Hallo,
mir sind nun versch. Informationen zugekommen, welche mich stutig machen.
nehmen wir mal an:
Ich habe ein Messer welches ein Öffnungsloch hat (Einhandmesser).
die klinge ist exakt 8,49cm lang.
- Darf ich es führen?
Ich habe ein einhandmesser mit 9cm Klinge ABER auch mit Glasbrecher.
somit wäre es doch ein rettungsmesser.
-Darf ich es führen
Ich FÜHRE eines dieser Messer OHNE dass ich es für ein bestimmtes Hobby oder ähnliches benötige.
-Darf ich das?
mfg
Eric