"Balistic Knife"?

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 8.982 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (9. November 2010 um 10:09) ist von MountainGun45LC.

  • Hallo hallo

    in dem neuen Call of duty teil der nun bald erscheint tauchen sogenannte Balistic Knifes auf. Da ich noch nie von sowas gehört hab wollte ich mal nachfragen ob jemand informationen über solche Messer hat und ob die illegal sind (ich kanns mir fast schon denken :D)

    Also soviel weiß ich bisjetzt über diese Messer. Sie schießen die Klinge aus dem Griff (über Federdruck?) und bringen sie soo dazu über kurze Distanz stabil zu fliegen.


    ÖKTO

    :laola:

  • Gibt es tatsächlich. Sind sauteuer, selten und in D illegal. Stabilisieren sich wohl nach dem Brenneke Prinzip. Angeblich hat die der KGB benutzt, um lautlos Wachposten auszuschalten. Werden gerne mal in Agentenbüchern erwähnt... hier gibts einige Fotos: klick

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Witzige Erfindung.

    Vor ungefähr 15-20 Jahren gab es mal einen Bericht darüber im, ohje, war es im Schweizer Waffen-Magazin? Wenn ich mich recht erinnere hieß es darin, daß der wegfliegende Teil (Klinge + Führungsrohr) durchaus mit einigem Zeng unterwegs ist, und daß die Klingenspitze auch für ein paar Meter voran fliegt - d.h., daß der Hardwareteil des Konzepts prinzipiell funktioniert. Vielleicht hat ja ein User den Bericht archiviert?

    Ideen werden von Meistern gemacht, Dogmen von Jüngern. Und der Buddha wird immer unterwegs erschlagen.

  • Danke für die Antworten.
    Meiner Meinung nach eine geniale Erfindung die zum glück so selten ist.
    Würde ja noch fehlen das einem ein Messer in dn Rücken geschossen wird xD

    :laola:

  • Mh. Unschön.
    Verschießt nicht die Klinge sondern Bolzen. Nicht nett.

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  • war oder ist es nicht so das die dinger ohne feder angeblich legal waren, weil ohne feder ja nur ein messer? die feder mußte man gesondert bestellen. es gab auch mal billige kopien.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Interessante Sache, kannte ich bissher nicht. Leider relativ wenig darüber zu finden. Besonders Videos.
    Würde mich interessieren wie weit die Klinge fliegt, Da sie schwer ist und die Feder relativ kurz ...

    Warum ist das Messer in D illegal?

    Springmesser (Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können)

    Das Messer arretiert aber nicht.

  • Habe ein bisschen geforscht. In den USA ist es eindeutig verboten, nach T15/C29/§1245 U.S Code:

    Mindestens 5 Jahre Bau (bis max. 10 Jahre) nur für den Besitz, weil die Alternativbestrafung in T18/§901-910 (Transportation of Firearms) (siehe §1245 Abs. B) ersatzlos gestrichen wurde.


    In Deutschland, Dosenrafioli sagt es schon, findet sich außer Interpretationen, Diskussionen und Meinungen (wie so oft) wenig. Mutmaßungen reichen von Vergleich mit Springmesser (obwohl da ja nix arretiert und ein Gesetz immer alle Faktoren nach der Formulierung "und" erfüllen muss)
    Stieß in Polizeiforen, Messerforen usw. immer nur wieder auf die Aussage "Mit Feder verboten" und "ohne Feder... könnte verboten sein, könnte aber auch nicht".

    Eine Diskussion aus dem Messerforum von 2002
    Die Erklärung des WaffG in Bezug auf Messer im Messerforum
    "Sondereinheiten"-Forum (tsts..)
    (Die sagen auch nur "verboten". Aber keine Begründung)


    Dann hab ich geschaut, ob es vielleicht in die Schusswaffen gehört. Da findet sich in Anlage 1 etwas, was passen könnte. Aber wenn das "wie eine Armbrust" gedeutet werden kann, dann müsste es ja legal sein...

    Zitat

    1.2.2 bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).

    Das Einzige was mir noch einfällt - Man kann es damit versuchen:

    Anlage 2 - Verbotene Waffen

    Zitat

    1.3.1 Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;

    Also man täuscht ein Messer vor, kann die Klinge aber verschießen, damit ist das angebliche Messer auf einmal eine Schusswaffe (?) und daher entsteht die "Täuschung".

    Würde auch begründen, warum Einige sagen, ohne Feder wäre es okay. Verlassen würd' ich mich dennoch nicht drauf.

    Puh mir qualmt der Kopf. Vielleicht findet ja jemand bessere Begründungen für ein Verbot. Wäre schön.

  • Danke für deinen ausführlichen Text. Hab mir die Links durchgelesen.
    Mir scheint so, dass das Verbot nur ein Gerücht ist. Viele behaupten es, aber eine Begründung kann keiner geben.

    Warum auch sollte das Messer erfasst werden so selten wie es ist? Dafür gibt es keinen Bedarf.

  • das original ist wohl eher selten, doch gab es in den 90ern billige chinesische kopien die auch hier in nicht unbeträchtlicher menge verkauft wurden.
    ich denke das "verbots gerücht" geht um weil es in den usa verboten ist und man es sich nicht vorstellen kann das es hier erlaubt ist. auch könnten böswillige menschen den griff als lauf ansehen.
    man müßte mal nachforschen ob es einen feststellungsbescheid darüber gibt.

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Mh. Unschön.
    Verschießt nicht die Klinge sondern Bolzen. Nicht nett.

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    Mein lieber Schwan!!

  • Bei dem Teil aus dem Video wird ja nicht die Klinge, sondern Bolzen verschossen, die am Klingenansatz herausschauen. Von daher wird ja hier ein Geschoss durch einen Lauf getrieben, wo wir schon wieder bei dem Merkmal einer Schusswaffe wären. Da wir hier sicherlich mit mehr als 7,5J unterwegs sind, wird es definitiv keine "freie Waffe" sein.

    Inwiefern hier aber ein anderer Gegenstand vorgetäuscht werden könnte, etc. bla bli blu...

    ...was es hiermit aber wirklich auf sich hat, werden wir wohl nie erfahren. Im Ernstfall wird einem dann schon ein hochstudierter Paragraphenfuzzi erzählen, dass es nun doch ganz anders ist, als sich mit gesundem Menschenverstand hätte erschließen lassen...

  • Diese Messer gehörten zum Ausrüstungs-Standard von russischen Speznaz-Kommandos u.a. in Afghanistan!

    Die Messer kamen Anfang der 90er in D auf den Markt, waren ganz kurz frei verkäuflich als Original, danach mußte die Feder ausgebaut werden. (Lag dabei!)

    Das Prinzip ist einfach: Die Klinge wird gegen die Kraft einer sehr starken Spiralfeder in den Griff gedrückt, mittels eines Verschlußhebels arretiert und mit einem Sicherungssplint (ähnlich Handgranate) gesichert. Die maximale Effizienz liegt bei ca. 3 mtr. - danach wird die Klinge instabil und torkelt.

    Die Preise lagen nach meiner Erinnerung zwischen DM 60,00 bis DM 120,00 +/-

    Beste Entfernung dürfte wohl 1,5 - 2 mtr. betragen für den Einsatz, leise sind die Dinger auch nicht unbedingt. Ein solides Türblatt wird auf alle Fälle fast durchschlagen. 2/3 der Klinge kommen auf der anderen Seite heraus. Man konnte also bequem seinen Hut daran aufhängen. :)
    Die heutigen Pappedeckels-Türen sind gar kein Thema ...

    Der Witz ist im Grunde genommen, dieser EINE "Schuss" und das war´s. Dieses Teil wieder zusammen zu fügen, ohne Equipment ist was für potenzielle
    Selbstmörder.

    M.W. sind die immer noch frei verkäuflich ab 18 Jahren, allerdings komplett ohne Feder dabei.
    Diese Feder würde von der Kraft her, jedem 300 m/s + LG zur Ehre gereichen.

    Ach so, habe ich mir damals nicht gekauft, ohne macht´s keinen Sinn und mit ... naja Verboten!

    Frdl. Gruß!

    Edit:
    Das Taucher-Modell war mir komplett unbekannt, aber sehr interessant!

  • Sorry, wenn das Tauchermesservideo für Verwirrung sorgte. Ein gutes Video der gemeinten Messer war nicht auffindbar. Da gab es nur selbstgebaute Modelle.
    Ist mir auch zu blöd, da weiter zu graben. DIe Amis haben klare Richtlinien (seit 1986 explizit verboten), wir wieder mal nur Heckmeck. Zeit verplempern :whistling:

    Falls Jemand weiß, ob die Feststellungsbescheidsliste des BKA (siehe oben) vollständig ist, also wenn ja: Dann haben nicht mal die so eins in den Fingern gehabt und es untersucht.

  • Bei dem Teil aus dem Video wird ja nicht die Klinge, sondern Bolzen verschossen, die am Klingenansatz herausschauen. Von daher wird ja hier ein Geschoss durch einen Lauf getrieben, wo wir schon wieder bei dem Merkmal einer Schusswaffe wären.

    wenn die bolzen herausschauen werden sie ja nicht durch einen lauf getrieben, sie schauen ja schon raus, bestenfalls ist das eine schiene wie bei einer armbrust, womit das schußwaffenmerkmal entfällt!
    ich habe die dinger aber ewig nicht mehr angeboten gesehen!

    bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat. werner heisenberg

  • Zitat

    Ach so, habe ich mir damals nicht gekauft, ohne macht´s keinen Sinn und mit ... naja Verboten

    Nabend,
    darüber Rätseln wir ja gerade, warum das Messer angeblich verboten sein soll. Da du es offensichtlich weisst wäre ich über einen Verweis zum Gesetzes Auschnitt dankbar.

    Ist das Messer deiner Meinung nach eine Schusswaffe (wegen dem Vgl mit dem Lg)?
    Dabei fehlt mir einfach der benötigte Lauf durch den die Klinge getrieben wird. Den gibt es nämlich nicht. Es gibt nur die Führung in der nur das untere Ende des Messers steckt.
    Ist ja nichts anderes als die 1Euro Pistolen mit Jahrmarkt mit Gummipfeilen, die gegen eine Feder vorne in den Lauf gedrückt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Dosenrafioli (8. November 2010 um 22:54)

  • Zitat


    Ach so, habe ich mir damals nicht gekauft, ohne macht´s keinen Sinn und mit ... naja Verboten
    Nabend,
    darüber Rätseln wir ja gerade, warum das Messer angeblich verboten sein soll. Da du es offensichtlich weisst wäre ich über einen Verweis zum Gesetzes Auschnitt dankbar.

    Also mit Links, bzw. Paragraphen kann ich leider nicht dienen, ist auch nicht mein Metier!

    Allerdings weiß ich, daß gesagt wurde es wäre ein verbotener Gegenstand, weil es einen Gebrauchsgegenstand "vortäusche", nämlich ein Messer, in Wirklichkeit jedoch eine Schusswaffe wäre. Das wurde wohl damit begründet, daß die Führungsnut innen im Griff in einem leichten Winkel lief, sodaß beim "Abschuss" ein leichter Stabilisierungsdrall erzeugt wurde.

    Wie gesagt ist aus der Erinnerung, jedoch wahrheitsgemäß nach bestem Wissen angegeben. Die Schusswaffen-These wurde allerdings ganz klar nur
    vorgeschoben um das Messer verbieten zu können.

    Ähnliches galt damals auch für einen der 1. Elektroschocker, der sich *Zapper* nannte und den ich über eine Anzeige in der "Funk-Uhr" geordert hatte.
    Vollkommen legal dachte ich. - Ca. 5 Tage später hatte ich "lieben" Besuch von einem Kommando von 5 Leuten, 2 mit HK MPi 5 im Anschlag, ...wo das Schockgerät denn wäre? Lag zufällig auf dem WZ-Tisch, wo ich gerade Kaffee am trinken war mit meiner damaligen Freundin. - Oben ohne, unten nix.

    Sie zog sich danach erst mal einen Morgenmantel über ... jetzt interessierte man sich auch wieder für den E-Schocker!
    Der wäre verboten, auf meine Frage, warum? - Er täusche einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs vor, welchen denn? Ja ... ein Walkie-Talkie und wäre
    daher nicht als "Waffe" erkennbar. - Begründung für mich: Totaler Schwachsinn!

    Wollte aber keinen Aufstand machen, wegen des Besuchs!

    Die Herren wollten auch noch Namen und Anschrift von Ihr haben als Zeugin, wenn ich das wolle? Wollte ich natürlich nicht, daß der Name im Protokoll
    auftaucht. - Der *Zapper* war weg + OWI DM 150,00 und ... erledigt! - :lma:

    Danach verschwanden die Beamten auch sang-u. klanglos wieder.

    Warum ich das jetzt erwähnt habe? Ganz einfach, weil das Verbot des Speznaz-Messers auf genauso wackeligen Füßen steht und bei näherer Betrachtung sich wohl auch als unhaltbar heraus stellen würde.

    Gruß!

    Edit:
    Meine Anschrift hatten die nach einer Durchsuchung im Haus des Händlers *gefunden*.