffer auf den Stand ginge.

    haette uns auch schon im Urthread einfallen koennen, oder er war zu frueh geschlossen :nuts:

    Na, mal sehen, was dem Rest noch einfaellt...

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • wenn ich das richtig verstehe würde ich auch sagen, das du die waffe einfach in einem abschließbaren koffer transportierst und einen schlüssel bekommt dein vater und einen dein trainer oder du beantragst dir diese ausnahmegenehmigung.

    2 Mal editiert, zuletzt von Primodo (11. August 2004 um 16:21)

  • Aber dann laß doch einfach die Waffe auf dem Schiesstand und dein Vater holt sie sich von dort, wenn er sie braucht.

    DU darfst die Waffe ja doch zu Hause sowieseo nicht benutzen.

  • Zitat

    Originally posted by ManEater
    Aber dann laß doch einfach die Waffe auf dem Schiesstand und dein Vater holt sie sich von dort, wenn er sie braucht.

    DU darfst die Waffe ja doch zu Hause sowieseo nicht benutzen.

    Wobei DAS eben noch lange nicht eindeutig (hoechstinstanzlich) geklaert ist und auch durch dauernde Wiederholung nicht klarer wird.
    Und die Chancen, dass es jemals vor Gericht komt, sind wohl auch gleich Null.

    Bis dahin sagt fuer mich als juristischen Laien §12 WaffG (und diverse Artikel GG), dass es eben doch erlaubt ist, unter 18 daheim mit :F: zu schiessen, wenn die Eltern das erlauben und beaufsichtigen.

    Und wozu soll der Vater sie schleppen, wenn es im verschlossenen Koffer auch fuer ihn selber erlaubt ist?

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • jedem seine Meinung Promillo, ich les aus dem §12 eben nichts dergleichen heraus, weil es eben darin aus meiner Sicht um berechtigte, also volljährige Personen oder zumindest geschäftsfähige Personen geht.

    Die Waffe auf dem Schiesstand lassen war ein Vorschlag, wenn er keine Ausnahmegenehmigung für den Transport beantragen will. (Wenn der Vater sie aus irgendwelchen Gründen zu Hause brauchen sollte, dann kann er sie sich selber holen und nicht jedesmal ... ;) )

    So ist er auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

    2 Mal editiert, zuletzt von ManEater (12. August 2004 um 11:28)

  • das problem is wenn ich das sportgeraet auf dem stand lasse das ich dann nich immer dran kann, z.b. wenn ich jetzt mal in der grundklasse aushelfen soll oder so. weil mein trainer wohnt weit wech und dann waer es ein grosser aufwand an den schluessel zu kommen. deswegen hab ich das gewehr auch hier. mal sehen vllt beantrag ich wirklich diese ausnahmegenehmigung. waere glaub ich das sicherste.

    danke schonma andy

  • Wenn du ein amtliches Schreiben dabei hast ist es in jedem Fall besser für dich.
    Selbst (odere sogar) Polizeibeamte haben keine Peilung wenn es um WaffG u.ä. geht. Sollte dich jemand anzeigen, dann stellen die immer erst mal die Waffe sicher und klären dann die Umstände. Das bedeutet für dich und deinen Vater dann auf jeden Fall ne Menge Lauferei. (im günstigsten Fall)