Hallo zusammen,
ich plane nächstes Jahr die Anschaffung meiner ersten Waffe auf WBK. Ich liebäugele mit einer gebrauchten S&W in .357 mag. Wenn ich nun einen solchen Püster bei Egon von einem gewerblichen Anbieter ersteigere oder bei einem BüMa im Internet bestelle, gilt da auch das Fernabsatzgesetz? Soll heißen, kann ich das Teil bei "Nichtgefallen" (bzw. wenns ausgeschossener Schrott ist) innerhalb von 14 Tagen zurückgeben? Bei der Behörde muss ich die Knifte ja spätestens nach 14 Tagen anmelden, von daher wärs kein Problem. Ggf. hat jemand von Euch ja schon diesbezüglich Erfahrungen gesammelt?
Vielen Dank für Eure Tips!