Mal wieder: Messer führen.

Es gibt 2 Antworten in diesem Thema, welches 684 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. Januar 2016 um 12:14) ist von bolzomatic.

  • Morgen

    Es geht hier nicht um das führen von normalen Messern im Alltag sondern auch dieses mal wieder um eine ganz spezielle Messerart.

    Dazu folgendes: seit einiger Zeit (bereits vor den Übergriffen) trainiere ich den bewaffneten und unbewaffneten Nahkampf.
    Warum? Es macht Spass, schafft Ausgleich, und ist entgegen der allgemeinen Meinung, in gewissen Formen auch im Ermstfall praktikabel.

    Daher bin ich irgendwie auf Karambit messer gekommen. Nicht das ihr falsch versteht; ich habe sogar eine BKA-Feststellung gefunden zu dem Thema, kann sie aufgrund meines nicht funktionierenden PDF-Viewers aber nicht lesen.

    Ich habe auch nicht vor Waffen in der Öffentlichkeit zu führen aber mal rein aus Interesse auf Blöd gefragt:

    Dürfen Karambitmesser mit einer klingenlänge kleiner als 12 cm geführt werden oder fallen sie in dem Bereich frei verkäufliche aber verbotene Waffen?
    Wie gesagt: ich werde niemanden mit dem Messer anfallen, abstechen oder somst was. Es wäre nur gut zu wissen.


    Beste grüsse

    Im verdorbensten Staate sind die meisten Gesetze.

    Publius Cornelius Tacitus (um 55 - um 120 n. Chr.)