Revolver HS Mod. 21 Cal. 4 mm R lang

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 2.981 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Juni 2012 um 17:09) ist von LotharN.

  • Da es sch um ein erlaubnispflichtiges und waffenwesentliches Teil handelt, ist hier sicher de falsche Frageort. Hast mal deinen Büchsenmcher gefragt?

    Warum sollte es hier der falsche Ort sein ? Deutschland weit dürfte diese Rubrik des Forums der einzige Ort sein wo die letzten 4mm Sammler unterwegs sind, und somit ist er hier Gold richtig.
    Und das die Trommel EWB- pflichtig ist ändert da auch nichts dran, es wird ihm hier niemand eine Trommel ohne EWB verkaufen.

    Zum eigentlichen Thema:
    Ich würde einen ganzen Revolver bei eGun ersteigern (die bekommt man da teilweise für 10,- Euro), alle freien Teile als Ersatzteile ausbauen, mir die Trommel eintragen lassen und den Rahmen zur Vernichtung im Amt abgeben (kostet nichts).
    Eine Ersatztrommel als solches wirst du wohl nirgens mehr bekommen, da es die Firma Herbert Schmidt nicht mehr gibt und diese Revolver seit vielen Jahren nicht mehr gebaut werden.

    Nachtrag:
    kaufst du bei eGun von einem Händler ist es kein Problem, mit der eingetragenen Waffe darfst du auch immer eine Ersatztrommel (die freien Teile sowieso) ohne Voreintrag erwerben, musst sie später nur eintragen lassen. Von privat ist es etwas komplizierter denn der darf dir den kompletten Revolver nicht ohne Voreintrag verkaufen (da solltest du die Vorgehensweise mit deinem SB absprechen).

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (3. Dezember 2011 um 10:22)