Blockiersystem für Erbwaffen

Es gibt 1 Antwort in diesem Thema, welches 1.055 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Juli 2010 um 17:30) ist von Floppyk.

  • Heute hat mein Vater ein Schreiben vom Ordnungsamt bekommen, wo drin steht das er die Erbwaffe von meim Ope ( seinem Vater) blockieren lassen muss, und das bis zum 20sten diesem Monats.
    Alternativen wären sie wenn man Jäger oder Sportschütze ist, sich eintragen zu lassen, was bei uns aber noch nicht der Fall ist. Oder Sie zur vernichtung abzugeben. Das wollen wir auch nicht.

    Nun meine Frage. Es habdelt sich um eine Weihrauch HW4 in 2 1/2 Zoll, Kaliber 4mm. Gibt es dafür ein Blockiersystem? Und kann mir jemand sagen welcher Büchsenmacher`in der nähe von KA dies einbauen würde? Habe schon die mir bekannten angerufen, aber anscheinend verbaut keiner Blockiersysteme, kann das sein?

    9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich sei irre,

    aber eine summt die Melodie von Tetris...

  • Mal eben nachschauen ob da ein :F: drauf ist. Dann ist sie bedürfnisfrei. Somit einfach eine Waffensachkund absolvieren. Dann muss die Waffe sogar mit Munitionserwerb eingetragen werden.

    Unabhängig von der speziellen, bedürfnisfreien 4 mm Waffen.Wann trat der der Erbfall ein? Meines Wissens ist die nachträgliche Forderung der Erbensicherung nicht rechtens. Zudem bezweifele ich, dass es für 4 mm Waffen eine zugelassene Erbensicherung gibt.