Hallo Rübe,
gemeint ist, das sämtliche "Nachtsichtgeräte" mit einem Absehen (=Nachtzielgeräte), auch mit demontierter Strichplatte resp. entfernten Montagepassungen "verbotene Gegegenstände" darstellen.
Das betrifft auch sog. Vorsatzgeräte, welche vor herkömmlicher Zieloptik auf eine weaver- oder picatinny-rail montiert werden könnten, z.B. als Zubehör zum L 96. Hier: http://www.electron.de/php/ziel.php ist beides mal aufgelistet.
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