Frage zu Kurzwaffen auf WBK

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 5.171 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (11. November 2009 um 09:40) ist von Floppyk.

  • Soweit mir bekannt ist, bekommt man mittlerweile auf die WBK nur 2 Kurzwaffen - Wechselsystem ist aber auch möglich, da es nicht als KW zählt.

    Kann ich z. B. auch 2x 9mm eintragen lassen oder würde es funktionieren, wenn ich eine 45er mit WS 9mm und eine 9mm mit WS .22lfb beantrage?

    Gruß
    Christian

    HW35, HW40, HW45, HW70, RG89, FWB300S, FWB300S Junior, FWB601, Glock FM81, Haenel310, Haenel310Sport, Haenel310, H&K P30, CP99, Pedersoli Le Page Target .44
    coming soon:
    wer in der Demokratie schläft, braucht sich nicht zu wundern, wenn er in der Diktatur aufwacht

  • Hallo,
    wenn du mit Waffe A in 9para die gewünschte Disziplin nicht schiessen kannst bzw darfst kannst du eine Waffe B in 9para beantragen.
    Wechselsysteme werden wie du erkannt hast nicht auf's Grundbedürfniss angerechnet. Somit würde dem auch nichts im Wege stehen.

    Diese Signatur kann Spuren von Erdnüssen enthalten

  • Zitat

    Original von chrisatwork
    Soweit mir bekannt ist, bekommt man mittlerweile auf die WBK nur 2 Kurzwaffen.
    Gruß
    Christian

    Nö! Wenn mehr Bedürfnis, mehr Waffen.

  • Du kannst dir auch eine Einzellader Kurzwaffe(zb. Thompson Contender) oder einen Schwarzpulverrevolver auf die Gelbe WBK kaufen. Wird nicht aufs Grundkontingent angerechnet.

    Prinzipiell kannst du auch mehr als 2 Kurzwaffen auf Grün erwerben.
    Nur musst du halt ein weiteres Bedürfniss nachweisen und regelmäßig Wettkämpfe schießen, damit du deine Waffen die übers Grundkontingent gehen behalten kannst.

    Pro Legal / BDS

  • So ist es richtig,
    Das Grundkontigent an Kurzwaffen beträgt für den Sportschützen 2 Stk. Durch Wettkampfnachweis kann er das Grundkontogent überschreiten, sofern er vom Verband ein neues Bedürfnis bescheinigt bekommt.
    Dann kann der Sportschütze auch zusätzlich Jäger sein und dafür andere Kurzwaffen benötigt.
    Wenn dann dieser noch mit roten WBK's gesegnet ist, dessen Sammelgebiet auch Kurzwaffen betrifft...

    Weiterhin wurde auch richtig erwähnt, dass es auch bedürfnisfreie (z.B. 4M20) oder nicht einzelnachweispflichtig (z.B. Contender oder mehrschüssige VL) sind. Zum Abschluss seien auch noch die freien Vorderlader.

  • Vorsicht ist aber bei den Wechselsystemen geboten. War da nicht etwas, dass es nur nicht zählt, wenn der Kaliber gleich oder schwächer ist? Dann ist es nämlich wichtig, sich mit der Waffe den größeren Kaliber eintragen zu lassen und dann als Wechselsystem den kleineren Kaliber. Oder habe ich da was falsch verstanden?

    ----------------------- Jäger der verlorenen Erma's ------------------------
    --
    - Waffen- & Munitionssachverständiger, Spezialgebiet Erma ---
    ------------ bitte hier mithelfen, damit es hier weitergeht ------------

  • Wenn die Grundwaffe eingetragen ist, sind passende Wechselsysteme, die im Kaliber gleich oder kleiner sind, bedürfnisfrei und ohne Voreintrag zu erwerben. Sie sind aber eintragungspflichtig.
    Kalibergleiche WS? Ja macht Sinn. Man könnte zum eines mit einer festen Visierung und ein anderes mit Microneter oder besipielsweise Reddot versehen und somit mehrere verschiedene Disziplinen mitschießen.
    Auch kalibergleich, jedoch mit wechselnden Lauflängen ist möglich.
    Klassisch ist aber eine GK-Pistole mit KK-WS. Oder eine 45ACP mit zus. 9x19 WS.

  • Wie sieht es mit einem Kalibergleichen Wechsellauf (z.B. einem längerern) aus,
    muß der jetzt auch eingetragen werden?

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Na eigentlich hätte ich gerne eine USP in 45acp, eine USP in 9mm und eine ??? in .22lfb. Und dann noch einen Revolver in 357. Aber Revolver ist sowieso eine andere Baustelle, was das Bedürfnis angeht, hab ich mir zumindest von meinem Sportwart sagen lassen. Er war sich nur nicht sicher, ob das mit den 2x 9mm hinhaut........
    Dann muß ich ja nur noch 300mal Schlafen und dann gibt's eine WBK :n1:

    Gruß
    Christian

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  • Zitat

    Original von chrisatwork
    Aber Revolver ist sowieso eine andere Baustelle, was das Bedürfnis angeht, hab ich mir zumindest von meinem Sportwart sagen lassen.


    Öhm, nicht wirklich. Revolver gelten auch als Mehrlader-Kurzwaffe, gehören auch zu dem "Kontingent" der grünen WBK. Leg dich bei der Waffe am besten noch nicht so fest - es gibt da sehr viele schöne Modelle, und wenn du ein wenig herumprobierst (z. B. von anderen Vereinsmitgliedern ausleihen), wirst du sicher ein Paar Waffen in die engere Auswahl ziehen können. Natürlich will ich dich nicht von deinem USP-Kaufwunsch abbringen, das ist sicher eine super Waffe (habe ich auch einmal in 45acp geschossen, was für ein Biest :ngrins: )... Eine andere Möglichkeit wäre, bei den kleineren Wettbewerben einfach in mehreren Disziplinen mit versch. Kalibern anzutreten - das gibt dir eine einfache Möglichkeit, ein paar mehr "Bedürfnisse" bekommen zu können. Ach ja, aber beachte die "Kaufbegrenzung" von max. 2 Waffen je 6 Monaten...

    PS: Die Zeit bis zur WBK geht seehr schnell um, glaub mir ;) ... Gibt ja so auch genügend Möglichkeiten, viele Waffen- und Kaliberarten auszuprobieren und das persönlich passende zu finden... So ist's mir passiert: Schützenkollege am Schießstand: "Du, die .357 Munition muss noch weg, willste nicht die 20 Schuss nehmen? :)) Klar doch, immer druff..!

    MfG, Mike.

    4 Mal editiert, zuletzt von crassmike (30. Oktober 2009 um 21:06)

  • mike

    Keine Sorge, ich probier ja schon fleissig aus. Die S&W Masterpiece in 9mm eines Kameraden ist auch ein sehr feines Teil, aber für's gleiche Geld bekomme ich ja schon eine USP Expert und eine USP Custom Sport..........
    Von den Preisen von Peters Stahl ganz zu schweigen :cry:

    Momentan hab ich als Vereinswaffen eine Beretta FS92 und eine CZ75 zum Schießen. Und die mag ich beide nicht wirklich. Bin halt bisher meine Weihrauch und Feinwerkbau-Abzüge gewohnt und die Distanz von 10m. Und bei 25m bin ich momentan froh, wenn jeder zweite Schuß auf der Scheibe landet.....

    Gruß
    Christian

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  • Ich hab mal eine USP Costum Sport probegeschossen in 9mm Luger.
    wirklich ein super Gerät, schießt auch extrem Präzise wenn man mit umgehen kann und sie eingeschossen ist.
    Aber der Preis ist auch nicht von schlechten Eltern.
    Dafür bekommt man auch ne schöne CZ75B.
    Floppy: ich glaub ich muss dich mal wieder besuchen ist scho lang her ;)
    LG
    Christoph

    "Das einzige, was über den Krieg ehrlicherweise zu sagen wäre, wird nicht gesagt:dass man den Krieg führt , weil man den Krieg liebt und weil er ein guter Zeitvertreib ist."
    Zitat: Amelie Nothomb

    Einmal editiert, zuletzt von Erzengel1989 (31. Oktober 2009 um 05:33)

  • Zitat

    Original von flens69
    Vorsicht ist aber bei den Wechselsystemen geboten. War da nicht etwas, dass es nur nicht zählt, wenn der Kaliber gleich oder schwächer ist? Dann ist es nämlich wichtig, sich mit der Waffe den größeren Kaliber eintragen zu lassen und dann als Wechselsystem den kleineren Kaliber. Oder habe ich da was falsch verstanden?

    Zitat

    Original von FloppyK
    Wenn die Grundwaffe eingetragen ist, sind passende Wechselsysteme, die im Kaliber gleich oder kleiner sind, bedürfnisfrei und ohne Voreintrag zu erwerben. Sie sind aber eintragungspflichtig.


    Ist es leistungsbegrenzt oder nicht?

    Es gibt ja beispielsweise Wechselsysteme für .40 S&W auf .357 SIG.
    Vom Nominalkaliber ist die SIG-Patrone zwar kleiner, aber die Leistungswerte sind höher (und machen den .40er Pistolen oft schwer zu schaffen).

    ???

    Fördermitglied des VDB.

  • 2.
    Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der
    Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a)
    2.1
    Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für
    diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);
    2.2
    Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber
    der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger
    Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind;
    für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis
    eingetragen sind.