Zulassung WBK-pflichtiges Luftgewehr

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 7.099 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (25. Dezember 2008 um 19:40) ist von ZEBO.

  • Hallo miteinander.
    Falls ich ein ein Luftegewehr mit 16 Joule erwerben möchte, alle Vorrausetzungen für eine WBK erfülle (Sachkundenachweis, polizeiliches Führungszeugnis ok).
    Muss ich doch um eine WBK zu bekommen ein Jahr als Mitglied in einem Schützenverein gemeldet sein und dort so und so oft mal mit WBK-pflichtigen Waffen geschossen haben. (18 mal?)
    Liese sich das LG auch auf die gelbe WBK eintragen?
    Für die grüne müsste ich, wie ich über die Suche gelesen habe, ein Bedürfnis nachweisen. Bei der gelben auch?

    Muss der Schützenverein in dem ich Mitglied bin das Schiessen mit diesem Gewehr zulassen, bzw. ist regelmäßiges Schiessen Vorraussetzung für das Behaltendürfen des LGs?

    Denn wie ich festgestellt habe sind Field-Target-Vereine rar gesät und ich könnte nicht mit Sicherheit zum Beispiel einmal im Monat dort sein.


    Das sind viele Fragen und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, denn die Suchfunktion hat mich eher verwirrt als mir weitergeholfen.

    Mit freundlichen Grüßen!
    Tourban

  • Zitat

    Muss ich doch um eine WBK zu bekommen ein Jahr als Mitglied in einem Schützenverein gemeldet sein und dort so und so oft mal mit WBK-pflichtigen Waffen geschossen haben. (18 mal?)


    Stimmt, 18 mal wird von den meisten Behörden als "regelmäßig" anerkannt.

    Zitat

    Liese sich das LG auch auf die gelbe WBK eintragen?


    Ja und zwar nur auf die gelbe.

    Zitat

    Für die grüne müsste ich, wie ich über die Suche gelesen habe, ein Bedürfnis nachweisen. Bei der gelben auch?


    Natürlich in DE bekommt man nur eine erlaubnispflichtige Waffe wenn man ein Bedürfnis nachweisen kann.

    Zitat

    Muss der Schützenverein in dem ich Mitglied bin das Schiessen mit diesem Gewehr zulassen, bzw. ist regelmäßiges Schiessen Vorraussetzung für das Behaltendürfen des LGs?


    Auch da ein klares Ja, für alle EWB Waffen muss das Bedürfnis weiterhin bestehen, sonst sind die Waffen wieder abzugeben.
    Als kleinen Nachtrag zum erwerben der gelben reicht es ein EWB-pflichtiges Gewehr geschossen zu haben
    (die besagten ca. 18 mal und ein Jahr Mitglied im Verein).

    Du könntest die gelbe beantragen weil du im Verein z.B. ein KK geschossen hast, und dir dann dein LG kaufen, es reicht wenn ein anderer Verband/Verein die Disziplin für dein LG (FT) anbietet.
    Allerdings hast du dann irgendwann ein Problem wenn du nachweisen sollst das du das LG auch wirklich schießt/geschossen hast.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Zitat

    Original von thomas magnum


    Ja und zwar nur auf die gelbe.


    Quatsch, auf der gelben WBK passt es zwar, aber es kann auch auf die grüne WBK eingetragen werden. Auf der grünen WBK kann alles Wbk-pflichtige eingetragen werden.
    Der gravierende Unterschied ist nur, dass der Sportschütze für jeden Eintrag auf Grün ein Einzelbedürfnis nachweisen muss und vor Erwerb als Voreintrag bestätigen lassen muss. Das kostet auch mehr Gebühren.

    Die gelbe WBK bekommt man mit einem Bedürfnis, kann dann aber jede spätere Waffe ohne Einzelbedürfnis und Voreintrag erwerben, die sportlich geschossen werden kann. Die angestrebte Waffe muss sich in irgendeiner Sportordnung irgendeines Verbandes passen und prinzipiell in die Gelbe eintragungsfähig sein.
    So kann man quasi im Vorbeigehen mal eben einen K98 oder so einkaufen. Man muss nur die Gelbe dabei haben.

    Aber Beschränkung für 18 - 24 Jährige beachten
    Und der Hinweis, dass der Sportschütze nur 2 Waffen pro 6 Monate erwerben darf, egal auf welcher WBK.

  • Zitat

    Quatsch, auf der gelben WBK passt es zwar, aber es kann auch auf die grüne WBK eingetragen werden. Auf der grünen WBK kann alles Wbk-pflichtige eingetragen werden.


    Na sind wir heute wieder freundlich, die meisten LG dürften wohl auf gelber eingetragen sein und nicht auf grün... :new16:

    Zitat

    Der gravierende Unterschied ist nur, dass der Sportschütze für jeden Eintrag auf Grün ein Einzelbedürfnis nachweisen muss und vor Erwerb als Voreintrag bestätigen lassen muss. Das kostet auch mehr Gebühren.


    Da erzählst du aber ganz was neues...wusste ich gar nicht :new16: (wer so eine Antwort von mir nicht gewohnt ist (wie es in den Wald rein..na ihr wisst schon)).

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

  • Thomas
    Floppy wollte damit sagen das sämtliche Waffen die normalerweise auf die neue Gelbe eingetragen werden auch auf die grüne eingetragen werden können.
    Das ist zwar richtig, macht aber in der Praxis keinen Sinn weil eben dann auch zb für einen Nagant ein Voreintrag etc benötigt würde. Folge: unnötige Gebühren an Verband und Amt.
    Besten Gruß
    Markus

    Diese Signatur kann Spuren von Erdnüssen enthalten

  • Hallo Markus,

    ist ja ok aber der Ton passte mir nicht, vor allem klang sein Quatsch so als wenn ich absoluten Blödsinn erzähle,
    er hat natürlich Recht das es "auch" auf grün geht wie fast alle Waffen.
    Nur ist das nicht die Praxis.
    Für den der nach einem WBK-pflichtigen LG fragt, ist Antwort "auf gelb" wohl wichtiger wie der Hinweis falls er doch einen K98 kaufen will.
    Auf das Alter zu achten..

    Zitat

    Aber Beschränkung für 18 - 24 Jährige beachten


    Sorry manchmal (besonders in letzter Zeit) gefällt mir der Umgangston hier einfach nicht.

    Ich mag die Stille nach dem Knall..

    Waffensachverständiger im VWG

    Einmal editiert, zuletzt von thomas magnum (21. Dezember 2008 um 20:14)

  • Sorry, wenn Du das so aufgefasst hast. Dann entschuldige ich mich.
    Da ich ja weiß, dass Du selbst WBK's hast, dachte ich mir schon, dass Du Dich da einfach versehen hast.

    Wie alt der Fragesteller ist, habe ich nicht geschaut.
    Übrigens - die Gelbe WBK wird oft ungern ausgestellt. Daher wird erstmal alles auf Grün gebappt. So oft gehörte Praxis.
    Schließlich sehen es manche SB nicht ein, dass der Sportschütze nach Austellung der Gelben so einfach einkaufen dürfen ohne ihn vorher gefragt zu haben.
    Bei uns wird die Gelbe nur dann ausgestellt, wenn der Antragsteller das ausdrücklich angibt.
    Daher ist der Normalfall tatsächlich eher andersrum.

  • Zitat

    Original von Eifelyeti
    Das ist zwar richtig, macht aber in der Praxis keinen Sinn weil eben dann auch zb für einen Nagant ein Voreintrag etc benötigt würde. Folge: unnötige Gebühren an Verband und Amt.


    Genau das ist es. Aber das kann ja auch vom Amt gewollt sein - zusätzlich der gewünschten Kontrolle durch nötige Voreinträge auf Grün.
    Manchmal ist man sich ja nicht so sicher, warum die Behörden bestimmte Wege gehen.

  • Ach ist schon gut Klaus, ich meinte es ja auch nicht so.

    Zitat

    Übrigens - die Gelbe WBK wird oft ungern ausgestellt. Daher wird erstmal alles auf Grün gebappt. So oft gehörte Praxis.


    Gott sei dank ist es bei meiner Behörde nicht so ich habe die gelbe ohne Probleme bekommen (evtl. weil ich schon mehrere grüne habe),
    allerdings hat sich meine Sachbearbeiterin versetzten lassen, jetzt bekomme ich eine/n Neuen mal sehen wie es da weiter geht. :new16:

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    Waffensachverständiger im VWG

  • Soooo,

    es gibt nur eine Schießsportart in Deutschland, für die es ein Bedürfnis für 16 Joule Druckluftgewehre gibt: Field Target

    Um das Bedürfnis nachweisen zu können, musst du ca. ein Jahr in einem BDS-Field-Target-Verein regelmäßig trainiert haben und dort auch Mitglied sein.
    Dann braucht es noch die Sachkundeprüfung.
    Von da ab ist der Weg zur gelben WBK frei.

    Wenn du in einem anderen BDS- Verein bist und dort zum Beispiel KK schießt , ca. ein Jahr dort Mitglied bist und für diese andere Schießsportart eine gelbe WBK erhälst - Weg siehe oben - dann kannst du dir auf diese gelbe WBK auch ein 16,3 Joule Luftgewehr kaufen, weil Field Target eine anerkannte Schießsportdisziplin im BDS ist, und ein Luftgewehr eine Langwaffe, vgl. §14 Absatz 4 des WaffG

    Hier nachzulesen: https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html

    Allerdings musst du, wie du schon richtig vermutet hast, deiner Schießsportart drei Jahre lang mit nachgewiesenem Training (Schießbuch) nachkommen, sonst kann dir nach Überprüfung die WBK wieder aberkannt werden. Also 4 Jahre aktiver nachweisbarer Schießsport im Verein!

    Das ist der normale Weg, auch wenn es noch andere gibt.

    Gruß
    Musashi

  • was passiert eig. wenn ich auf die gelbe als zweite Waffe (somit kein erneutes Bedürfniss nachweisbar) ein LG >16,3 Joule kaufe?

    FT darf damit ja nicht mehr geschoßen werden?! Somit entspräche dies Waffe nicht der gelben WBK (da keine geforderte Disziplin).

    Nun steht aber in der gelben WBK ja keine Jouleangabe drin. Woher weis der SB denn nun, ob erlaubt oder nicht?

    Ich denke jetzt mal sprichwörtlich in großen Kalibern....zum Beispiel an die BigBore Teile und Co.
    Im Normalem 4,5 oder 5,5mm Bereich sollten aber auch ohne weiteren Aufwand LG bis zu 40 Joule in jedem Waffenladen (gelbe natürlich vorrausgesetzt) geordert werden können...

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  • Wenn es für die Waffe keine Disziplin in einem Verband (welcher ist egal) gibt, kannst du sie höchstens als Jäger erwerben. Ein Sportschütze hat als Bedürfnis immer eine Disziplin- keine Disziplin, kein Bedürfnis, keine Waffe.

    Diese Signatur kann Spuren von Erdnüssen enthalten

  • Zitat

    Original von heinzellmann
    was passiert eig. wenn ich auf die gelbe als zweite Waffe (somit kein erneutes Bedürfniss nachweisbar) ein LG >16,3 Joule kaufe?

    FT darf damit ja nicht mehr geschoßen werden?! Somit entspräche dies Waffe nicht der gelben WBK (da keine geforderte Disziplin).

    Nun steht aber in der gelben WBK ja keine Jouleangabe drin. Woher weis der SB denn nun, ob erlaubt oder nicht?


    Also, Du darfst keine Waffen am Bedürfnis vorbei kaufen.
    Du hast natürlich Recht, dass der SB sich mit der Materie kaum auskennen wird bzw. die Leistung der Waffe anhand der Kaufdaten nicht sehen wird.
    Daher muss ggf. der Schütze nachweisen, dass genau diese Waffe nach der Sportordnung xy des Verbandes AB passt.
    Mogelt man hier, könnte das als Unzuverlässigkeit mit allen Konsequenzen ausgelegt werden.

    Selbes Problem bei roten WBK's und am genehmigten Sammelgebiet vorbei gekauft.

    Oder Voreintrag als Sportschütze für eine 357'er Revolver, aber 2" Stupsnase gekauft (sowas ist sportlich gar nicht zugelassen).

    Zitat

    Original von heinzellmann
    Ich denke jetzt mal sprichwörtlich in großen Kalibern....zum Beispiel an die BigBore Teile und Co.
    Im Normalem 4,5 oder 5,5mm Bereich sollten aber auch ohne weiteren Aufwand LG bis zu 40 Joule in jedem Waffenladen (gelbe natürlich vorrausgesetzt) geordert werden können...


    Siehe oben sinngemäß. Ich kenne nun die Sportordnung des DBS nicht, aber wenn da z.B. ein 6,3 mm mit 40 Joule nicht zu einer Disziplin passt, ist der Erwerb als Sportschütze nicht möglich. Diese würde dann nur Jägern vorbehalten bleiben, weil der nicht nach einer Sportordnung schießt. Man überlässt es ihm zu entscheiden, ob er diese in Verbindung mit der Jagd einsetzen kann.

    Dennoch ist die gelbe WBK schon fast der Grahl. Denn wenn es nicht gerade Opas Drilling sein muss, gibt es an sich wenig, was an Langwaffen dort nicht eingetragen werden kann. (Aber auch keine SL)
    Alles ohne teuren Voreintrag. Ist die WBK ersteinmal ausgestellt (54 €) kommt jede Waffe mit knapp 13 € billig auf die Karte. Munitionserwerb ist dann sogar auch noch inklusive.

  • da erzählt ihr mir nichts neues. Das ist mir schon geläufig. Meine Frage bezog sich mehr auf die Praktische Umsetzung.
    Wenn ich mir nun eine Diana 460 Magnum (rund 25 Joule) im kaliber 4,5mm auf gelb kauf und dann zu meinem SB geh und es absegne, werd ich ja wohl kaum die Sportordnung vorlegen müssen, in der er nachlesen kann, welche Waffen für diese Disziplin erlaubt sind. Ich werde einfach sagen, dass ich es für FT gekauft habe.

    Auch gibt es ja Waffen, die in verschiedenen WBK Ausführungen verkauft werden.
    Auch kann man jederzeit eine auf gelb eingetragene 16,3Joule Variante vom Büma mit einer stärkeren Feder versehen lassen. Dieser Eingriff muss nirgends in der WBK vermerkt werden und ist auch keine illegale Veränderung der Waffe. Nur hat man dann selbstredend das Problem, dass man kein Bedürfniss mehr für diese Waffe hat.

    Gott bewahre, dass ich diese Gesetzeslücken ausreizen werde. Ich besitze noch nichtmal gelb. Allerdings Grün...und von dieser bin ich es gewohnt, dass alles sehr sauber dokumentiert, nachverfolgbar und durchleuchtet wird. Da gibts absolut keine Gesetzeslücken und alles ist mehr als gründlich geregelt.

    Mich wundert es teilweise immer wieder, dass diese gelbe WBK so wirklcih durchs deen Bundestag marschieren konnte. (Soll nciht heißen, dass sie nicht gut ist. im Gegenteil; sie ist um einiges Billgier als die grüne)

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  • heinzelmann
    Es ist wie Floppy sagt: kaufst du am Bedürfnis vorbei hast du ein Problem.
    Auf was willst du eigentlich hinaus? Wenn du günstig auf größere Distanz (schätze bei dir läuft das auf 50m hinaus) schiessen möchstest, nimmst du dir halt zb eine Matchbüchse in .22lfB.
    Somit hast du in jedem Fall eine Wettkampffähige Waffe und kannst präzise Löcher für kleines Geld stanzen.
    Nebenbei- wenn die FT-ler mit 16,3 Joule auskommen wird das für dich auch ausreichen- mit 7,5Joule triffst du auf 25m problemlos eine 9x19 Hülse.

    Diese Signatur kann Spuren von Erdnüssen enthalten

  • Ok, vielen Dank für eure vielen Antworten!
    Nur damit ich es richtig verstehe:

    Ich beantrage (nachdem ich ein Jahr gemeldetes Mitglied in einem Schützenverein war, dort oft genug geschossen habe, Sachkundeprüfung gemacht habe, MPU für GK, da ich unter 25 bin habe und mir einen Tresor gekauft habe) eine grüne UND eine gelbe WBK.

    Beantrage dann zum Beispiel für die grüne eine halbautomatische Kurzwaffe (9mm) und auf die gelbe ein LG mit 16 Joule. Der SB sage ich dann dass ich das erste in meinem Schützenverein um die Ecke schiesse und das andere für die FT-Disziplin brauche.

    Mit der Halbautomatischen 9 mm muss ich dann relgemäßig im Schützenverein schiessen und sollte nicht austreten?
    Was ich mit dem LG mache ist dem SB aber egal?

    Wenn das soweit realisierbar ist, ist von meiner Seite alles klar.

    Nochmal Danke!
    Tourban

  • Zitat

    Original von Eifelyeti
    heinzelmann
    Es ist wie Floppy sagt: kaufst du am Bedürfnis vorbei hast du ein Problem.
    Auf was willst du eigentlich hinaus? Wenn du günstig auf größere Distanz (schätze bei dir läuft das auf 50m hinaus) schiessen möchstest, nimmst du dir halt zb eine Matchbüchse in .22lfB.
    Somit hast du in jedem Fall eine Wettkampffähige Waffe und kannst präzise Löcher für kleines Geld stanzen.
    Nebenbei- wenn die FT-ler mit 16,3 Joule auskommen wird das für dich auch ausreichen- mit 7,5Joule triffst du auf 25m problemlos eine 9x19 Hülse.

    ich will auf gar nichts hinaus, und es läuft auch nicht auf die 50m hin. ich bin gar nicht im Besitz einer gelben. Wahrscheinlich frag ich deswegen so seltsam daher, weil mir die Praxis mit der gelben nicht geläufig ist. Ich bin nur meine grüne gewohnt, und da ist nunmal alles klip und klar geregelt.
    Wie du schon selbst geschrieben hast - es bringt nichts diese (in meinen Augen) Gesetzteslücke auszunutzen, da man ja ohnehin im Besitz der gelben dann ist und auch KK und noch größere Kaliber eh erwerben darf.
    Mir gings einzig und allein um die Tatsache, wie SB unterscheiden, ob Disziplingerecht oder nicht. Und das mit den LG und der Joulebegrenzung ist da nunmal ein Paradebeispiel.

    Du schießt ernsthaft auf 9x19 Hülsen? die lädt man wieder oder schenkt sie einem wiederlader. Als Ziel nimm das nächste mal KK hülsen. die sind auch etwas schwieriger (gehen aber genauso :new11: )

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  • Zitat

    Original von Tourban
    Beantrage dann zum Beispiel für die grüne eine halbautomatische Kurzwaffe (9mm) und auf die gelbe ein LG mit 16 Joule. Der SB sage ich dann dass ich das erste in meinem Schützenverein um die Ecke schiesse und das andere für die FT-Disziplin brauche.

    Mit der Halbautomatischen 9 mm muss ich dann relgemäßig im Schützenverein schiessen und sollte nicht austreten?
    Was ich mit dem LG mache ist dem SB aber egal?

    Das ist so (leider) nicht richtig. Auch für die Ausstellung der gelben WBK brauchst Du ein Bedürfnis von dem Verein/Verband, in dem Du Mitglied bist. Wenn das z.B. der DSB ist, mußt Du als erste Waffe auf die gelbe ein Gewehr kaufen, das der DSB-Sportordnung entspricht.
    Erst danach tritt erst das ein, worüber hier geschrieben wurde: Du kannst jede eintragungsfähige Waffe kaufen, die von der Sportordnung irgendeines Verbandes akzeptiert wird.

    Suum cuique.
    "Blessed are those who, in the face of death, think only about the front sight." - Jeff Cooper