kleiner Waffenschein umschreibung

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 5.492 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. April 2004 um 11:09) ist von Lawman1982.

  • Hallo,

    Weiss hier jemand, wie das mit dem kl. Waffenschein aussieht wenn man umzieht und/oder sich der Nachname ändert?

    Muss man dann auch zwangsläufig sofort den kl. Waffenschein ändern lassen und weiss jemand ob man dann da auch nochmal für abgezockt wird?

    MFG
    Deadlock

    Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier (Yves Montand)
    >>Umarex P22,Weihrauch HW40+Walther Comp.,KSG MicroUzi,HFC Glock17,HFC P229, TM MP5 Boys,TM G3A3<<

  • Hallo,
    ich bin kürzlich umgezogen (gleiches Bundesland, aber andere zuständige Behörde). Erste telefonische Auskunft: nein, keine Umschreibung nötig. Als ich wegen anderen Sachen dort persönlich vorgesprochen habe, habe ich nochmals nachdrücklich gefragt: weiterhin nein, keine Umschreibung des KWS nötig. Aber der ausstellenden Behörde mußt Du den Umzug dennoch mitteilen (bei mir reichte telefonisch), weil Deine bisherigen Unterlagen dann an die neue zuständige Behörde geschickt werden. Gekostet hats nix. Aber lieber einmal zuviel fragen als zuwenig!
    Gruß
    Chris

  • so wie ich die einschätze werden die das auch bald kostenpflichtig gestalten, dass man für jeden kleinscheiss blechen darf.... würde mich echt nicht mehr wundern...

    btw: ich habe 16 wochen auf meinen KWS gewartet..... darkforce kennt die story schon...

    MfG

    Lawman1982