Gil Hibben Dolch-Auktionsplattform?

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 1.929 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Dezember 2004 um 15:24) ist von Kryptonite.

  • Hi @ll

    Ich habe meinen Scorpion bei egun eingestellt, mir scheint die Plattform ist abetr eher für Schußwaffen...

    gibt es eine gute Messer Auktionsseite, oder darf ich das Stück sogatr bei ebay einstellen (ich glaube eher nicht)?

    Danke

    goodspeed

    Probleme kann man niemals mit der gleichen Denkweise lösen durch die sie entstanden sind

  • Moin,
    bei Ebay sind doch genug Messer drin und da hat soweit mir bekannt ist auch noch niemand was gesagt sollte also möglich sein.

    das schreibt ebay.... ;)

    § 7 Verbotene Artikel

    1. Es ist verboten, Artikel anzubieten, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstossen. Insbesondere duerfen folgende Artikel weder beschrieben noch angeboten werden:

    - Artikel, deren Bewerbung, Angebot oder Vertrieb Urheber- und Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster) sowie sonstige Rechte (z.B. das Recht am eigenen Bild, Namens- und Persoenlichkeitsrechte) verletzen. Das eBay-VeRI Programm (http://pages.ebay.de/help/confidence/programs-vero.html) unterstuetzt die Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten bei der Verteidigung ihrer Rechte gegen rechtsverletzende Angebote auf der eBay-Website. Teilnehmer des VeRI Programms sowie andere Inhaber von gewerblichen Schutzrechten und/oder Urheberrechten koennen eBay Angebote melden, die ihre Rechte verletzen und auf diesem Wege die Entfernung solcher Angebote erreichen.
    - Propagandaartikel und Artikel mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
    - pornografische und jugendgefaehrdende Artikel
    - Waffen im Sinne des Waffengesetzes, insbesondere Schuss-, Hieb- und Stichwaffen jeglicher Art sowie Munition jeglicher Art
    - In der Bundesrepublik Deutschland Tabakwaren (z.B. Zigaretten, Zigarren, Feinschnitt), ohne deutsche Steuerzeichen. Tabakwaren mit deutschen Steuerzeichen duerfen nicht zu einem anderen als auf dem Steuerzeichen aufgedruckten Betrag abgegeben werden. Daher duerfen Tabakwaren bei eBay nur als Festpreisartikel angeboten werden
    - radioaktive Stoffe, Gift- und Explosivstoffe sowie sonstige gesundheitsgefaehrdende Chemikalien
    - lebende Tiere, Produkte und Praeparate geschuetzter Tierarten sowie geschuetzte Pflanzen und deren Praeparate
    - menschliche Organe
    - Wertpapiere (insbesondere Aktien), Geldmarkt- oder Finanzinstrumente, Kredite, Darlehen und Finanzierungshilfen, es sei denn, diese werden von Kreditinstituten mit Sitz oder Niederlassung im Inland angeboten
    - Schuldscheine und gerichtliche Titel sowie andere Forderungen aus Rechtsgeschaeften zum Zwecke des Inkasso
    - Gutscheine, die fuer jedermann kostenlos erhaeltlich sind
    - Artikel, deren Besitz zwar rechtmaessig ist, deren Verwendung aber verboten ist
    - Drogen
    - Arzneimittel
    - Medizinprodukte, soweit deren Verkauf nach den gesetzlichen Regelungen untersagt ist

    2. Grundstuecke und grundstuecksgleiche Rechte duerfen nicht im Rahmen von Auktionen oder Sofort-Kaufen-Angeboten (Festpreis) auf der eBay-Website angeboten werden.

    3. eBay behaelt sich vor, Angebote zu loeschen, die gegen geltendes Recht, diese AGB oder die eBay-Grundsaetze (http://pages.ebay.de/help/policies/overview.html) verstossen.

    MfG Kassiopeia

    [GLOW=orange]Was ist Wirklichkeit?
    Die wahre Wirklichkeit ist erst dann wirksam, wenn die wirklich erscheinende Wirklichkeit ihre Wirkung verliert !!![/GLOW]

  • ich meine mit der Klingenlänge gilt der Dolch schon als Waffe und würde bei ebay rausfliegen....

    Probleme kann man niemals mit der gleichen Denkweise lösen durch die sie entstanden sind

  • Tach,
    wo steht ab welcher Klingenlänge ein Messer zur Waffe wird ?!?

    [GLOW=orange]Was ist Wirklichkeit?
    Die wahre Wirklichkeit ist erst dann wirksam, wenn die wirklich erscheinende Wirklichkeit ihre Wirkung verliert !!![/GLOW]

  • Kassiopeia
    nirgends steht ab welcher länge ein messer zur waffe wird, nur ab welcher länge springmesser verboten werden (max 8.5 cm).
    sonst gibt's glaub ich keine einschränkungen von wegen länge

    Einmal editiert, zuletzt von Uhu (28. Dezember 2004 um 22:23)

  • Zitat

    Original von Brer Fox
    Eine deutsche Auktions-Plattform für scharfe Sachen ist

    eblade.

    Und soweit ich weiß, ist das Anbieten sogar kostenlos ???.

    Ciao

    Brer Fox

    ...leider ist die Besucher- und Auktionsfluktuation auf dieser Seite, auch wenn sie schon länger besteht, nicht wirklich eindrucksvoll. ;)