Hi,
ich habe eine Frage bez. des aktuellen Waffengesetzes.
Ich besitze ein Luftgewehr sowie eine Luftpistole (Leistung = 7,5 Joule).
Der Erwerb dieser Waffen ist jedem erlaubt, der volljährig ist.
Nun hat mir aber ein Kumpel erzählt, dass ich seit April 2003 einen "kleinen Waffenschein" beantragen müsste. Die Gebühr würde 50€ betragen.
Frage: Ist es vorgeschrieben, solch einen Waffenschein zu besitzen ?
Der Verkäufer hat mich beim Kauf nicht darauf hingewiesen, ich
bin jetzt etwas irritiet, wem ich glauben soll =)
P.S Wenn ich einen kleinen Waffenschein beantragen muss, kommen zu den 50€ noch Folgekosten hinzu (z.B Versicherungen)
oder sonst nichts mehr ?
Danke schonmal im voraus.
greetz Swift-Kill