Zulassung von co2-kartuschen

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 1.428 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. September 2009 um 07:05) ist von man at arms.

  • hallo zusammen,

    leider musste ich anfang 2008 den schießsport aus beruflichen gründen erstmal aufgeben.
    da jetzt mittlerweile abzusehen ist, dass ich auch in der nächsten zeit eher keine zeit zum schießen finden werde, habe ich mich nun entschlossen meine pistole zu verkaufen.
    ich besitze eine walther cpm-1 in sehr gutem zustand, die auch erst ende 2007 von walther überprüft wurde.
    nun musste ich erfahren, dass seit anfang 2009 keine kartuschen mehr benutzt werden dürfen, die älter als 10 jahre sind bzw. diese durch den tüv überprüft werden müssen. meine beiden kartuschen sind von 1993 und demnach für wettkämpfe nicht mehr zugelassen.
    ich habe daraufhin hier im forum nach infos gesucht und auch google bemüht, aber irgendwie bin ich noch nicht 100%ig im bilde, ob so eine überprüfung durch den tüv überhaupt möglich ist. auf einigen seiten ist zu lesen, dass der tüv anscheinend die kartuschen nicht überprüfen will/kann bzw. dass die überprüfung teurer als eine neue kartusche sei.
    ist dies wirklich der fall?? dann müssen ja im grunde alle schützen, die co2-waffen benutzen ihre kartuschen wegwerfen und neue kaufen, denn die sind wohl i.d.r. älter als 10 jahre.

    für weitere infos wäre ich sehr dankbar.
    falls dieses thema in einem anderen thread bereits ausführlich behandelt wurde, würde mir auch der link zu diesem thema vorerst genügen.

    vielen dank!
    keks

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    für den Spaß: CP88
    für den Sport: Walther CPM-1

  • Ich kann dir leider nichts zur TÜV-Überprüfung sagen.
    Jedoch würde ich dir raten,
    die Waffe ohne Überprüfung bei egun zu verkaufen,
    da ein Testen der Kartusche so viel kosten wird
    (wenn es überhaupt möglich ist),
    dass es sich nicht lohnt, wenn du die Pistole anschliessend verkaufst.

    "Si vis pacem, para bellum"

    3 Mal editiert, zuletzt von Militis (1. September 2009 um 22:31)

  • Bezieht sich das wirklich auf CO²-Kartuschen, oder nur auf Preßluftkartuschen, die ja ungleich höhere Drücke haben? Bei CO2 fallen mir aber auch nur Einwegkartuschen ein.

  • Hast Du schon mal beim Hersteller nachgefragt ?
    Die einzigen Info´s die ich habe sind das nur Druckbehälter oberhalb eines gewissen Volumens geprüft werden müssen und das Alu Kartuschen Grundsätzlich keinen neuen Tüv bekommen.
    Ich habe nur mal eine 1,5 Kg Flaschen Tüv´en lassen, das hat nur 18 € inkl Füllung gekostet.


    Joachim

    Disclaimer :
    Ich distanziere mich ausdrücklich von allen Aussagen die ich gestern oder gar vor einer Stunde gemacht habe.
    Jedwede Ähnlichkeit mit der Realität wäre rein zufällig und unbeabsichtigt.

    Fotos von mir auf Flickr: http://www.flickr.com/photos/joey_s/

  • Moin,
    Co2 Kartuschen aus Aluminium sind tatsächlich nur 10 Jahre lang zugelassen, genau wie Pressluftkartuschen.
    Man kann sie natürlich weiterhin benutzen, auf Wettkämpfen allerdings wird oftmals die "Haltbarkeit" anhand des Datums überprüft und bei überschreiten ein Start verweigert.

    [GLOW=crimson]Wer schneller schiesst und besser trifft gewinnt den Feuerkampf[/GLOW]:schiess1: FWR-Nr: 13720