Schalldämpfer Walther 1250 Domi 6,35mm

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 3.883 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. Oktober 2010 um 07:23) ist von four-point-five.

  • Da der Umarex-Schalldämpfer keine Lochblenden im Inneren bestitz, sondern nur eine Abschlußkappe aus Platik, sehe ich keine Probleme diese etwas aufzubohren, bis es passt.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • dann dämmt der ja ohnehin laute schalli übrhaupt nix mehr....bei egon sind ab und an welche drin die bis 7mm gehen...wie ich letztens las müssen die auch nicht :F: gestempelt sein,weil sie der waffe gleichgestellt sind!

    Haenel, what else?

  • Ich würde den SD mehr als nur 0,3 mm aufbohren, eher das Doppelte oder Dreifache, da die Befestigung nie exakt zentrisch ist. Da die Dämpfung eh nicht die beste ist, kann man da auch nicht viel verschlechtern. Da der SD mittlerweile der Waffe gleichgestellt ist, müssen natürlich auch die selben Stempel aufgebracht sein.

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Zitat

    Da der SD mittlerweile der Waffe gleichgestellt ist, müssen natürlich auch die selben Stempel aufgebracht sein.

    Hallo,
    Wo steht das? Würde mich jetzt aber sehr interessieren!
    MfG.Foo......

    Nein Sgt. , keine Flak!

  • Bitte sehr:

    Zitat

    Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen

    Abschnitt 1:
    Unterabschnitt 1:

    1. Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1
    1.3 Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer
    Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind.[...]

    und

    Zitat

    Waffengesetz (WaffG)


    Abschnitt 1
    Allgemeine Bestimmungen
    § 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
    (2) Waffen sind
    1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände

    Sowie

    Zitat

    Waffengesetz (WaffG)
    Unterabschnitt 4
    § 24 Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht

    (2) Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird, müssen eine Typenbezeichnung sowie das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen.


    Das heißt Schalldämpfer für "Freie Waffen" sind dejure "Freie Waffen" und "Freie Waffen" brauche ein "F". QED

    "Je mehr Regeln und Gesetze, desto mehr Diebe und Räuber." Lao Tse (6. Jh. v. Chr.)

  • Auch wenn Du es so rüber bringen möchtest das es vom WaffG klar geregelt ist:

    Meiner Meinung nach ist eine SD kein gleichgestellter Gegenstand, nur die Wesentliche Teile eines SD wären es.

    Da ein SD aber keine wesentlichen Teile hat ( zumindest nach dem WaffG, den dort wird nicht definiert was es bei einem SD wäre ) sind die entsprechenden § auch nicht anzuwenden.

    Sonst müssten auch der Hersteller/Importeur und das Kaliber drauf stehen. Für Armbrüste würde das ganze ebenso gelten.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Guten Morgen!
    Da hier im Forum noch nicht die Rede von war, möcht ichs hier gleich loswerden:
    Die Firma PARA in Kiel hat ab sofort im Angebot die AirMagnum im Kaliber 5, 5 und 6,35

    Da wäre es doch mal nen Anruf wert, ob denn auch der pasende SD für beide Waffen beschaffbar ist
    (persönkiche Anmerkung: Was machbar ist in der Disziplin "Beschaffung" , sind die Leuts einsame Spitze )

    Gruß
    iwan

    Und noch was: Ich kriege keinen Sonderbonus für ne gute Fürsprache um PARA.
    Die sind einfach gut ,ist einfach so.

  • Und noch was: Ich kriege keinen Sonderbonus für ne gute Fürsprache um PARA.
    Die sind einfach gut ,ist einfach so.


    Ich unterschreib das mal, die sind gut. Hab da neulich erst was für die Landmann-Sammlung gekauft, einen praktisch ungeschossenen im M1-Stil-Schaft (original).

    Jaja, Floppyk, Ich mach ja schon ;)

  • Da der Umarex-Schalldämpfer keine Lochblenden im Inneren bestitz, sondern nur eine Abschlußkappe aus Platik, sehe ich keine Probleme diese etwas aufzubohren, bis es passt.


    Bitte aufreiben mit ner Reibahle , 2 mm mehr als das Nennkaliber ,bei 6,35 sind 4mm effektiv
    Gruß
    iwan
    Ed.. Wer einen Bohrspan in den Kammern hat, darf sich freuen.
    Das aufreiben ist eine Empfehlung, Erkenntnis aus etwas Erfahrung -kein Befehl.

    Einmal editiert, zuletzt von iwan wasiitsch (1. Oktober 2010 um 07:36)

  • Google mal Sylencer.....,gibt da eine Seite aus Finnland. die bauen jede menge Schallis. Ob die jetzt hier zugelassen sind weiss ich nicht, aber der Schalli wird ja immer der Waffe gleichgestellt.
    Koennte hoechstens Schwierigkeiten mit der Lieferung geben da die Jungs nicht in der EU sind. Ansonsten bei Para in Kiel nachfragen, sollte klappen.
    Die standartmaessig mitgelieferten Schallis taugen offensichtlich alle nicht viel, der Umarex bei meiner 850 AM war eigendlich nur eine Laufverlaengerung ohne Wirkung.
    Gruss

    Fuchsschwanz

  • Zitat

    Guten Morgen!
    Da hier im Forum noch nicht die Rede von war, möcht ichs hier gleich loswerden:
    Die Firma PARA in Kiel hat ab sofort im Angebot die AirMagnum im Kaliber 5, 5 und 6,35

    Da wäre es doch mal nen Anruf wert, ob denn auch der pasende SD für beide Waffen beschaffbar ist
    (persönkiche Anmerkung: Was machbar ist in der Disziplin "Beschaffung" , sind die Leuts einsame Spitze )

    Gruß
    iwan

    Und noch was: Ich kriege keinen Sonderbonus für ne gute Fürsprache um PARA.
    Die sind einfach gut ,ist einfach so.

    Stimmt wirklich, hab da auch immer alles zu superpreisen bekommen.