Hi!
Ich surfe gerade im Internet so auf der Couch und suche Kartuschen. Dabei stolpere ich zufälligerweise über eine Seite, die von einer EU-Richtlinie "Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission vom 16. Januar 2019" die seit dem 01.09.2020 gelten soll: WaffG neu Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 berichtet, wo es jetzt seit 01.09.2020 erlaub ist, SSW´s OHNE PTB, die aber der Durchführungsrichtlinie entsprechen, zu erwerben und zu besitzen.
Ist das ein Fake? Die Richtlinie gibt es tatsächlich, auch den Unterabschnitt 2 in der Anlage 2 des Waffengesetzes.
Wer kann Licht ins Dunkel bringen?