Waffenkontrolle (scharfe Waffen)

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 12.126 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (6. Juni 2018 um 23:18) ist von Jeri Ryan Fan.

  • die Waffen fasst niemand an ausser der Besitzer.

    richtig, denn sonst müsste auch eine sachgerechte Übergabe / Übernahme stattfinden... ;)
    Dazu müsste ich mir vom Kontrollierenden natürlich den Sachkundenachweiß zeigen lassen. 8o

  • Nicht ganz, John!
    Eine Bedingung für die Erlaubnis ist ebenfalls das Vorhandensein einer gewissen Zuverlässigkeit.

    Jemand, dessen Verhalten Hinweise darauf liefert, dass er einer verfassungsfeindlichen oder -ablehnenden Organisation angehört (sei es nun der IS, die Reichsbürger, die PKK oder sonstige Gruppierungen) oder Drogen nimmt, gilt nicht mehr als zuverlässig.
    Dies kontrollieren die Besucher vielleicht nicht, in dem sie in andere Zimmer schauen oder Fragen stellen, schweifende Blicke und ein gutes Näschen (Gras) sind da schon vüllig ausreichend.


    Stefan

  • Das mit den Reichsbürgern stört mich irgendwie. Was sind denn Reichsbürger? Das ist ein Medienbegriff, sonst nichts. Da werden auch mal Leute, die etwas gegen die GEZ haben als Reichsbürger bezeichnet. Wegen einer Meinungsäußerung.

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Ist doch ok der Bericht. Und wohin man die Leute führen muss, kann man ja selber festlegen. Ich habe alles im Werkkeller bei mir, da kann man auch fix mal mit dem Öl beigehen oder Angst haben zu müssen es auf dem Boden zu haben oder so.

    Gut nachgewiesen und bebildert habe ich auch alles dem Ordnungsamt. Und wenn sie schauen kommen wollen, können sie es gerne tun.
    Zahlen möchte ich allerdings dafür nichts. Frage ist auch ob es anfechtbar ist. Wenn die Polizei meint einen aus dem Verkehr zu ziehen müssen, muss man da ja für die Kontrolle auch nicht zahlen außer es liegt ein Vergehen vor und somit ein Grund der Beschäftigung für die Beamten.