hi @all,
muß diese alte Flinte angemeldet werden bzw. extra dafür eine EWB beantragt werden?
Dass kein F-Zeichen drauf ist, ist logisch (Bauj. 1961).
Gibt es evt. Ausnahmegenehmigungen bei DDR Waffen?
Danke für die Hilfe!
Tschüss McOssi
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hi @all,
muß diese alte Flinte angemeldet werden bzw. extra dafür eine EWB beantragt werden?
Dass kein F-Zeichen drauf ist, ist logisch (Bauj. 1961).
Gibt es evt. Ausnahmegenehmigungen bei DDR Waffen?
Danke für die Hilfe!
Tschüss McOssi
Benutze doch einfach die "Suchen" Funktion da wirst du mehr als einmal fündig...
Alle Waffen die in der BRD vor 1970 und in Ossiland vor der Wiedervereinigung hergestellt wurden, sind frei.
Auch wenn die Energie über 7,5J liegt, solange die Feder die ursprüngliche Originalstärke nicht überschreitet.
Stefan
Man darf Sie besitzen, aber nicht damit schießen, wenn es mehr als 7,5 J. sind.
Nur auf zugelassenen Schießstätten.
Zeig' mir ein 49a, das über 7,5Joule schafft!
Stefan
Das var allgemein zu sehen.
Z.B. die 40 Jahre alte HW35 vom Kumpel geht locker drüber.
Weis ich doch, aber den musste ich einfach bringen!
Stefan
Danke,
die Frage ist damit beantwortet!
cu
McOssi
Tja, hier werden sie geholfen.
Wenn einer eine ernsthafte Frage hat bekommt er auch die richtige Antwort (sogar von mir )
Habe selbst letztes Jahr bei Waffen-Schneider online ein top restauriertes Haenel 49a gekauft.
Auf meine Frage, ob die Waffe erlaubnispflichtig ist (fehlendes F-Zeichen), verneinte Schneider mit der Begründung, dass die Waffe in der ehem. DDR vor 1970 hergestellt worden ist (steht glaub ich in den Ausführungsvorschriften des WaffG).
Die Mündungsenergie liegt auf jeden Fall (deutlich) unter 7,5 J.