Meine Frage betrifft ein Thema, dass hier z.T. schon besprochen, allerdings nie abschließend geklärt wurde.
Ich besitze ein Victorinox RescueTool und beabsichtige dies im Auto mitzuführen.
Als Einhandmesser unterliegt es natürlich grundsätzlich dem Führverbot. Allerdings bin ich der Meinung, dass ein Rettungsmesser im Auto durchaus ein anerkannter Zweck ist, der eine Ausnahme dieses Verbotes rechtfertigt. Insbesondere Farbgebung, Aufdruck und der vom Hersteller implizierte Verwendungszweck bestärken dies m.E. nach.
Nun zu meiner Frage: Gibt es bereits einen Feststellungsbescheid für dieses Messer?
Falls nicht, wo kann dieser erwirkt werden? BKA/LKA? Welche Abteilung?
edit (nach Antwort von Rhinoz): Welche kosten kämen da auf mich zu bzw. gibt es eine andere Möglichkeit in dieser Hinsicht eine verwertbare Aussage zu bekommen?
Ich suche sozusagen nach einer rechtlich einwandfreien Lösung. Messer-ABE