rechtslage bei gas-softair ohne F

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 6.319 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. April 2003 um 09:42) ist von gunimo.

  • Ich habe mir letzten sommer eine gas-betriebene softair in Italien gekauft.
    Es handelt sich 'angeblich' (also ich weiß nich obs ne fälschung ist, auf jeden fall schießt sie) um einen Colt 25 der so aussieht:

    und laut http://www.trigon-waffen.at/softair007.htm eine mündungsgeschwindigkeit von 0,07 joule hat.
    wenn ich das neue waffengesetz richtig verstanden habe, muss man 18 sein (also musste man ja auch schon davor) um eine gas-softair zu besitzen und eine gas-softair (und auch eine normale federdruck waffe?) muss mit einem F im pentagon gekennzeichnet sein. Meine Softair ist allerdings nicht mit einem solchen F gekennzeichnet. (der verkäufer hatte damals gesagt dass meine softair genausoweit wie die walter p99 schießt. diese hat ja auch eine mündungseschwindigkeit von 0,07 und insofern sollte es schon möglich sein ein F zu 'erhalten')
    jetzt möchte ich wissen, ob es sich lohnt die softair noch nachträglich kennzeichnen zu lassen oder ob ich diese wenn sie mit einem F gekennzeichnet ist überhaupt ohne waffenschein führen darf.

    edit:

    ich habe eben noch einmal gegooglet und habe unter http://www.polizei-aachen.de/aachen/waffengesetz/ folgenden wortlaut gefunden:

    Zitat


    Spielzeugwaffen

    Spielzeugwaffen (z.B. auch Soft-Air-Waffen), die keine getreuen Nachahmungen von ?scharfen Schusswaffen? sind, unterliegen nur dann keiner Erwerbs- und Besitzbeschränkung durch Jugendliche wenn deren Geschossbewegungsenergie unter 0,08 Joule liegt. Das dürfte bei den meisten jetzt vorhandenen Waffen nicht der Fall sein. Soft-Air-Waffen mit höherer Energie müssen mit einem ?F? im Fünfeck gekennzeichnet sein. Ein Erwerb und Besitz ist dann erst ab 18 Jahren möglich. Ohne diese Kennzeichnung bedürfen Soft-Air-Waffen der waffenrechtlichen Erlaubnis.

    also wenn meine softair eine 'geschossbewegungsenergie' unter 0,08 joule hat brauch sie doch kein F ? und ich kann sie auch so führen, wie is das mit personen unter 18 dürften die meine softair auch führen?

    Einmal editiert, zuletzt von URU (26. April 2003 um 21:19)

  • Zitat

    I... wenn überhaupt möglich ...


    also irgendwo hab ich das mit dem nachträglich kennzeichnen gelesen (fraglich ob es nicht ein bissl aufwendig wäre)

    Zitat

    da sie ja in D nicht erlaubt ist.


    warum ist sie in Deutschland nicht erlaubt?

    und hast du auch meinen edit gelesen weil laut dem, müsste sie ja eigentlich legal sein?

  • Hallo URU,

    nachträglich stempeln lassen ist natürlich nichts. Soviel ich weiß gibt es aber die Möglichkeit, vom BüMa einen Beschuss für ein Modell zu erhalten, dass dem hiesigen WaffG entspricht, sprich das Ding importieren zu lassen. Ob das stimmt? Jedenfalls ist die ganze Sache zeit- und mit Sicherheit auch kostenaufwändig und lohnt wohl nur bei größeren Mengen.
    Die Volljährigkeit ist keine Vorraussetzung für den Erwerb einer gasbetriebenen Softairwaffe, allerdings gibt es derartige Modell nur im Kaliber 6mm, und die sind hier wiederum erst mit 18 zu haben.

    Da nun, wie es aussieht, die Geschossenergie 0.08 Joule nicht überschreitet, dürfte dein gutes Stück eigentlich nicht unter das WaffG fallen, allerdings spielt da noch das Kaliber der Softair mit, sofern sich in der Zwischenzeit rechtlich nichts geändert hat. Wenn die 6mm BBs verschießt, braucht sie in jedem Falle ein :F:. Außerdem ist sie augenscheinlich eine mehr oder minder "getreue Nachahmung einer scharfen Schusswaffe".

    An deiner Stelle würde ich mal zum nächsten Waffenladen marschieren und etwas rumfragen. Sollte es dir nicht erlaubt sein, das Teil zu besitzen, dann lieber weg damit, auch wenn es mehr Spielzeug als "Waffe" ist.

  • danke, hm also ich weiß nicht direkt ob es in unserem kaff nen waffenladen gibt. können mir die bei der polizei da auch weiterhelfen, oder eher nicht?

    edit:
    warum müssen 6mm-softairs mit dem F gekennzeichnet sein? doch eigentlich weil man mit denen farbkugeln verschießen kann und mit ner gas-softair geht das ja eigentlich nicht, weil die kugeln bereits in der waffe platzen würden

    Einmal editiert, zuletzt von URU (26. April 2003 um 22:47)

  • zur polizei würd ich damit nicht gehen, ehr zum landratsamt. die müssen nicht überprüfen, ob du was illegales gemacht hast, als du sie eingeführt hast.
    die polizei ist verpflichtet der sache nachzugehen und evtl. zu ahnden

    es kann aber sein, dass du sie abgeben musst, wenn sie nicht zulässig ist !

    cz75

  • danke für den tip, jo hm ist halt fraglich ob ich sie nicht einfach behalten soll und wenn dann zu hause schießen. (weil nach dem neuen waffengesetzt darf ich ja eh nich z.b. im wald schießen..)

  • Zitat

    Original von Bambusbieger
    Die Volljährigkeit ist keine Vorraussetzung für den Erwerb einer gasbetriebenen Softairwaffe, allerdings gibt es derartige Modell nur im Kaliber 6mm, und die sind hier wiederum erst mit 18 zu haben.

    Da nun, wie es aussieht, die Geschossenergie 0.08 Joule nicht überschreitet, dürfte dein gutes Stück eigentlich nicht unter das WaffG fallen, allerdings spielt da noch das Kaliber der Softair mit, sofern sich in der Zwischenzeit rechtlich nichts geändert hat. Wenn die 6mm BBs verschießt, braucht sie in jedem Falle ein :F:. Außerdem ist sie augenscheinlich eine mehr oder minder "getreue Nachahmung einer scharfen Schusswaffe".

    Das stimmt mit dem neuen Waffengesetz nicht mehr. Zwischen 5,5 mm und 6 mm gibt es keinen Unterschied mehr, nur noch nach der Energie.

    Marcus

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Das stimmt mit dem neuen Waffengesetz nicht mehr. Zwischen 5,5 mm und 6 mm gibt es keinen Unterschied mehr, nur noch nach der Energie.

    Marcus

    jo, hab ich auch so verstanden, aber muss jetzt jede (gas-)softair mit einem :F: gekennzeichnet sein oder nur wenn die geschossgeschwindigkeit 0.08 joule überschreitet ?

  • Wenn man sich nur noch nach der Geschossenergie richtet, dann dürfte das meiste, was unter den 0,08 Joule liegt, frei verkäuflich sein - unabhängig vom Kaliber. Mir ist aber kein Gasdruckmodell bekannt, dass wirklich derart schwach ist und ich habe auch so meine Zweifel, was deine Colt angeht.
    Außerdem, was soll man mit einer Softair machen, die zwar bei der einen Gassorte unter dem Richtwert bleibt, aber diesen bei Verwendung einer stärkeren Marke überschreitet?

    Farbkugeln würden in gasbetriebenen Softairs genauso wenig geshreddet werden wie in Federdruckmodellen, die sind eher schon zu hart als zu weich. Das ist neben dem hohen Preis auch der Grund, weshalb Farbkugeln sich nicht so durchsetzen konnten, sie platzen am Ziel einfach nicht zuverlässig genug.

    Zur Polizei würde ich erst mal nicht gehen. Die meisten haben kaum Ahnung von all dem und werden nur Verdacht schöpfen. Waffenladen oder BüMa wäre wie gesagt das beste.

    Übrigens, du darfst weder nach dem alten noch nach dem neuen WaffG einfach im Wald rumballern, zumindest nicht mit ge:F:ten Modellen. Macht sich auch nicht so gut, wenn dich dabei jemand sieht.


    Bambus

    Einmal editiert, zuletzt von Bambusbieger (27. April 2003 um 14:35)

  • Jungs, macht Euch doch nicht lächerlich.
    Das ist ein Spielzeug!
    URU, wie Du selbst schreibst, hat sie doch nicht die erforderliche Energie, um als Waffe eingestuft werden zu können.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Naja, schön wär`s doch, wenn es so einfach wäre.
    Ob das Kriterium der geringen Geschossenergie ausreichend ist, um ein Modell als Spielzeug einzustufen, hat wohl das Beschussamt mit all seinen Auflagen zu entscheiden. Ist ja immerhin möglich, dass die klugen Köpfe dort sagen: "Tjaja, das hier würde wir im Normalfall als Spielzeug durchgehen lassen, aber sehen sie sich die Vo-Werte bei dieser einen Gassorte an..."

    Immerhin braucht die hier erhältliche Colt 25 Combat Commander auch ein :F: - und das popelige Ding ist mit Sicherheit nicht um Klassen stärker.

    Ist aber doch ein gutes Beispiel, an dem man sehen kann, wie gut wir es hier doch alle haben. Über jeden Krimskrams muss Mann sich den Kopf zerbrechen.

  • Und wir deutschen sind da wirklich Weltmeister.
    Eigendlich haben wir gar keine anderen Gesetze verdient. :cry:
    Wenn ich nicht so grottenalt wäre :n13: (und mich momentan auch fühle), würde ich es Tommytiger gleich tun.

    Bambusbieger, es IST so einfach. Aber - mit Verlaub - Leute wie Du machen es kompliziert.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Dann, lieber Eddy, streng dein wertes Haupt an und mach mal einen brauchbaren Vorschlag! ;)
    Für mich ist das hier eine Sache von rein praktischer Natur - fragen oder wegschmeißen. Aber wenn du mit etwas Schwierigkeiten haben solltest, ich versuche es dir gerne zu erklären.


    Gruß

  • erst mal bitte ich um Verzeihung für meine etwas beleidigende Art vorhin. :huldige:
    Du kannst ja nix für unsere tollen Gesetze.

    Für mich ist das Ding eine Spielzeugpistole, weiter nichts. Und ich würde sie als solche behandeln.
    Natürlich muß das jeder für sich selbst entscheiden.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Zitat

    Original von edbru
    [...]Für mich ist das Ding eine Spielzeugpistole, weiter nichts. Und ich würde sie als solche behandeln.
    Natürlich muß das jeder für sich selbst entscheiden.

    jop, scheint mir auch so, dass mir nichts anderes übrigbleibt, ohne großen aufwand zu haben..

    allerdings habe ich trotzdem noch eine (bis jetzt unbeantwortete) frage ;) :

    Zitat

    Original von URU
    [...]aber muss jetzt jede (gas-)softair mit einem :F: gekennzeichnet sein oder nur wenn die geschossgeschwindigkeit 0.08 joule überschreitet ?

    danke schon mal
    URU

  • Zitat

    Unterabschnitt 2 - Vom Gesetz ausgenommene Waffen
    1.

    Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1), die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,08 Joule (J) erteilt wird, es sei denn,

    sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,08 Joule (J) steigt oder

    sie sind getreue Nachahmungen von Schusswaffen im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.1, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf.

    aus Waffengesetz (WaffG)

    Bleibt die Frage, ob sie eine getreue Nachbildung einer echten Waffe ist.
    Wer soll das entscheiden?
    Wenn nicht, ist sie Spielzeug da unter 0,08J und darf gar kein :F: haben. Hat sie trotzdem ein :F:, so ist sie als freie Waffe deklariert und erst ab 18 frei.

    So gesehen hat ja Bambusbieger doch wieder Recht. :winke:
    Das Aussehen ist wieder fast so ein Anscheingedöhns.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Es ist völlig irrelevant für die Kennzeichnung mit :F: , ob es sich um den Nachbau eines realen Vorbildes handelt! Sonst bräuchten ja alle Knicker wie z.B. eine Diana 5 diese Kennzeichnung nicht. Es geht dabei um die Mündungsenergie. Ob nun jemand für sich selber einsam entscheidet, dass eine Softairwaffe ein Spielzeug sei, ist ebenfalls uninteressant. Wenn man sich an die Gesetzeslage hält, dann muss ein :F: darauf sein, unabhängig vom Kaliber. Und da sollte man lieber den sicheren Weg einschlagen und die Pistole mit dem :F: nachstempeln lassen. Ein Händler, der selber freie Waffen importiert, hat solch einen Stempel sicherlich greifbar und für rund 5 EUR kann man das meistens schon bekommen.

    Ebenso würde ich davon abraten, die Waffe ausserhalb des eigenen Besitztums zu führen. Ob mit oder ohne :F: ist dabei egal, denn wenn man auffällt und der Behördenvertreter auch nur ein Kügelchen mit > 0,08J aus der Waffe verfeuern kann, dann mahlen die Mühlen. Das kann man beklagen oder nicht, es ist nicht zu ändern, da hilft nur auswandern. Um sich Ärger zu ersparen, rate ich zum sicheren Weg.

    gunimo