Fragen zum Schießen auf eigenem Grundstück (AUT)

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 11.041 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. April 2010 um 09:35) ist von Soulslayer.

  • Ich lebe in Österreich (Ktn) und werd mir heute eine CO2 Pistole mit etwas mehr Saft anschaffen (wahrscheinlich eine Beretta Elite II) und das hier: http://www.swords-and-more.com/shop2/product_…roducts_id/2772

    Also ich hab mich im Lexikon durchgelesen, aber hier
    https://www.co2air.de/wbb2/lexi-1800…-Schiessen.html
    steht nicht dabei, wo geschossen werden darf, nur dass alle Waffen gleich behandelt werden. Also wie sieht das aus hier in AUT?

    Meine Eltern haben eine Landwirtschaft mit 15ha, und viel Wald in dem höchstens alle 100 Jahre mal ein Wurm vorbeikommt (kein Wanderweg in der Nähe; ein Teil ist vom Vater abgeholzt worden, dort ist jetzt eine schöne Lichtung mittendrin), sämtliche Nachbarn sind allermindestens 1km weg. Wir haben auch mehrere größere Garagen (schön altmodisch aus Holz; gehört zu einem alten Bauernhaus) wo ich das Ziel davorstellen könnte; extrem hügelige Landschaft (bin auf 1000m und hab die Koschuta [Teil der Karawanken] vor der Nase) usw. usf. Bei so einem großen Grundstück kann ich doch eigentlich schießen wo ich will oder (bitte berichtigt mich, wenn ich falsch liege!)?? Ich frag lieber mal zur Sicherheit, nicht dass da doch jemand mal vorbeikommt und sich aufregt oder so.

    Bis jetzt hab ich mit einer 0,5 J. Softair (Beretta 92 FS) in meinem Zimmer geschossen, aber bei einer CO2 mit so viel Saft hätte ich schon gerne mehr Abstand.

    LG!


    EDIT:
    Und noch eine Frage am Rande (damit ich dafür nicht noch einen Thread aufmachen muss):
    Wo kann/soll man eigentlich Stahl-BB's entsorgen??

    "Every man would like to be God, if it were possible; some few find it difficult to admit the impossibility." – Bertrand Russell

    Einmal editiert, zuletzt von Soulslayer (18. März 2010 um 09:41)

  • Zitat

    Original von Soulslayer
    Wo kann/soll man eigentlich Stahl-BB's entsorgen??

    Beim Schrotthändler bekommst du sogar Geld dafür, wenns genug sind ;)


    Was das Schießen angeht: Ich habe bisher immer gehört, dass man in Österreich mit dem, was man legal besitzt, auch auf dem Eigenen Grundstück schießen darf, solange die Kugeln das Grundstück nicht verlassen.
    Eine CO2 Pistole darfst du allemal auf dem großen Grundstück schießen, mach dir da mal garkeine Sorgen :new11:

    jaja, so ist das...

  • Zitat

    Original von Soulslayer
    ...............Und noch eine Frage am Rande (damit ich dafür nicht noch einen Thread aufmachen muss):
    Wo kann/soll man eigentlich Stahl-BB's entsorgen??


    Wenn bei euch Blechdosen gesondert entsorgt werdn dan halt zu den Blechdosen. So nicht, dann dahin wo auch die Dosen hin verschwinden. Sprich: Mülleimer.

    Obba Gerrit

  • Wenn das Gelände wo du schießt eingefriedet ist sehe ich keine Probleme.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Wie siehts mit "scharfen" Waffen aus? Also in Österreich!

    Wir haben im Umkreis von 500 Metern keine Nachbarn und auch keinen Sichtkontakt.. Wie siehts mit Lärmbelästigung aus?

    ad asTra per aspera

  • Ja ich kann das Lexikon benutzen, jedoch wollte ich eher die Praxis wissen und nicht die Paragraphen!

    Kugel nicht verlassen... bla bla.. es kann immer was sein! Theoretisch müsste ich in einen Bunker schießen gehn! Genauso "umfriedet" is das n Elektrozaun oder ne Mauer? Selbst bei ner Mauer hätt ich Angst dass was drüber geht!

    LG

    ad asTra per aspera

  • Hallo astragalizont

    Bei uns in Ö darfst du mit allem zu Hause schießen was du auch besitzen darfst!
    Einzige Bedinung, das Areal wo du schießt muss eingefriedet sein.
    Ein Weidezaun z.B. gilt nicht als eingefriedet, das sollte schon mindestens eine Hecke oder ähnliches sein.
    Und das Projektil darf das eingefriedete Grundstück nicht verlassen können!

    MFG

    Steyr AUG best assault rifle ever!!!

  • Zitat

    Original von astragalizont
    Wie siehts mit "scharfen" Waffen aus? Also in Österreich!

    Wir haben im Umkreis von 500 Metern keine Nachbarn und auch keinen Sichtkontakt.. Wie siehts mit Lärmbelästigung aus?

    Das selbe wie mit "freien" Waffen. Da grundsätzlich kein Verbot besteht seine Waffen auch zu benutzen, kann man diese auch überall dort abfeuern wo man sie auch führen darf (natürlich ohne Lärmbelästigung oder Gefährdung für Dritte hervorzurufen).
    Es gibt zum Beispiel auch viele Jäger die sich ihre Waffen im Revier einschießen.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Das ist - soweit ich weiß - in Deutschland auch erlaubt.
    Aber "sportliches" Schießen ist dann doch nicht so erlaubt.

    500m Distanz ist nicht schlecht. Für Luftgewehre und KK wohl ausreichend, aber für größere Kaliber eher nicht.

    Das Gegenteil von 'gut gemacht' ist 'gut gemeint'.

  • Man wird ja wohl nicht von mir verlangen, dass ich die 1km vom Haus entfernte Lichtung im Wald einfriede, die eh niemand findet, der nicht weiß, dass sie dort ist?

    Gilt eine fette Garage hinter den Targets eigentlich auch als Einfriedung? Oder wenn ich die Targets in die offene Garage stelle und von draußen hineinschieße?

    Oder ist das alles bei mir praktisch gesehen (nicht gesetzlich-theoretisch) eigentlich eh egal, wenn man betrachtet wo ich wohne? Ich meine, guckt mal:
    Ein Foto aus der Nähe von meinem Haus:
    http://baalsoulslayer.deviantart.com/art/Valley-Zel…shuta-148309395

    Landschaft hinter meinem Haus:
    http://baalsoulslayer.deviantart.com/art/The-Green-Wall-151343251

    Da sollte sich doch eigentlich (theoretisch zumindest) kein Schwein aufregen, das zufällig mal vorbeikommt, wenn ich irgendwo meine Targets aufgestellt habe. In dieser Gegend. Oder?

    "Every man would like to be God, if it were possible; some few find it difficult to admit the impossibility." – Bertrand Russell

  • Zitat

    Original von Soulslayer
    Gilt eine fette Garage hinter den Targets eigentlich auch als Einfriedung? Oder wenn ich die Targets in die offene Garage stelle und von draußen hineinschieße?

    die Notwendigkeit der Einfriedung ergibt sich hier nicht aus der Sicherheit (Kugeln dürfen ... nicht verlassen....) sondern aus den Bestimmungen über das führen von Schusswaffen

    eben auch Luftdruckwaffen/CO2-Waffen dürfen (ohne entsprechendes Dokument) nicht ausserhalb des eingefriedeten Grundstücks geführt werden :o

  • Zitat

    Original von Soulslayer
    Man wird ja wohl nicht von mir verlangen, dass ich die 1km vom Haus entfernte Lichtung im Wald einfriede, die eh niemand findet, der nicht weiß, dass sie dort ist?


    Per Gesetz darfst du die Waffe dort gar nicht griffbereit haben, unabhängig davon wie es in der Praxis aussieht. Ansonsten könnte jeder in die Pampa gehen und dort nach Herzenslust schießen, darf man aber nicht. Und wer sagt dir dass nicht jemand auf genau die selbe Idee kommt wie du und dann gibt es einen Unfall?

    Zitat

    Original von Soulslayer
    Gilt eine fette Garage hinter den Targets eigentlich auch als Einfriedung? Oder wenn ich die Targets in die offene Garage stelle und von draußen hineinschieße?


    Eine Einfriedung ist eine räumliche Eingrenzung einer Grundfläche welche zu überwinden ist wenn man diese Fläche wieder verlässt. Es kann ein Zaun, eine Mauer oder auch ein steiler Abhang (Bsp. Steinbruch) sein. Das was du schilderst deutet eher auf einen "Kugelfang" als auf eine Einfriedung hin. Solange vor der Garage nix eingefriedet ist (und du theoretisch ohne Überwindung eines Hindernisses weiter gehen kannst), darfst du die Waffe dort auch nicht inne haben.

    Zitat

    Original von Soulslayer
    Oder ist das alles bei mir praktisch gesehen (nicht gesetzlich-theoretisch) eigentlich eh egal, wenn man betrachtet wo ich wohne? Ich meine, guckt mal:
    Ein Foto aus der Nähe von meinem Haus:
    Da sollte sich doch eigentlich (theoretisch zumindest) kein Schwein aufregen, das zufällig mal vorbeikommt, wenn ich irgendwo meine Targets aufgestellt habe. In dieser Gegend. Oder?


    Sicher, wo kein Kläger, da kein Richter. Was ich nicht weiß macht mich nicht heiß. Ändert aber nix daran dass es gesetzeswidrig ist! Theoretisch könntest du ja auch illegal Waffen besitzen, das ist ja auch verboten, aber solange niemand davon weiß und du keine Selbstanzeige machst wird dir auch nichts passieren. Wenn du aber "Glück" hast sieht jemand falscher das und dann hast du für den Rest deines Lebens ein Waffenverbot. Und das würde ich persönlich nicht riskieren.

    Ich weiß von zumindest drei Fällen in meinem Bezirk in den letzten paar Jahren wo soetwas zum Entzug waffenrechtlicher Dokumente und in weiterer Folge zu einem Waffenverbot geführt hat.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von NickK
    eben auch Luftdruckwaffen/CO2-Waffen dürfen (ohne entsprechendes Dokument) nicht ausserhalb des eingefriedeten Grundstücks geführt werden :o

    Das kann ich so nicht stehen lassen! Waffen der Kat. A,B,C,D brauchen zum Führen einen Waffenpass oder eine Sondergenehmigung. Besitzen darf man C,D auch ohne jedoch mit Meldung bei der BH (oder beim Büchsenmacher, der das an die BH weiterleitet)!

    CO2-, Luftdruck-, und Softairwaffen über 0,08 Joule sind in keiner Kategorie, Führen und besitz ist ab 18 ohne Einschränkungen erlaubt (außer in Ubahn, Veranstaltungen) - Vom Gesetz her- praktisch gesehen ist es eher nicht zu raten mit der Waffe öffentlich herumzuspazieren- eh logisch?!

    weiters ist der Transport wenn ich mich recht entsinne einer Kat. C, D Waffe verschlossen (Waffenkoffer) und getrennt von der Munition nicht als Führen definiert (also von zu Hause ins Auto und dann zum Schießstand ect. ) => also mit Waffenkoffer rumlaufen is auch nicht! :nuts:

    LG

    ad asTra per aspera

    Einmal editiert, zuletzt von astragalizont (19. März 2010 um 01:19)

  • Zitat

    Original von astragalizont
    Das kann ich so nicht stehen lassen! Waffen der Kat. A,B,C,D brauchen zum Führen einen Waffenpass oder eine Sondergenehmigung. Besitzen darf man C,D auch ohne jedoch mit Meldung bei der BH (oder beim Büchsenmacher, der das an die BH weiterleitet)!

    CO2-, Luftdruck-, und Softairwaffen über 0,08 Joule sind in keiner Kategorie, Führen und besitz ist ab 18 ohne Einschränkungen erlaubt (außer in Ubahn, Veranstaltungen) - Vom Gesetz her- praktisch gesehen ist es eher nicht zu raten mit der Waffe öffentlich herumzuspazieren- eh logisch?!

    weiters ist der Transport wenn ich mich recht entsinne einer Kat. C, D Waffe verschlossen (Waffenkoffer) und getrennt von der Munition nicht als Führen definiert (also von zu Hause ins Auto und dann zum Schießstand ect. ) => also mit Waffenkoffer rumlaufen is auch nicht! :nuts:

    Hallo,

    Das kann ich auch so nicht stehen lassen - ist leider absolut falsch (zumindest was Luftdruck- und CO2-Waffen angeht)!

    Softguns fallen nicht unter das österreichische Waffengesetz und dürfen demnach aus "geführt" werden, das ist richtig. Dabei ist es sogar vollkommen unerheblich wieviele Joule diese Waffen haben (sofern der "Führende" das 18. Lebensjahr vollendet hat).

    Was CO2- und Luftdruckwaffen aber angeht: diese fallen unter das WaffG 1996 §45:


    Und im WaffG 1996 §7 findet sich folgendes:

    Zitat

    § 7. (1) Eine Waffe führt, wer sie bei sich hat.


    .. sowie WaffG 1996 §35:

    Zitat

    § 35. (1) Das Führen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen ist Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet nur auf Grund eines hierfür von der Behörde nach dem Muster der Anlage 1 ausgestellten Waffenpasses gestattet.
    [...]

    Zum Rest: er hat ja nicht bestritten dass man Kat.C und Kat.D ab 18 Jahren erwerben darf. Kat.C darf man aber entgegen deiner Aussage nur mit Meldung beim Büchsenmacher besitzen (der dies allerdings nicht weiterleiten muss - da hast du dich sehr missverständlich ausgedrückt), Kat.D wird nicht gemeldet.
    Dass sie unter "keine Kategorie" fallen ist so nicht richtig; sie fallen lediglich unter eine Ausnahmebestimmung.

    Der Transport muss so erfolgen dass die Waffe nicht zugriffsbereit und nicht feuerbereit ist. Ein volles Magazin direkt neben der Waffe im Koffer ist aber im Rahmen des Gesetzes, auch wenn Polizisten gerne das Gegenteil behaupten.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

  • Zitat

    Original von astragalizont

    Das kann ich so nicht stehen lassen! Waffen der Kat. A,B,C,D brauchen zum Führen einen Waffenpass oder eine Sondergenehmigung. Besitzen darf man C,D auch ohne jedoch mit Meldung bei der BH (oder beim Büchsenmacher, der das an die BH weiterleitet)!LG

    ... und ich kann Deine "Informationen" nicht stehen lassen

    Der Büchsenmacher leitet seine Meldung (Kat. C) nicht an die BH weiter! Er fragt dort nur an ob gegen Dich ein Waffenverbot vorliegt und nach drei Tagen (Abkühlfrist) bekommt Du die Waffe ausgehändigt. Falls Du ein Waffendokument hast, fällt das flach und Du bekommst die Waffe ohne Anfrage sofort! Kat. D wird sowieso gar nicht gemeldet (nur Anfrage wegen Waffenverbot)!

  • Zitat

    Original von NickKeben auch Luftdruckwaffen/CO2-Waffen dürfen (ohne entsprechendes Dokument) nicht ausserhalb des eingefriedeten Grundstücks geführt werden :o


    Aber transportiert, wenn sie nicht geladen ist, richtig?


    Zitat

    Original von Promo
    Softguns fallen nicht unter das österreichische Waffengesetz und dürfen demnach aus "geführt" werden, das ist richtig. Dabei ist es sogar vollkommen unerheblich wieviele Joule diese Waffen haben (sofern der "Führende" das 18. Lebensjahr vollendet hat).


    Also darf ich mit einer Soft-Air (egal ob < oder > 0,08 J.) auf meinem Grundstück herumschießen wo ich will?


    Zitat

    Original von Promo
    Dass sie unter "keine Kategorie" fallen ist so nicht richtig; sie fallen lediglich unter eine Ausnahmebestimmung.

    Zitat

    Original von rhodium
    Kat. D wird sowieso gar nicht gemeldet (nur Anfrage wegen Waffenverbot)![/B]


    Was jetzt? Fallen CO2-Waffen nun in die Kategorie D oder nicht?
    Der Händler bei dem ich sie gekauft habe, hat nur in meinem Reisepass nachgesehen, ob ich 18 bin, sonst nichts. Hab bis jetzt nur auf dem Dachboden geschossen - sicher ist sicher.

    "Every man would like to be God, if it were possible; some few find it difficult to admit the impossibility." – Bertrand Russell

  • Transport heißt aber auch nicht zugriffsbereit.
    Ja, du darfst mit AS herumballern wie du willst.
    Für Druckluft- und CO2-Waffen gelten Ausnahmebestimmungen, das meinte ich. Ansonsten müssten sie Kat.B und Kat.C sein.

    Gruß Georg

    *edit*

    Luftdruckwaffen können aber auch tatsächlich Kat.C sein - etwa wenn sie Kaliber 6.35mm haben.

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)

    Einmal editiert, zuletzt von Promo (3. April 2010 um 18:24)

  • Ok, dann werde ich mich mit der CO2 auf den Dachboden beschränken. Ist eigentlich eh auch umweltfreundlicher - Stahl macht sich im Wald nicht wirklich gut.

    Also dankeschön!!

    "Every man would like to be God, if it were possible; some few find it difficult to admit the impossibility." – Bertrand Russell