Jagdnicker/Jagdmesser - Führverbot

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 1.199 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. August 2021 um 22:57) ist von Schultz.

  • Hallo zusammen, ich bin seit einiger Zeit mal wieder auf der Suche nach einem neuen Messer zum Führen. Das Messer wird nicht sichtbar getragen.

    Da ich selber aus Bayern komme liebäugle ich ein wenig mit klassischen Jagdnickern mit Hornschalen und Jagdmessern; speziell die von "Oh-My-Deer"

    https://oh-my-deer.com/produkt/damast-jagdnicker

    https://oh-my-deer.com/produkt/jagdmesser-vg-10

    Bei denen stellt sich mir jetzt aber auch nach einiger Recherche noch die Frage: Dürfen die geführt werden?

    Die Klingenlänge sollte unproblematisch sein, mir geht es eher um die potenzielle Waffeneigenschaft.

    Bei einem Jagdnicker könnte ich mir diese tatsächlich eher vorstellen, da liegt der ursprüngliche Verwendungszweck ja durchaus im Töten (wenn auch nicht von Menschen), bei dem geposteten Jagdmesser bin ich mir eigentlich relativ sicher, dass das unproblematisch sein sollte.

    Wie ist da eure Erfahrung mit der Thematik bzw. eure Meinung?

    LG Shaku

  • Ist frei zu führen, Jagdnicker sind Werkzeuge und auch nicht beidseitig geschliffen.

    Es kann bestimmt durchaus zu Diskussionen mit Polizisten kommen warum man so ein Messer mit sich führt aber rechtlich ist das vollkommen ok.

    Feststehenden, einseitig geschliffen, unter 12 cm Klinge. Klar 42a konvorm.

    Liebe Grüße.

  • Super, vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Ich muss auch tatsächlich sagen, dass ich noch nie kontrolliert wurde, aber naja... Lieber auf der sicheren Seite.

  • Bei denen stellt sich mir jetzt aber auch nach einiger Recherche noch die Frage: Dürfen die geführt werden?


    Die Klingenlänge sollte unproblematisch sein, mir geht es eher um die potenzielle Waffeneigenschaft.

    Es könnte sogar beidseitig geschliffen sein, wenn die Klingenlänge nicht mehr als 12 cm beträgt und es von der bestimmungsgemäßen Verwendung her ein Werkzeug ist.

    When any nation mistrusts citizens with guns it's sending a clear message that the government has evil plans.

    - George Washington -

  • Bei denen stellt sich mir jetzt aber auch nach einiger Recherche noch die Frage: Dürfen die geführt werden?


    Die Klingenlänge sollte unproblematisch sein, mir geht es eher um die potenzielle Waffeneigenschaft.

    Es könnte sogar beidseitig geschliffen sein, wenn die Klingenlänge nicht mehr als 12 cm beträgt und es von der bestimmungsgemäßen Verwendung her ein Werkzeug ist.

    Sehe ich nicht so, aber komplexes Thema mit den Waffeneigenschaften.

    Ich gebe keine Juristische Beratung aber vom führen von 2 Schneidige Messern auch unter 12 cm würde ich abraten. Gibt's alles hier nachzulesen.

    WaffVwV

    Einmal editiert, zuletzt von Schultz (24. August 2021 um 23:09)