Pressluftlasche sicher?!

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 2.577 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. Januar 2009 um 11:52) ist von poldi99.

  • hallo alle zusammen,

    folgende frage quält mich momentan und in threads konnte ich nichts grossartigf finden, von daher eröffne ich einen neuen.

    mich würde mal interessieren wie sicher eine 200 bar pressluftflasche ist. ich habe vor im sommer zu diversen ft-terminen zu fahren.
    somit möchte ich auch meine pressluftflasche im auto mitnehmen.
    meine sorge ist, wie sich die flasche bei grösseren temperaturen verhält, denn wie bekannt ist heizt sich ein auto im sommer gern mal auf 60-80 grad auf und das ist nicht gerade wenig.
    kann oder könnte unter umständen die pressluftflasche druck verlieren, oder gar auch platzen? ich denke platzen wohl eher nicht da sie schon sehr stabil ausgelegt sind.
    trotzdem, schreibt mir bitte eventuelle erfahrungen oder auch vorsichtsmassnahmen im bezug auf transport im auto.
    ich bedanke mich bei euch im voraus!!!!

  • Wichtig ist beim Transport die Ventilschutzkappe. Fehlt diese, könnte das Ventil abreißen. Ich würde sie quer zur Fahrtrichtung im Kofferraum angegurtet transportieren.
    Sollte ein möglicher Unfall diese dann immer noch schwer beschädigen, hast Du wegen der Schwere des Unfalls sicher ganz andere Probleme. Aber das wollen wir ja nicht annehmen.

  • Die Ventilschutzkappe ist allerdings wirklich nur zum Schutz von diesem. Die aktuellen Pressluftflaschen sollten ein Rückschlagventil haben, welches bei Ventilabriss sperrt.

  • Zitat

    Original von motherbuana
    Die aktuellen Pressluftflaschen sollten ein Rückschlagventil haben, welches bei Ventilabriss sperrt.

    FALSCH

    die müssen das neue Ventil haben , sind mit EN 144 gekennzeichnet .
    meist am umfang unter dem Kunststoff Knopf ersichtlich .
    deshalb ist besonders bei e-b... und ko vorsicht geboten . seit geraumer zeit
    ist der Füllbetrieb , welcher am letzten gefüllt hat , für den akuellen zustand von
    Flasche und Ventil verantwortlich .

    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Aber unabhängig davon muss die Kappe zum Transport drauf.

    ist sie selbstverständlich auch. kann sich aufgrund der hitze die luft nachteilig ausdehnen?

  • und was ist mit den atemschutz flaschen ??? .
    die haben keinen gewindekranz für die schutzkappe .

    Zitat

    Original von markuswill24
    ist sie selbstverständlich auch. kann sich aufgrund der hitze die luft nachteilig ausdehnen?

    nun , natürlich dehnt sich die zusammengepresste luf bei der erwärmung aus .
    das ist wie beim füllen am kompressor , wo 225 bar reingepresst werden und
    nachher sind 200 bar übrig .

    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

    Einmal editiert, zuletzt von bart (19. Januar 2009 um 20:00)

  • nun das kann ich dir nicht sagen , da musst du dich selbst mal durchlesen .
    wooher stammt denn deine flasche , aus österreich ???

    hier kannst du mal lesen EN 849

    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Mein Tauchshop verlangt eine Prüfung der Flaschen alle 30 Monate. Das soll so vorgeschrieben sein. Ohne Prüfung füllt er nicht.
    Von meiner CO2 Flasche weiss ich, dass die alle 10 Jahre kontrolliert werden muss!
    Was stimmt denn jetzt?
    ???

    Erare humanum est!

  • Bei einer Atemluftflasche kann ich das mit den 30 Monaten verstehen, denn da hängt ja unter Wasser dein Leben drann und ermöchte sich absichern. :nuts:
    Bei einer Pressluftflasche sind es laut meinem Wissen 10 Jahre, genau wie bei den Pressluftkartuschen der Waffen.
    Wenn du also ne Tauchflasche zum füllen verwendest und sie nicht mit grauem Flaschenkörper und grünem Kopf als Pressluftflasche gekennzeichnet ist denkt er evtl das du sie auch als Atemluftflasche nutzt :new16:.
    Gruß
    Lutz

  • Zitat

    Original von poldi99
    Mein Tauchshop verlangt eine Prüfung der Flaschen alle 30 Monate. Das soll so vorgeschrieben sein. Ohne Prüfung füllt er nicht.
    Von meiner CO2 Flasche weiss ich, dass die alle 10 Jahre kontrolliert werden muss!
    Was stimmt denn jetzt?
    ???


    Kommt mir auch komisch vor. Auch die normalen Pressluftflaschen sind 10 Jahre gültig.
    Vielleicht meint er auch die Lungenautomaten. Aber davon habe ich keine Ahnung.
    Oder sollte es in Österreich und Sachen Beatmungsgeräte andere Vorschriften geben?

  • Zitat

    Original von Asgahr
    ...
    Wenn du also ne Tauchflasche zum füllen verwendest und sie nicht mit grauem Flaschenkörper und grünem Kopf als Pressluftflasche gekennzeichnet ist denkt er evtl das du sie auch als Atemluftflasche nutzt :new16:.
    Gruß
    Lutz

    Das genügt nicht:

    Zitat

    Original von Bart
    bitte nicht vergessen das TG ( für Tauchgerät ) oder das AG ( für Atemgerät ) unbedingt durch xxxxx sen es muss noch lesbar sein , ein ausschleifen ist verboten und kann zur Versagen des Prüfstempels führen .

    Um mal alle Unklarheiten bezüglich der „Farbkennzeichnung” von Gasflaschen in Deutschland zu beseitigen hier mal ein Link über die aktuelle Umsetzung der Euro-Norm DIN EN 1089-3
    „Farbkennzeichnung” von Gasflaschen in Deutschland:

    http://www.feuerwehr-bremerhaven.de/gas-neu.htm


    Gruß
    Roland

    Gruß
    Roland

    Einmal editiert, zuletzt von four-point-five (20. Januar 2009 um 11:27)

  • Für Lungenautoamten gibt es meines Wissens nach keine gesetzliche Prüffrist.
    War auch shon einige Zeit mangels Zeit nicht mehr aktiv tauchen.
    Nach meinem vielleicht aber schon veralteten Kentinsstand gibt es aber wohl für Flaschen die zu lebensrettenden Zwecken dienen andere Prüfristen.
    Das war zumindest damals als die ganze Druckluftflaschengeschichte reformiert wurde ein großes Tema.

    Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen. (Albert Einstein) 
    Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt. (Albert Einstein)

  • danke für die links:
    hier steht doch eindeutig:

    Druckluftflaschen, die keine Atemluftflaschen sind (z.B. für Sprungpolster)

    Bei Einstufung in Kategorie III (Überdruck größer als 0,5 bar und
    Druckinhaltsprodukt größer 1000 bar x l oder Überdruck größer als 1 bar) sowie Kategorie IV (Druckinhaltsprodukt größer als 3000 bar x l bei einem Überdruck größer als 4 bar oder Überdruck größer als 3000 bar):

    Äußere Prüfung spätestens alle 2 Jahre kann aber auch nach § 15 Abs. 6 (keine beheizten Behälter) entfallen.
    Innere Prüfung spätestens alle 5 Jahre,
    Festigkeitsprüfung spätestens alle 10 Jahre.

    Durchführung: Zugelassene Überwachungsstellen


    Die 30 Monate gelten nur für Atemflaschen!


    Und wieder mal dazugelernt! :new11:

    Erare humanum est!