Gebrauchte EWB-Waffen und Fernabsatzgesetz?

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 1.849 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. Dezember 2010 um 20:09) ist von wern0r.

  • Hallo zusammen,

    ich plane nächstes Jahr die Anschaffung meiner ersten Waffe auf WBK. Ich liebäugele mit einer gebrauchten S&W in .357 mag. Wenn ich nun einen solchen Püster bei Egon von einem gewerblichen Anbieter ersteigere oder bei einem BüMa im Internet bestelle, gilt da auch das Fernabsatzgesetz? Soll heißen, kann ich das Teil bei "Nichtgefallen" (bzw. wenns ausgeschossener Schrott ist) innerhalb von 14 Tagen zurückgeben? Bei der Behörde muss ich die Knifte ja spätestens nach 14 Tagen anmelden, von daher wärs kein Problem. Ggf. hat jemand von Euch ja schon diesbezüglich Erfahrungen gesammelt?

    Vielen Dank für Eure Tips!

    airgunsmith.tumblr.com
    "Sportverbände sind von ihrem Wesen her Verbreiter von Unsinn, von Bürokratie und profilierungsgetränkten Wichtigtuern."
    Dieter Hildebrandt, faz.net, 09.07.2012

  • Prinzipiell gilt auch da das Fernabsatzgesetz. Das Problem liegt an anderer Stelle. Kaufst Du von einem Händler, so wird er die original WBK verlangen und auch die Waffe eintragen. Ein Voreintrag wäre dann erstmal weg. Gefällt die Waffe nicht oder hat einen Mangel, so musst Du Deinen SB erstmal davon überzeugen, dass Du den gleichen Voreintrag nochmal benötigst, weil die Waffe wieder zurück geht. Dir zweite Frage wäre, ob er das ohne eine neue Bedürfnisbestätigung macht und die dritte Frage wäre, ob der SB das ohne erneute Gebühren machen bzw. wer die Gebühren zahlt.

  • Ich habe mal eine neue beim Händler gekaufte KW zurückgegeben bzw. wurde diese gegen ein gleiches Modell umgetauscht. Bei mir wurde einfach in der WBK die Seriennummer durchgestrichen und die neue Nr. eingetragen. Beim Amt einen Stempel geholt und fertig.
    Das hängt natürlich vom SB ab in wieweit dieser seinen Ermessensspielraum nutzt oder nicht.

    @ wernOr
    Am besten du klärst das vor dem Kauf ab daß der Händler zu dem du die WBK schickst nichts in die WBK einträgt. Somit hast du die Probleme umgangen und hast dann die 14 Tage Zeit.

  • Am besten du klärst das vor dem Kauf ab daß der Händler zu dem du die WBK schickst nichts in die WBK einträgt. Somit hast du die Probleme umgangen und hast dann die 14 Tage Zeit.

    Auf 14 Tage kommt man so nicht, da man die WBK ja binnen 14 Tagen vorlegen muß. Und auch der Händler muß den Verkauf spätestens nach 14 Tagen gemeldet haben. Das Gesetz sagt zudem in §34 recht unmißverständlich das er mit dem Überlassen der Waffe diese unverzüglich und dauerhaft in die WBK einzutragen hat. Dafür gelten keine 14 Tage oder ähnliches. Das kann ein Händler etwas dehnen indem er die Waffe nach §12 entleiht. Ich kenne allerdings keinen Händler der das für einen persönlich unbekannten, Online-Neukunden machen würde.

    Das die Behörde das Durchstreichen akzeptiert hat wundert mich. Zudem würde ich das selber kaum akzeptieren, da sind Probleme, z.B. bei einer Polizeikontrolle doch vorprogrammiert. Was sollte einen schließlich davon abhalten selber eine Seriennummer durchzustreichen und einfach eine neue einzutragen?

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Das die Behörde das Durchstreichen akzeptiert hat wundert mich.


    Das habe ich mir gerade auch gedacht. Würde mich auch in meiner WBK stören, weil das auch andere Stellen anzweifeln können. Da ist die Kaufrechnung mit der (hoffentlich) eingetragenen Serienummer zur Waffe doppelt wichtig.

    Die Händler melden meistens sogar sofort. Nicht selten, dass ich noch am gleichen oder Folgetag zur Behörde war und dort schon die Händlermeldung per Fax auf dem Tisch lag und der SB auf meinen Besuch quasi schon gewartet hatte.

  • ...der Waffe diese unverzüglich und dauerhaft in die WBK einzutragen hat.

    Ich dachte halt es würde reichen, diese ebenfalls unverzüglich wieder zurück zu senden. Aber das ganze gestaltet sich scheinbar schwieriger als gedacht :( Entweder der potentielle Egon-Händler stellt ausreichend Detailbilder zur Verfügung oder es bleibt tatsächlich nur der (teure) Gang zum BüMa vor Ort.

    Danke für Eure ausfühlichen und hilfreichen Antworten :thumbsup:

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