..... ein fabrikneues PCP Gewehr eines namhaften europäischen Herstellers, gekauft bei einem namhaften europäischen Waffenhändler, nach exakt 3 Tagen den Geist aufgibt und mit gebrochenem Ventilstößel kläglich versagt?
Reparatur? Dann ist es kein Neuteil mehr und rechtlich gibt es auf die in der Garantie durchgeführte Reparatur nicht nochmals Garantie. Heißt, gleiches Schadenbild nochmals - Kunde gearsxxt!
Neuteil als Ersatz?
Damit, und nur damit, wäre der Zustand von Tag 1 - 3wieder hergestellt. Kunde keine Risiken.
Welche Ansprüche hat man?????