Hallo ersmal, bin neu hier.
Ich hätte da ein paar Fragen zum Kleinen Waffenschein.
1. Er erlaubt ja das Führen von Schreckschuss/Signal-Waffen ausserhalb der eigenen Besitzungen. Untersagt ist es jedoch bei Demonstrationen, Veranstaltungen, Ansammlungen ... so, da stellt dich mit dazu eine Frage: Wann fällt was unter Ansammlung/Veranstaltung. Mache ich ZB eine längere Zugfahrt und es sind viele Menschen im Zug/Bahnhof, gilt das dann schon als Ansammlung? Ist eine Disco- oder ein Kinobesuch schon eine Ansammlung/Veranstalltung? Und eine Party? ... wobei ja die fehlende Erlaubnis für zB Volksfeste, Konzerte (bei denen ja schon ein erhöhtes Risiko besteht zB von betrunkenen oder einfach gewaltlustigen etc. angegriffen zu werden, auch da man ja meist länger dafür unterwegs ist und meist dann auch Nachts auf dem Heimweg) den Kleinen Waffenschein ja schon halb sinnfrei macht. Aber naja, ich wäre schon dankbar für eine klare Aussage wie der Gesetzgeber also Veranstaltungen und Ansammlungen definiert.
2. Man muss ja beim Antrag die Waffen die man hat angeben und diese werden auch im Kleinen Waffenschein eingetragen. Heisst das man muss jedesmal wenn man eine Schreckschusswaffe kauft zum Amt und diese nachtragen, bzw bei Verkauf austragen, lassen muss? Und wenn ja, wieviel Gebühren kostet das wieder? Und welche Strafen drohen, wenn man zB einen Kleinen Waffenschein hat aber eine SSW führt die darauf nicht eingetragen ist und man kontrolliert wird?
Ich wäre dankbar wenn ich hier Antworten finden würde mit denen man was anfangen kann.