"führen" der ab 14 waffen

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 5.254 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Juli 2004 um 19:37) ist von Elchinator.

  • ...nachdem ihn das SEK gehörig vermöbelt und die ASG zur weiteren Prüfung für ein paar Monate einkassiert hat, ja.

    Bitte nicht so leichtfertig mit dem Begriff "Spielzeug" umgehen, nach dem Gesetz sind es Waffen, auch wenn sie "wie Spielzeug behandelt" werden. Und im Notfall ist der Polizei das auch egal - erst kloppen, dann fragen ! Hätte ja auch 'ne echte sein können...

    MfG
    Matthias

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  • Zitat

    Bitte nicht so leichtfertig mit dem Begriff "Spielzeug" umgehen, nach dem Gesetz sind es Waffen, auch wenn sie "wie Spielzeug behandelt" werden.

    Hm? Nein, die unter 0,5J nicht mehr.

    Zitat

    wenn ihn jemand mit z.b. dem spielzeug G3 sieht und dann die polizei ruft

    Das G3 hingegen ist kein Spielzeug, das ist eindeutig über 0,5J...

    Dark is the road you wander...
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  • Hallo zusammen!

    So ein mist! Vor ein paar Wochen habe ich meine Airsoft Pistole welche ich aus Italien mitgebracht hatte (bevor ich mich mit der Problematik beschäftigte) in den Mülleimer geklopft! War so eine mit Max 0.5Joule.
    Hätten die Ihre Joulegrenze ja gleich vernünftig legen können.

    gruß, Franky

  • Zitat

    Original von rec
    [Hm? Nein, die unter 0,5J nicht mehr.

    Die Formulierung lautet "Schusswaffen [...], die zum Spiel bestimmt sind". Von "Spielzeug" ist da nie die Rede, das ist umgangssprachlich. Technisch bleibt es nach dem Gesetz eine Schußwaffe.

    Und auch die Nebenwirkungen sind ja viel gravierender - ein Teddy löst i.d.R. keine SEK-Einsatz aus (nur wenn er im Flughafen am Check-In liegen bleibt). Bei einer 0,4 Joule-Spring passiert das gerne einmal.

    Daher würde ich in dem Fall nicht einfach von "Spielzeug" reden, weil es eben kein gewöhnliches Spielzeug ist. Das verharmlost die Tatsachen in gefährlicher Weise.

    MfG
    Matthias

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  • Zitat

    Die Formulierung lautet "Schusswaffen [...], die zum Spiel bestimmt sind". Von "Spielzeug" ist da nie die Rede, das ist umgangssprachlich. Technisch bleibt es nach dem Gesetz eine Schußwaffe.

    Kannst du mir da mal den Gesetzestext zu geben? O_o

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  • Siehste, musst statt der 0,08J halt 0,5 einsetzen und schon sinds keine Waffen mehr :) denn was das Aussehen betrifft müssen sie INNEN und AUSSEN wie echte aussehen.

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  • Eine ähnliche Diskussion gab's ja mal zum Thema "Mini-AEG und Laser". Das Problem ist halt, daß das WaffG die Dinger unter bestimmten Bedingungen nicht beachtet, aber bei einem Verstoß gegen eine dieser Bedingungen geht's gleich mit dem Strafgesetzbuch los. Einfachster Fall (den ich schon öfter bemühen mußte) - Du bastelst an Deiner "Spielzeug"-Spring und baust eine stärkere Feder ein. Sofort wird aus dem "Spielzeug" eine "gefährliche Waffe". Vor dem Gesetz. Mit "normalem" Spielzeug passiert das nicht, da kann ich tunen bis zum umfallen, ein Teddy bleibt ein Spielzeug.

    Leider ist ja die rechtliche Situation noch etwas unklar, insbesondere weil noch die Verwaltungsvorschriften fehlen, aber ich würde eine ASG nie mit "Spielzeug" gleichsetzen. Es gibt einfach noch keinen Begriff für Dinge zwischen "Spielzeug" und "Freien Waffen".

    MfG
    Matthias

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