Kleiner Waffenschein neuerdings Pflicht ?

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 839 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (10. Dezember 2003 um 20:10) ist von Swiftkill.

  • Hi,

    ich habe eine Frage bez. des aktuellen Waffengesetzes.
    Ich besitze ein Luftgewehr sowie eine Luftpistole (Leistung = 7,5 Joule).
    Der Erwerb dieser Waffen ist jedem erlaubt, der volljährig ist.

    Nun hat mir aber ein Kumpel erzählt, dass ich seit April 2003 einen "kleinen Waffenschein" beantragen müsste. Die Gebühr würde 50€ betragen.

    Frage: Ist es vorgeschrieben, solch einen Waffenschein zu besitzen ?

    Der Verkäufer hat mich beim Kauf nicht darauf hingewiesen, ich
    bin jetzt etwas irritiet, wem ich glauben soll =)

    P.S Wenn ich einen kleinen Waffenschein beantragen muss, kommen zu den 50€ noch Folgekosten hinzu (z.B Versicherungen)
    oder sonst nichts mehr ?

    Danke schonmal im voraus.

    greetz Swift-Kill

    2 Mal editiert, zuletzt von Swiftkill (10. Dezember 2003 um 19:56)

  • huhu

    den Schein brauchst Du ausschliesslich, wenn du Schreckschusswaffen auf offener Straße führen willst. Erwerb und besitz bleiben weiterhin frei.

    Für Luftdruckwaffen braucht man wie bisher keinen Schein und man darf sie wie bisher nicht führen (=es ändert sich für dich rein garnichts).

  • Danke für die schnelle Antwort !

    Habe mir schon Sorgen gemacht, wo ich auf die schnelle 50€ herbekommen sollte =)

    Aber das is ja jetzt zum Glück nicht nötig =)

    Einmal editiert, zuletzt von Swiftkill (10. Dezember 2003 um 20:10)