da meine frage noch nicht ganz beantwortet war mach ich an dieser stelle nochmal einen thread auf.
ich hab jetz noch ein bisschen gesucht und bin auf folgendes gestossen.
http://schuetzenbund.de/pdf/waffenrech…enrecht_neu.pdf
Unter Punkt vier Abschnitt b)
ZitatAlles anzeigen[...]b) Unter 18-jährigen (Kinder und Jugendliche) ist der Umgang mit Waffen untersagt (§ 2 Abs. 1).
Dies gilt auch für Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen. Umgang bedeutet vor allem, dass die
tatsächliche Gewalt über die Waffe ausgeübt wird. Kann der Jugendliche auf die Waffe während des
Transports nicht zugreifen, weil diese sich in einem verschlossenen Waffenkoffer befindet und der
Jugendliche den Schlüssel nicht mitführt, liegt kein Umgang vor und der Transport ist erlaubt.
Ansonsten ist eine Ausnahme nach § 3 Abs. 3 erforderlich, die indes regelmäßig zu erteilen sein wird,
da die Eltern zustimmen werden und der Verein die Notwendigkeit des Transports begründen kann. [...]
das wuerde doch dann die sache aendern. Heisst das das ich einfach nur eine Genehmigung beantragen muss beim zustaendigen Amt(?) ? weil das Beduerfnis habe ich und mein Verein wuerde mir das auch schriftlich geben. Und ich bin auch noch nicht negativ aufgefallen in verbindung mit der Polizei...
gruss andi