Munition für Arminius Hw4/6 frei oder nicht?

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 11.775 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (1. April 2010 um 22:03) ist von Jeri Ryan Fan.

  • Hallo ich habe vor einigen tagen auf meinem Dachboden einen Arminius Hw4/6 gefunden er hat die PTB Nr.47. und dein F im Fünfeck.
    Nun habe ich eine Frage und zwar ob die Munition 4mm Randzünder frei verkäuflcih ist oder man dafür einer Waffenbesitzkarte braucht oder sowas ähnliches.

    Bitte um Antwort

  • Also soweit ich weiß ist das eine WBK pflichtige Pistole. Und der erwerb für Munition erfordert einen MES. Und so etwas darf man nicht auf dem Dachboden finden :(

    Onkel Jimbo

    Lieber Gott, wir danken Dir für gar nichts denn wir haben alles selbst bezahlt
    Bart Simpson

    Einmal editiert, zuletzt von Onkel Jimbo (31. Dezember 2009 um 14:33)

  • Zitat

    Also soweit ich weiß ist das eine WBK pflichtige Pistole.


    Das ist keine Pistole sondern ein Revolver, wobei es natürlich richtig ist das die Waffe WBK pflichtig ist.

    Zitat

    Und der erwerb für Munition erfordert einen MES


    Einen MES (Munitionserwerbsschein) bekommt man in der Regel für sowas nicht, die Berechtigung zum Kauf dieser Munition erhält man in Form eines Stempels in der WBK, in der Spalte "Berechtigt zum Munitionserwerb".

    Zitat

    Und so etwas darf man nicht auf dem Dachboden finden


    Finden darf man alles (kann ja keiner was für) nur behalten nicht.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Original von BAGTOX
    der revolver hat doch ein F im Fünfeck :F: und eine PTB nummer ist er dann nicht
    frei?

    Die Waffe ist Bedürfnissfrei, das heißt du brauchst keinen Bedarf nachweisen.
    Du musst so eine Waffe aber auf eine WBK eintragen lassen , mit all seinen (kostspieligen) Nachteilen.

    Gruß Michael
    4mm/6mm :F::W: affen? Na klar!
    FWR-Mitgliedsnr.: 30936

  • Nein, Waffen mit :F: sind nur frei wenn sie mit kalten Gasen angetrieben werden, bei Feuerwaffen gilt das nicht.
    Hier kannst du nach lesen wie das mit diesen Waffen geregelt ist:
    Lexikon F-Waffen (Feuerwaffen) auf WBK

    Nachtrag: Frei ist eine Waffe nur wenn sie dieses :F: (bei antrieb durch kalte Gase) oder dieses :ptb: Zeichen trägt, wobei es keine Waffe gibt auf der beide Zeichen sind.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    3 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (1. Januar 2010 um 13:28)

  • Zitat

    Original von BAGTOX
    oO dann werde ich den revolver mal in die hände eines bekannten geben der diese ganzen karten und der soll dann damit machen was er will... :(

    Ehrlich gesagt machst du Ihm keine Freude damit.
    Auf "diesen Karten" muss nämlich auch eingetragen werden woher die Waffe stammt, sonst gibts Ärger.
    Du hattest bis heute noch die Möglichkeit den Revolver abzugeben , ohne rechtliche Konsequenzen.
    Morgen ist es damit vorbei.
    Vielleicht fragst du mal einen Büma ob der das Teil noch verwerten kann.

    Gruß Michael
    4mm/6mm :F::W: affen? Na klar!
    FWR-Mitgliedsnr.: 30936

  • Noch kurz zur PTB Nummer auf deiner Waffe ist die im Viereck (und nicht im Kreis) und das macht halt den Unterschied aus.

    Und sieh zu das du die Waffe so schnell als möglich an einen Berechtigten gibst (am besten abholen lassen), das ist im Moment illegaler Waffenbesitz.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (31. Dezember 2009 um 15:39)

  • Der Revolver besitzt deshalb ein F weil er bis 1974 oder 1975 frei ab 18J in D zu erwerben war. Jemand mit einer WBK kann so was sehr wohl eintragen lassen, er muss halt nur angeben "WO" er das Teil gefunden hat und wann. Dann wird die Waffe evtl. noch überprüft, und das wars dann. Die Frage ist halt ob sich dieser Aufwand für diesen Revolver lohnt.

  • Hi Thomas,
    ich habe eine grüne WBK mit Eintrag zum Munitionserwerb für 4mm M20 von 1977.
    Hat so etwas heute noch Gültigkeit ??? Die Waffe ist ein Reck Singel Action Mod.R20,
    so`n altes Coltformat von 1973.
    Der Nippel von der Patronenauswerferstange ist abgebrochen, gibt es so etwas
    noch irgentwo als E-Teil oder ein Identteil zum nacharbeiten?

    m.f.G Bremer

    ... mit dem Alter kommt die Reife ! (oder auch nicht ):Rock-Opi :bash:

  • Tux On
    stimmt bis Juni 1976 waren die Waffen samt Munition frei ab 18 zu erwerben.
    Und das eintragen in eine WBK ist auch kein großes Problem (wenn man die Vorgaben erfüllt).

    Zitat

    Die Frage ist halt ob sich dieser Aufwand für diesen Revolver lohnt.


    Stimmt der Vor-Eintrag in eine grüne WBK kostet 40,- der Munitionserwerbsstempel 25,- und der End-Eintrag 12,- Euro.
    Das sind rund 77,- Euro, es lohnt wohl nur für jemanden mit roter WBK der zahlt nur 12,- für das Eintragen.


    Zitat

    ich habe eine grüne WBK mit Eintrag zum Munitionserwerb für 4mm M20 von 1977.
    Hat so etwas heute noch Gültigkeit


    Natürlich ist die WBK noch gültig, damit kannst du auch heute noch Munition kaufen, die WBK läuft nicht irgendwann ab.

    Zitat

    Der Nippel von der Patronenauswerferstange ist abgebrochen, gibt es so etwas noch irgentwo als E-Teil oder ein Identteil zum nacharbeiten?


    Ein E-Teil gibt es dafür nicht mehr die Revolver werden seit vielen Jahren nicht mehr gebaut.
    Da du aus Hannover kommst, würde ich es an deiner Stelle mal bei Waffen-Will versuchen, der macht sowas für wenig Geld.

    Die Reparatur dürfte kein großes Problem sein da die Ausstoßer-Stange aus Stahl ist dürfte sich ein "kleiner Stahl-Winkel oder "Gnubbel" einfach anlöten/schweißen lassen.

    Gruß TM

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    2 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (31. Dezember 2009 um 19:57)

  • ähhm sorry wenn ich mich hier mal ebenso einmische, aber wenn ich das richtig gelesen habe, ist der revolver ein dachbodenfund.

    wenn der dann nirgends eingetrsgen war, ist der dann nicht mittlerweile illegal?

    ne SSW ohne PTB ist ja auch nicht mehr eintragbar wenn es damals versäumt wurde und sie heute irgendwo auftaucht.

    berichtigt mich bitte wenn ich falsch liege, aber so wie ich das aus verschiedenen threads hier im forum verstanden habe müsste die waffe eigentlich mittlerweile illegal sein, da es damals anscheinend versäumt wurde sie einzutragen.

    zumindest schreibt der TS nix davon das sie auf jemanden (vater, opa) eingetragen ist.

    somit dürfte er sie ja eigentlich nicht mal mehr an nen BüMa veräussern.

    wie gesagt, korrigiert mich wenn ich falsch liege, ich lerne gerne dazu.


    Grüßle Torro

  • Nun bin ich auch mal babei:

    Die Waffe muss nicht den Bedingungen für eine bedürfnisfreie Waffe entsprechen, denn ihr fehlt das :F:. 4 mm Randmunition ist stärker als 7,5 Joule. Diese Waffen hätte dann Entlastungsbohrungen, um auf unter 7,5 Joule zu kommen.

    Somit vermute ich eher, vollständige, bedürfnispflichtige WBK-Waffe.

    Wer Waffen findet, hat das unverzüglich anzuzeigen. Man kann dann aber nach der gesetzlichen Wartezeit für Fundstücke Eigentum erwerben. Kann man ja mal versuchen. Dann stellt die Behörde auch eine WBK aus, jedoch ohne Munitionserwerb. Ob in diesem Fall eine Waffensachkundeprüfung im Sinne von Erbenwaffen entfallen kann, ist smöglicherweise Ermessenssache des SB. Wer eine SK hat, ist das sicher von Vorteil.

    Einen MES bekommt man sicher nicht. Wenn eine WBK ausgestellt wird, wird der Munitionserwerb in die Grüne abgestemplelt. Auf Gelb würde sich das erübrigen, jedoch passt die Waffe nicht auf Gelb.
    Aber wie ich schon sagte, würde m.E. kein Munitionserwerb gegeben werden.

    Nachtrag: Lese gerade, Waffe soll doch :F: und PTB haben. Dann natürlich als Fund anmelden und Eigentumserwerb anmelden. Dann kann sie selbstverständlich bedürfnisfrei auf WBK grün mit Munitionserwerb übernommen werden. Jedoch ist WSK nötig.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (1. Januar 2010 um 11:59)

  • Zitat

    Ersatzteile hat der da, bestimmt: ( CDS )


    Also das Dieter Ehrenreich noch Ersatzteile für 4mm Reck Revolver hat kann ich mir nicht vorstellen, ich habe da auch nichts gefunden.
    Hast du mal einen direkten Link ? , Harry. ;)

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    2 Mal editiert, zuletzt von thomas magnum (1. Januar 2010 um 13:29)

  • Der Link, bitschee - auf der Seite ganz unten:

    http://www.cds-ehrenreich.de/waffen/fw.htm

    Guck unter "Ersatzteilesets" - der hat wirklich alles da, da es die Recks ja auch in .22lfb, .38Spl. usw. gab. Am besten anrufen, ... ;D

    Die Sets rentieren sich, da inkl. Griffschalen etc., das Einzelteil wäre immer unverhältnismäßig teuer, ... leider!

  • Zitat

    Der Link, bitschee - auf der Seite ganz unten:


    Danke "Harry", das hätte ich nicht gedacht das er sowas noch da hat.
    Allerdings in dem Fall mit dem "verlustigen" Nippel an der Auswerferstange kommt man mit "anlöten" bestimmt billiger weg.

    Zitat

    @ thomas die PTB nummer ist in einem viereck


    Ja das war klar und deshalb muss du den Revolver einem berechtigten übergeben, oder selber eine WBK beantragen.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (1. Januar 2010 um 14:42)