Hallo an alle. Ich habe eine Frage an die Rechtsspezialisten zum Thema Einhandmesser. Das Führverbot besagt doch, daß Einhänder, die mit einer Hand geöffnet UND verriegelt werden können, unter das Führverbot fallen. Nun gab es mal von Böker das Speedlock Curting, das ich aber mittlerweile in keinem Shop mehr finde - nicht mal bei Böker direkt, also nehme ich an, daß es nicht mehr hergestellt wird. Nun habe ich eine andere Idee. Ich habe vor, mir einen Assisted Opener (Federunterstützung) zuzulegen und die Verriegelung zu deaktivieren, so daß die Klinge nur von der Feder offengehalten wird und ohne weitere Maßnahmen eingeklappt werden kann, so wie eben beim Speedlock Curting. Frage: wäre damit das Führverbot außer Kraft gesetzt? Oder müßte ich doch mit Konsequenzen rechnen?
Falls es jemanden interessiert: meine Wahl für das Probeobjekt fällt auf das Walther SilverTac.
PS: ich habs bei ALLGEMEIN reingestellt, weil ich nicht wußte: soll das nun ins Messer- oder ins Bastel-Board...