rechtliche Frage zum Führen von EHM

Es gibt 54 Antworten in diesem Thema, welches 8.365 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Januar 2013 um 05:47) ist von Pupsnase.

  • Hallo,
    mir sind nun versch. Informationen zugekommen, welche mich stutig machen.

    nehmen wir mal an:

    Ich habe ein Messer welches ein Öffnungsloch hat (Einhandmesser).
    die klinge ist exakt 8,49cm lang.

    - Darf ich es führen?

    Ich habe ein einhandmesser mit 9cm Klinge ABER auch mit Glasbrecher.
    somit wäre es doch ein rettungsmesser.

    -Darf ich es führen

    Ich FÜHRE eines dieser Messer OHNE dass ich es für ein bestimmtes Hobby oder ähnliches benötige.

    -Darf ich das?

    mfg
    Eric

  • Hallo,

    NEIN darfste nicht in unserer Bannanenrepublik.

    Einhandmesser bleibt eben Einhandmesser und unterliegt nach wie vor dem Führverbot.

    Erwischen se dich ist das Messer weg und Du bist um eine Anzeige wegen verstoßes gegen das WaffG reicher.

    gruß heiko

  • Die Klingelänge ist bei Einhandmessern ohne Belang ( 8,5 cm spielt nur bei Springmessern eine Rolle )
    Führen darf man kein Einhandmesser ( die paar Ausnahmen mit BKA Bescheid mal ausgenommen )
    Ein Glasbrecher macht noch kein Rettungsmesser draus ( die gibt es mit anderer Klinge )

    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • die da oben haben doch alle nen schaden.

    diese witzfiguren denken wohl, dass jeder der ein messer bei sich hat gleich ein potenzieller mörder ist.

    ich könnte kotzen!

    habe heute näümlich nen schönes neues messer erhalten und wollte es führen aber so wies ausschaut darf ich des net.

    aber irgendwie war mir mal so, dass man messer bis 8,5cm führen dürft.

    mfg
    eric

  • aber irgendwie war mir mal so, dass man messer bis 8,5cm führen dürft.


    Nö, da war dir falsch.
    Du kannst ja feststehende , bis 12 cm Klingenlänge, führen

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Das Rettungsmesser erkennen die Blauen doch nichtmal einem Feuerwerhmann zu. Bei mir zuhause würde das aber unter Brauchtumspflege fallen.

    Du kannst dem Messer allerdings die Einhandkampfmessereigenschaft nehmen, indem Du entweder den Öffnungsknopf entfernst, oder die Feststellvorrichtung/Arretierung blockierst, oder aber die Schließvorrichtung arretierst. Nur wenn alle drei Merkmale erfüllt sind, ist es ein verbotenes Messer.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Ich bin immernoch der Meinung, dass wenn man kein Krimineller ist und niemanden damit bedroht, man niemals Probleme bekommen wird und ich kann mir vorstellen, dass man selbst in einer Kontrolle von einer Anzeige oder Einzug absehen wird. Mal davon abgesehen dass Kontrollen sowas von selten geworden sind, und Körperkontrollen sowieso. Auf einer öffentlichen Veranstaltung oder Demo darf man sowieso keine Waffen dabei haben. Durch dieses Gesetz hat die Obrigkeit vielleicht eine bessere Chance Kriminelle zu bestrafen.
    Ihr dürft mich aber gern vom Gegenteil überzeugen mit echten Fällen die ihr selbst gesehen habt.

  • Soweit ich weiß wurde ein Bundeswehrsoldat verurteilt weil er sein , dienstlich geliefertes, Einhandmesser auf der fahrt nach Hause dabei hatte.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Du darfst wohl Einhandmesser führen. Sie dürfen nur nich veriegeln. Zum Beispiel:

    Böker Trance 42
    Böker Subcom 42
    Spyderco UK Penknive
    oder das Springmesser von Böker: Speedlock Curting

    Es gibt da auch noch andere die mir jetzt aber entfallen sind.

    \m/ :new14: \m/

  • Ich würde mich immer auf das berechtigte Interesse berufen. Ich bin selbst einer von den "Blauen" und habe das Messer dabei, um bei Unfällen Gurte und die Atmung beeinträchtigende Kleidung durchtrennen zu können! Deswegen hat mein EHM auch Glasbrecher und Gurtschneider. Klar soweit? :^)
    Natürlich nutze ich es auch als ganz normales Alltagsmesser... ;^)


    Ich bin immernoch der Meinung, dass wenn man kein Krimineller ist und niemanden damit bedroht, man niemals Probleme bekommen wird und ich kann mir vorstellen, dass man selbst in einer Kontrolle von einer Anzeige oder Einzug absehen wird. Mal davon abgesehen dass Kontrollen sowas von selten geworden sind, und Körperkontrollen sowieso. Auf einer öffentlichen Veranstaltung oder Demo darf man sowieso keine Waffen dabei haben. Durch dieses Gesetz hat die Obrigkeit vielleicht eine bessere Chance Kriminelle zu bestrafen.
    Ihr dürft mich aber gern vom Gegenteil überzeugen mit echten Fällen die ihr selbst gesehen habt!

    So sehe ich das auch! Das Gesetz wurde geschaffen, um irgendwelchen Idioten auch ohne vorliegen einer konkreten Gefahr ihre "Spielzeuge" abknöpfen zu können, bevor etwas passiert.
    Bei einer Kontrolle würde ich auf das Messer hinweisen und einen vernünftigen und nachvollziehbaren Grund parat haben.
    Für diesen sollte das Messer natürlich auch geeignet sein!
    Das ein Feuerwehrmann VERURTEILT wird, weil er privat ein EH Rettungsmesser führt, kann ich mir ohne weitere Umstände nicht vorstellen!


    § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen


    (1) Es ist verboten1.
    Anscheinswaffen,2.
    Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder3.
    Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
    zu führen.
    (2) Absatz 1 gilt nicht1.
    für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,2.
    für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,3.
    für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
    Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
    (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

    Field Target im SC :W: ernsdorf

  • Ich bin immernoch der Meinung, dass wenn man kein Krimineller ist und niemanden damit bedroht, man niemals Probleme bekommen wird und ich kann mir vorstellen, dass man selbst in einer Kontrolle von einer Anzeige oder Einzug absehen wird. Mal davon abgesehen dass Kontrollen sowas von selten geworden sind, und Körperkontrollen sowieso. Auf einer öffentlichen Veranstaltung oder Demo darf man sowieso keine Waffen dabei haben. Durch dieses Gesetz hat die Obrigkeit vielleicht eine bessere Chance Kriminelle zu bestrafen.
    Ihr dürft mich aber gern vom Gegenteil überzeugen mit echten Fällen die ihr selbst gesehen habt.

    Urteil zum Führen von Einhandmessern

    ...in Stuttgart bekommt man Probleme, siehe oben. :thumbdown:

    In einem anderen Forum, an dem ich teilnehme, wurde eine Petition zur Aufhebung des §42a gestellt, mit meiner Meinung nach astreiner Argumentation auf mehr als 20 Seiten. Diese wurde jetzt am 08.11.2012 unter Tagesordnungspunkt 50f-i abgelehnt, unter dem genannten TOP wurde zeitgleich über 314 andere Petitionen entschieden, "unsere" war in einer Sammelübersicht mit 107 anderen Petitionen. Zum Lachen, wenn´s nicht zum Weinen wär...

  • Zitat

    Das ein Feuerwehrmann VERURTEILT wird, weil er privat ein EH Rettungsmesser führt, kann ich mir ohne weitere Umstände nicht vorstellen!

    Feuerwehren haben vor Jahren mal all ihr Fallmesser die bis dahin üblich waren als Rettungsmesser in große Kisten geworfen und zur Polizei gebracht um nicht zu einer kriminellen Vereinigung zu werden!

    Unser Gesetzgeber hat leider, so ist es auch beim Einhandmesser, nicht an diese "speziellen" Fälle gedacht und nicht mal nachgebessert wie das bekannt wurde.

    Soviel dann zu unserem Regime...

    Gruß Christian

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Danke für den Link! Das dort beschriebene Rettungsmesser kenne ich, ist aber nun wirklich nur für den Notfall zu gebrauchen.
    Wir sprechen ja beim EHM in der Regel von einem sinnvollen Messer für den Alltagsgebrauch mit zusätzlichen, für den Notfall geeigneten Eigenschaften. Ich selber habe mir erst kürzlich das Magnum "Law Enforcement" gekauft, weil ich z.B. keinen Wellenschliff will (schwierig zu schärfen), aber zusätzlich zum Alltagsgebrauch einen Mehrnutzen möchte.

    Meine Rechtsauffassung hierzu ist, das ich nach vorliegender Sachlage individuell entscheide.

    In welcher Situation "finde" ich das Messer, wie tritt der Besitzer auf, was für Gründe nennt er? (Ich will mich verteidigen... :thumbdown: )
    Ist das Messer eher als Waffe, oder als Werkzeug ausgeführt?
    Wo führt der Besitzer? (Disko, Versammlung, Wald, Fahrzeugkontrolle)

    Ich fühle mich nicht als blinder Gesetzesvollstrecker, sondern erlaube mir, meinen Handlungsspielraum auszunutzen!
    Warum sollte z.B. ich ein dämliches EHM als Waffe führen, wenn ich uneingeschränkten Zugang zu Schusswaffen habe und diese sogar privat führen darf? Das müsste der Richter mir dann mal erläutern! Genau wie der Kollege von der (freiwilligen) Feuerwehr, der im Dienst Leben und Gesundheit riskiert, privat aber potenzieller Messerstecher ist!?

    Oftmals kommt eins zum andern, wer mich bei einer Kontrolle erst anmacht, ob ich nix besseres zu tun hab, braucht dann natürlich auch kein "Rettungsmesser"! :eeeevil:
    Der Bauarbeiter, der sein mit Fliesenkleber beschmaddertes EHM auf dem Nachhauseweg noch am Gürtel hat, aber sonst umgänglich ist - ja Herrgott, ich kann ja auch nicht alles sehen, oder? :whistling:

    Field Target im SC :W: ernsdorf

  • Hallo oneshot,

    solche Worte tuen gut uín diesem Land, danke! :thumbup:

    Ich habe VOR dem EHM-Verbot immer mein SPYDERCO dabei gehabt, mir meine Brötchen, meinen Fleischkäse zur Vesper geschnitten, Pakete geöffnet, Klebeband abgeschnitten , usw. usf.

    Jetzt muss ich mit einem feststehenden Messer rumlaufen+JETZT schaute erst mein Zahnarzt komisch, weil ich es gewohnheitsmäßig , aber gesetzeskonform, am Gürtel trug+eigentlich Zuhause lassen wollte!

    Vor ca. 14 Tagen habe ich mir wieder ein Einhandmesser zugelegt, weil das PRAKTISCHE dabei, es in der Tasche zu haben, AUF MEINEM EIGENEN GRUNDSTÜCK, GARTENTOR ZU, einfach unschlagbar ist. :^)
    In einer Hand halte ich z.B. die Paketklebe-Rolle, presse gleichzeitig den Deckel zu, mit der anderen Hand kann ich einhändig die Klinge öffnen und das Paketklebeband abschneiden.

    Auch beim Essen daheim, man nascht ja oftmals was, ist ruckzuck das Messer zur Hand, und mmmhhhh. ;^)

    Es ist schon wirklich blöd, auf was für Ideen man an den zuständigen Stellen kommt.
    Die Griffelspitzer sollten gscheiter Schnee räumen!

    Gruß Catch

    Ich bremse auch für Beamte!
    Hirnschrittmacher für alle.............Volker Pispers

  • Ich habe in der Zwischenzeit mit einem unserer Waffenrechtsgurus telefoniert, den ich auch privat kenne.
    Die rechtliche Einordnung ist für die Gerichte wohl leider recht eindeutig, zumindest in Berlin und Brandenburg:
    EHM sind verboten und fertig! Der Gesetzestext gibt's her, fertig, nächster Fall! :evil:
    Der springende Punkt ist der Öffnungsknubbel, isser dran, ist es ganz schlimm, isser ab, ein normales Taschenmesser! :bash:
    Nun ja, ich bleibe bei meiner Meinung...
    Das aktuelle WaffG ist einfach nur bescheuert!

    Anderes Beispiel: ich war bis 97' aktiver Sportschütze, mit eigener WBK und 22'er Sportpistole.
    Dann habe ich aus verschiedenen Gründen aufgehört und bin aus dem Verein ausgetreten, aber alles im Guten.
    Ohne Verein kein Bedürfnis, also habe ich meine Sportpistole verkauft, und die WBK zurück gegeben, weil sie nicht leer bleiben durfte.
    Nun habe ich wieder mehr Zeit, einen passenden Verein habe ich auch, also wieder her mit der WBK, dachte ich...
    Falsch! Muss ich neu beantragen, inclusive Wartejahr... Tresor, Versicherung, alles da!
    Erwähnte ich, das ich meine Dienstwaffe privat führen darf?...

    In Friedenszeiten ersetzt die Verwaltung den Feind...

    Ergänzung:

    Ich bin der Meinung, man kann § 42a Abs. 1 Nr.3 "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm" auch so interpretieren, dass Einhandmesser UND feststehende Klingen unter 12 cm Klingenlänge erlaubt sind! Leider habe ich noch keinen Kommentar gefunden, der meine Meinung stützt.
    Das würde aber Sinn machen, da ein EHM unter 12 cm ja nun nicht gefährlicher ist als ein gleich langer Dolch o.ä.!

    Field Target im SC :W: ernsdorf

    Einmal editiert, zuletzt von Oneshot (9. Dezember 2012 um 11:31)

  • Ich bin der Meinung, man kann § 42a Abs. 1 Nr.3 "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm" auch so interpretieren, dass Einhandmesser UND feststehende Klingen unter 12 cm Klingenlänge erlaubt sind! Leider habe ich noch keinen Kommentar gefunden, der meine Meinung stützt.
    Das würde aber Sinn machen, da ein EHM unter 12 cm ja nun nicht gefährlicher ist als ein gleich langer Dolch o.ä.!


    ein sehr interessanter ansatz ist das!

    wenn man es sich mehrfach durchlist, kann man es genauso verstehen.

    alsoc ich habe ein messer :

    dieses würde ich persönlich aber nicht als EHM bezeicchnen, ... ---- hat mal jemand versucht so ein messer mit einer hand zu öffnen?
    das geht nicht. man muss zwischendrin immer absezten und an einem anderen punkt der klinge schieben.
    da kann man genauso das klassische Victorinox als EHM bezeichnen !

    mfg
    eric

  • Ist doch immer das gleiche, selbst bei nem Leatherman können sie dir an den Karren fahren wegen dem Spydecrco Hole. :pinch:
    Ist ja auch mit einer Hand zu öffnen, vollkommen egal ob mit Loch in der Klinge oder rausstehendes Bedienelement oder Carson Flipper.

    Rechtlich eben besser ein Gerber LMF2 als ein Leatherman tragen, dann können sie dir nichts. :wacko:
    Allerdings werden dich deine Mitmensch etwas schief angucken wenn das Gerät am Gürtel hängt. :| :thumbsup:

  • Hallo,

    NEIN darfste nicht in unserer Bannanenrepublik.

    Einhandmesser bleibt eben Einhandmesser und unterliegt nach wie vor dem Führverbot.

    Erwischen se dich ist das Messer weg und Du bist um eine Anzeige wegen verstoßes gegen das WaffG reicher.

    gruß heiko


    Richtig, das unterstreiche ich mal so.

    Ich nehme an es hat den Sinn, dass die "Messerstecher" in den Großstädten nicht so schnell ziehen können. :wacko: :cursing: