Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 3.965 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. November 2009 um 23:30) ist von 5-atü.

  • Hallo

    Ich habe eine frage und zwar , muss ich ienen kleinen waffenschein besitzten wenn ich eine SSW von a nach b bringen will im auto.

    Und reicht es wenn die SSW in ihren kunstoffkoffer im auto liegt oder muss diese speziell eingeschlossen sein z.b abschliessbares handschuh fach etc.

    gruss

  • Das Thema hatten wir gerade erst: Merkblatt SSW Transport auch ohne KWS erlaubt

    Als Transportieren bezeichnet man die Beförderung einer Waffe von A nach B - ohne sie zu führen, d. h. schnell in Anschlag bringen zu können.

    weiter heißt es

    Zitat

    WaffG 2008/09
    Abschnitt 2 - Waffenrechtliche Begriffe

    Im Sinne dieses Gesetzes [...]
    13. ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird.

    Um nicht in den Verdacht des unberechtigten Führens einer Waffe zu geraten, sollte die zu transportierende Waffe

    a) in einem VERschlossenen Behältnis untergebracht sein.
    Das kann ein mit einem kleinen Vorhängeschloss versehenes Futteral sein, besser jedoch ein festes Behältnis (z. B. Koffer), das sich bspw. auch nicht mit Messer/ Schere öffnen lässt.

    b) die Waffe sollte nicht zugriffsbereit sein.
    Also, sich möglichst nicht in Reichweite befinden. Das heißt beim Auto: nicht auf dem Beifahrersitz oder auf der Rückbank.

    c) die Waffe sollte gegen Entwenden gesichert sein
    Um zu verhindern, dass - z.B. an einer Ampel - jemand die Tür aufreißt und die Waffe entwendet, sollte man diese zusätzlich sichern, z.B. durch ein Kabelschloss; bzw. den Kofferraum abschließen.


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  • Zitat

    Original von Prometheus
    Hmm also so wie ich das jetzt so gelesen hab

    versteh ich aus dem ganzen durcheinander da

    das es in ordnung ist die waffe in ihrem koffer ungeladen

    zu transportieren.

    Richtig? :crazy2:

    Wenn der Koffer abgeschlossen ist - ja.

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  • Zitat

    Original von 5-atü

    Wenn der Koffer abgeschlossen ist - ja.

    Moment, nicht nur wenn die Waffe ungeladen und der Koffer verschlossen ist, sondern bloß wenn ALLE von 5-atü genannten Punkte erfüllt sind.

    Der zitierte Post ist etwas missverständlich, da er impliziert man dürfe eine SSW in ihrem Originalkoffer(welche ja normalerweise nicht mit einem Schloß ausgestattet sind) transportieren(z.B. mit dem Koffer zu Fuß o.a. unterwegs) sofern sie ungeladen ist.

    Hab heute meinen KWS beantragt und im beigefügten Merkblatt stand dass man eine Waffe auch ungeladen nicht führen darf solange man keinen KWS hat. Und aus dem was ich so aus dem Forum und dem Merkblatt weiß ist die Waffe - sofern nur im (nicht abschließbaren)Koffer - schnell erreichbar also zugriffsbereit, folglich geführt.

    Also ich hoffe ich erklär das hier jetzt umsonst und prometheus hat aus 5-atüs Beiträgen bereits erfahren worauf es beim SSW Transport ankommt, aber der letzte Post hat mich halt etwas stutzig gemacht, da man ihn als "Neuling" auch missverstehen kann.

    „Wer seine Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ -Benjamin Franklin-

    "Das Problem mit Zitaten im Internet ist, dass man nie weiß ob sie echt sind." -Abraham Lincoln-

  • Hier ist es etwas genauer und gesetzeskonform beschrieben:

    Und wie man im letzten Abschnitt sehen kann, ist es nicht zwingend, die Waffe mit dem Auto zu transportieren.

    Fördermitglied des VDB.

  • Heißt das also, wenn ich eine neue SSW beim Büchsenmacher kaufe und zu Fus bin, daf ich diese nicht in dem gekauften behältniss mit mir nach hause tragen, solange ich keinen KWS besitze? Ich bin mir da nicht so sicher und verstehe die Gesetze in dem Punkt auch nicht so. kann mir das irgendjemand erklären?

  • Zitat

    Original von Lotus
    Heißt das also, wenn ich eine neue SSW beim Büchsenmacher kaufe und zu Fus bin, daf ich diese nicht in dem gekauften behältniss mit mir nach hause tragen, solange ich keinen KWS besitze? Ich bin mir da nicht so sicher und verstehe die Gesetze in dem Punkt auch nicht so. kann mir das irgendjemand erklären?

    Die Paragraphen kann ich dir jetzt nicht gerade nennen, aber nachdem was auf dem Merkblatt steht - welches ich zu meinem KWS Antrag bekommen habe - kannst du bei einer knallharten Interpretation der Vorschriften Ärger bekommen, weil du ja mit wenigen Handgriffen(Auspacken) die Waffe in die Hand nehmen kannst. Ob geladen oder ungeladen ist dabei egal.

    Wie ist dass beim Neukauf einer SSW? Ist der Koffer an den Seiten wie ein Diabolodöschen verklebt, oder pappt gar ein Aufkleber mit der Waffenbezeichnung o.ä. drauf? Also halt dass der Koffer wie "versiegelt" ist? Falls ja sollte ein Polizist mit gesundem Menschenverstand da keinen Stress machen, besonders wenn du ihm den Kassenzettel zeigst, also klarmachst dass du die SSW eben erst erworben hast und jetzt auf dem Heimweg bist.

    ABER: Absolute Sicherheit hast du nur mit dem Gesetz, also verlasse dich nie auf die Gutmütigkeit der Polizei! :new2:

    Wie weit ist denn deine Wohnung vom BüMa/Laden entfernt?

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    Einmal editiert, zuletzt von Paul_Baeumer (12. November 2009 um 23:51)

  • Leider in einer Anderen Stadt. Und in der Regel verklebt kein Aufkleber die Naht der Kartons. (zumindest bei Umarex). Ich muss biss nach Dortmund (30km) oder Buchum (15km) fahren, da bei mir selber kein BüMa ist.

    Laut dem Gesetz dürfte ich dann nämlich keine Waffe erwerben, solange ich kein Auto besitze oder keine extra Box zum BüMa bringe die ich abschließen kann?

  • Also ich denke wenn du kein Auto zur Vefügung hast, und den SSW-Koffer evtl. in einen abschließbaren Rucksack(so wie es einige Forenmitglieder mit ihren SSWs und LGs machen wenn sie zu Fuß oder mit Fahrrad, Moped, etc. unterwegs sind), ein abschließbares Futteral, oder irgendwas anderes abschließbares Behältnis packst sollte es keine Probleme geben.

    Alternativ kannst du ja deine SSW im Internet bestellen, da ist es meist billiger(Schneider) als beim BüMa und das Zeug wird dann zu dir geliefert.

    Wegen der Transportfrage kannst du ja bei eurem Landkreisamt mal den Waffenrechtler fragen was er empfiehlt oder raten würde.

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  • Naja oder noch besser, demnächst einen KWS beantragen :-). Dennoch vielen dank für deinen Tipp. Ich bestelle auch lieber im Internet, es ging nur darum es mal zu erfahren, da ich mir meine erste SSW beim BüMa gekauft habe.

  • Bei mir wars eGun ;-).

    Ich kann ja sogar bald Einjähriges feiern *lol*

    Den KWS hab ich mir halt auch hauptsächlich für solche Sperenzen beantragt, besonders aber natürlich für Silvester.

    ...denn lieber was zum Vorzeigen haben, als bei einer Kontrolle mit einem eventuell nicht ausreichend informierten Beamten diskutieren ob und wie und wann was erlaubt ist.

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  • Zitat

    Original von Lotus
    Naja oder noch besser, demnächst einen KWS beantragen :)

    Und was machst Du, wenn Du eine Luftpistole kaufen möchtest?
    Gleich den (großen) Waffenschein beantragen?
    :ngrins:

    Bei den UMAREX-Koffern mit Griff:

    kann man ein Vorhängeschloss um den Griff legen. Damit hat man ein verschlossenes Behältnis. Oder eben einen alten Aktenkoffer oder Werkzeugkoffer (aus Alu, in Baumärkten of für 10 EUR), der per Zahlenschloss oder Schlüsseln abschließbar ist.

    Fördermitglied des VDB.

  • Kabelbinder reichen auch schon. Das hat mein Händler immer gemacht, wenn jemand keinen KWS dabei hatte.

    [Softair] HK P8 :F:, HK USP .45 :F:,
    [SSW] Colt 1911 (Silverballers), Colt Detective Special, HK P30, Reck "Победа" Makarov, RG96, Walther P22, Walther P99, Walther PK380, Walther PPK,
    [Sonstiges] Walther
    BlackTac, Walther MTL 300,

  • Ich würd auf Kabelbinder zurück greifen :-/. Oder besser SwS :-). Naja, war nur so ein Gedanke der mich lang verfolgte. Vielen dank für die Infos.

  • Zitat

    Original von fly-italo
    Da der kleine Waffenschein ja nicht so viel Aufwand bedeutet, sollte man sich fragen, ob man sich auf so ein Gedöns einlassen sollte.

    Hast Recht, deshalb hab ich mir ja auch die Woche einen rausgelassen. Hoffe nur der kommt noch vor Silvester :nuts:

    Aber es gibt halt auch Leute die ihre Waffe seltener von ihrem Grund bewegen, und evtl. wegen eines Einmaligen Transports wären 50€ zuviel, außerdem kommt ja noch Wartezeit hinzu.
    Deshalb kann ichs gut verstehen wenn Leute hier um Rat fragen

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