Kleiner Waffenschein - Dauer und Kostenübersicht

Es gibt 931 Antworten in diesem Thema, welches 207.378 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (24. März 2022 um 22:22) ist von Esti.

  • Beim KWS kenne ich das nur so das man das Ding online bestellt, die 100€ überweist, und man dann nach Prüfung des Führungszeugnisses den Schein zugeschickt bekommt. Alle 3 Jahre kann die Behörde dann eine Überprüfung des Führerungszeugnisses wiederholen.
    Alles andere ist doch Blödsinn.
    Es wird keine Waffe eingetragen und die Vorschriften zur Lagerung kann auch jeder erfüllen, da reicht irgendwas abschließbares.
    Selbst bei scharfen Waffen wird nur die Lagerung und das Bedürfnis überprüft.
    Wobei hier der "Spaß" jedes Jahr rund 150€ kostet und damit den Sport unnütz teuer macht.

    Online ging das nicht ,per Post mit Ausweiskopie hingeschickt ,mit der Polizei hatte ich gar nichts zu tun ,die Waffenbehörde untersteht hier dem Ministerium des Inneren und Sport .

  • Wie will den ein Polizist meine Tauglichkeit überprüfen, wenn ich ihm nicht völlig im Delirium meine Knarren zeige, die neben den Wiskeyflaschen in der Bar gelagert sind....

    Ich sag ja..genügend Ressourcen vorhanden

  • Wie will den ein Polizist meine Tauglichkeit überprüfen, wenn ich ihm nicht völlig im Delirium meine Knarren zeige, die neben den Wiskeyflaschen in der Bar gelagert sind....

    Ich sag ja..genügend Ressourcen vorhanden

    Zumal die mit dem KWS sich in der Regel sowieso nicht daneben benehmen ,das zeigt ja schon da sie eine erlaubnis beantragen .

    Wenn ich mal was lese was in dem zusammenhang geschrieben wird dann konnten betreffende Personen dieses Dokument nämlich nicht vorweisen.

    https://www.nrw-aktuell.tv/2019/02/dauerf…ischer.html?m=1

  • Nur weil man den KWS besitzt, heißt das ja auch nicht dass du tatsächlich eine SSW besitzt. Es ist ja lediglich ein Dokument dass dir die Behörde erlaubt, eine SSW verdeckt zu führen.

  • Nun sind die ersten drei KWS-Jahre seit Erteilung um. Heute erhielt ich einen Anruf von dem zuständigen Bezirkspolizisten, der einen Termin vereinbarte und mich morgen zur turnusmäßigen Überprüfung meiner körperlichen und geistigen Voraussetzungen wieder Zuhause besuchen wird.

    Das macht der doch nur, weil auf der Dienststelle der Kaffee so mies ist!

    Ohne Gaffee gönn mer nich gämpfn!

  • Nur weil man den KWS besitzt, heißt das ja auch nicht dass du tatsächlich eine SSW besitzt. Es ist ja lediglich ein Dokument dass dir die Behörde erlaubt, eine SSW verdeckt zu führen.

    Und damit ist das Thema Lagerung vom Tisch. Was ich nicht habe, muss ich nicht einschließen.
    Und zum geistigen Test bringt der Streifenbeamte bestimmt ein paar Knobelaufgaben oder Rätsel aus so einer "Frauenzeitschrift" mit.
    Gut, um körperlich alles zu beurteilen musst du dich dann ausziehen, aber vielleicht findet ihr ja Gefallen aneinander ... 8o

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Wie will den ein Polizist meine Tauglichkeit überprüfen, wenn ich ihm nicht völlig im Delirium meine Knarren zeige, die neben den Wiskeyflaschen in der Bar gelagert sind....

    Nochmal...

    (1) 1Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
    1. geschäftsunfähig sind,
    2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
    3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

    2Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. 3Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. 4Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen.
    https://dejure.org/gesetze/WaffG/6.html

    Um als Polizeidienststelle zur Frage der persönlichen Eignung im Sinne der oben genannten Vorschrift (6 WaffG) tatsächlich Stellung nehmen zu können, muss man wohl oder übel kurz bei dem Probanden vorbeischauen.

    "Vorsicht ist zu Allem nütze;
    Dies merk' Dir auch beim Schießen, Schütze!"
    Brand, Th.: Schiessübungen der Infanterie mit besonderer Rücksicht auf die Ausbildung der Schützen; Wilhelm Kaiser; Bremen; 1833.

  • Um als Polizeidienststelle zur Frage der persönlichen Eignung im Sinne der oben genannten Vorschrift (6 WaffG) tatsächlich Stellung nehmen zu können, muss man wohl oder übel kurz bei dem Probanden vorbeischauen.

    Alle o.g. Punkte können mit einem "Vorbeischauen" von Polizisten in keinster Weise abgeklärt werden. Das ist kein Vorwurf, ihre Aufgaben und ihr Können liegt eben auf ganz anderen Gebieten!

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Es geht nach dem Gesetz nur darum, ob "Tatsachen die Annahme rechtfertigen". Nicht um medizinische Gutachten.

    Öffnest Du dem Polizisten morgens die Tür, begrüßt ihn lallend mit einer strengen Alkoholfahne... möööp.

    Öffnest Du dem Polizisten morgens die Tür, begrüßt ihn als Satan und streckst ihm furchtlos das geweihte Kreuz entgegen... möööp.

    Öffnest Du dem Polizisten morgens die Tür, hast Pupillen wie ein Zwergmausmaki um Mitternacht und es duftet seltsam süßlich aus Deiner Hütte... möööp.

    Öffnest Du dem Polizisten morgens die Tür und kannst ihm wegen des frisch entwickelten Tremors kaum noch die Hand geben... möööp.

    "Vorsicht ist zu Allem nütze;
    Dies merk' Dir auch beim Schießen, Schütze!"
    Brand, Th.: Schiessübungen der Infanterie mit besonderer Rücksicht auf die Ausbildung der Schützen; Wilhelm Kaiser; Bremen; 1833.

  • Du meinst wirklich, dass ein Alkoholiker ständig lallend und stinkend durch die Kante rennt.
    Aha!
    Klar, das ist sehr objektiv.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Natürlich nicht. Aber auch solche sind zu erkennen, und wenn es nur die Fahne ist.

    Deshalb gibt es 6 Abs. 2:

    (2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.

    "Vorsicht ist zu Allem nütze;
    Dies merk' Dir auch beim Schießen, Schütze!"
    Brand, Th.: Schiessübungen der Infanterie mit besonderer Rücksicht auf die Ausbildung der Schützen; Wilhelm Kaiser; Bremen; 1833.

  • Aber auch solche sind zu erkennen, und wenn es nur die Fahne ist.

    Nach trinken meines Feierabendbiers, nein, es war nur der erste Schluck, lecker , klingelt es an der Tür, ah, der Dorfpolizist.
    Was schnuppert der denn so? Ui, ich hab da eine Fahne, klar, ich bin Alkoholiker ...

    Hör, auf, Polizisten können und dürfen sowas nicht entscheiden!

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Die entscheiden das auch nicht, sondern stellen nur Tatsachen fest, die sie in einer Stellungnahme an die Erlaubnisbehörde weiterleiten:

    "Der O. öffnete die Haustür. Dem Unterzeichner schlug sofort starker Alkoholgeruch entgegen. Körperliche Ausfallerscheinungen zeigte der O. nicht. Seine Sprache war klar und deutlich."

    Der Sachbearbeiter könnte daraus die Annahme ableiten, dass der O. trainierter Alkoholiker ist oder nur sein Feierabendbier konsumierte.

    Im ersteren Fall wird er Dir die
    Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufgeben.

    "Vorsicht ist zu Allem nütze;
    Dies merk' Dir auch beim Schießen, Schütze!"
    Brand, Th.: Schiessübungen der Infanterie mit besonderer Rücksicht auf die Ausbildung der Schützen; Wilhelm Kaiser; Bremen; 1833.

    3 Mal editiert, zuletzt von Tirailleur (27. Februar 2019 um 10:27)

  • "Der Besuchte war nicht vollständig angezogen. Das Unterhemd war leicht schmuddelig und an der Jeans waren erste Scheuerstellen zu erkennen. Im Gesicht hatte er weißen Schaum, er wollte sicherlich vortäuschen, dass er sich rasieren will. Er war ungekämmt und insgesamt wirkte seine Erscheinung sehr ungepflegt und nicht vertrauensvoll."

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Solange Du nicht in Damenreizwäsche öffnest, erscheint zumindest mir das völlig unverdächtig. :laugh:

    "Vorsicht ist zu Allem nütze;
    Dies merk' Dir auch beim Schießen, Schütze!"
    Brand, Th.: Schiessübungen der Infanterie mit besonderer Rücksicht auf die Ausbildung der Schützen; Wilhelm Kaiser; Bremen; 1833.

  • Aber du machst auch keine Meldung an irgendeine Behörde, die dann daraufhin zu entscheiden hat.
    Genau so ist das beim Polizisten einzuschätzen. Ein Augenblicksbesuch kann nicht entscheidend sein.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.

  • Ist aber so, deswegen kannst Du die die Annahme rechtfertigende Tatsache die aus der Tatsache gerechtfertigt geschlossene Annahme mit einem amts- bzw. fachärztlichen Zeugnis widerlegen.

    "Vorsicht ist zu Allem nütze;
    Dies merk' Dir auch beim Schießen, Schütze!"
    Brand, Th.: Schiessübungen der Infanterie mit besonderer Rücksicht auf die Ausbildung der Schützen; Wilhelm Kaiser; Bremen; 1833.

    Einmal editiert, zuletzt von Tirailleur (27. Februar 2019 um 11:01)

  • Muss die Schuld bewiesen werden oder die Unschuld?
    Er sagt, ich bin nicht zuverlässig und ich renne dann von Doc zu Doc, bis ich nach zwei ... drei Jahren alle Papiere zusammen habe, die beweisen, dass ich ein normaler Mensch bin.
    Das ist richtiges Affentheater.
    GEIL!

    Egal, wir kommen da nicht zusammen.

    "Umfahren" und "umfahren" ist die gleiche Bezeichnung für das genaue Gegenteil.