Änderungen im Bezug aufs führen?

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 2.248 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. April 2008 um 14:47) ist von kreuzbogen.

  • Moin.
    Ich wollt nur mal nachfragen ob ichs im bezug aufs führen im Bezug auf Armbrüste was geändert hat im neuen Waffengesetz?

    Ich hab letztens meine Armbrust in meinen Bogenladen gebracht. Der Verkäufer hat mich vorher ermahnt, das Armbrüste auch nur in einem verschlossenen Behälntis transportiert werden dürfen (war nach dem 1. April). Ich war mich nicht sicher, also hab ich sie Verlegt und verschlossen transportiert.

    Morgen früh wollt ich auf den Bagenplatz und die Armbrust soll mit. Allerdings ist das mit dem zerlegen diesmal schlecht.
    Deshalbt wollt ich sie (mit Plasiktüten verpackt) im unverschlossenen Rucksack transportieren.
    Immernoch legal?

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
    Softairs: CA SLR 105 A1, HFC M92 CO2, ASG R-357, Mossberg M500 und eine billige Umarex Navy Commando
    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Naja, Führen u. Transport sind 2 versch. Dinge.
    Transport ist sicher nur in einem Behältnis gegeben.
    Eine zerlegte AB dürfte (nach MEINER Auffassung) auch erlaubt sein, da sie in dem Zustand unbrauchbar ist. Aber das hilft Dir ja auch nichts, da Du sie nicht zerlegen willst.
    Und wenn´s hart kommt, sieht noch jemand den Schaft als "Anscheinswaffe" an... :new16:
    Ich würde jedenfalls nicht mit einer "unverpackten" AB rumlaufen.

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Jaja, das Affengesetz, das soll mal einer verstehen.

    Also ich versuch mich mal mit Bezug auf die relevanten Stellen, wie immer: Dies ist keine Rechtsberatung. Im Bezug auf Deine Fragen ist das Gesetz aber eigentlich eindeutig interpretierbar und sollte keine Missverständnisse verursachen können.

    Grundlage ist das deutsche Waffengesetz, ursprünglich vom 11.10.2002, zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.3.2008
    (Also die aktuelle "Ab 1. April 08"-Fassung)

    Vorweg:
    §2 Abs (1) WaffG schränkt die folgenden Aussagen auf Personen ein, "die das 18. Lebensjahr vollendet haben."

    §2 Abs (4) WaffG verweist zur Liste der Waffen mit nenen der "Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen" sind auf Anlage 2 Abschnitt 1 und 2.

    In Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1, Punkt 1.10 WaffG erwähnt das Gesetz explizit, das der Erwerb und Besitz einer Armbrust erlaubnisfrei ist.

    Des Weiteren wird in Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1, Punkt 3.2 WaffG ausdrücklich das Führen von Armbrüsten von einer Erlaubnis freigestellt.

    Das heißt prinzipiell, dass Du eine Armbrust völlig unverpackt mit aufgezogener Sehne (und ggf. Kabeln) zum Händler tragen darfst. Zu Empfehlen ist es aber so dann doch nicht unbedingt, verboten aber nicht.
    Eine einfache Tasche oder zur Not in eine Decke gewickelt ist für deine Mitmenschen beruhigender.

    In soweit hat sich also nicht geändert und Dein Bogenladen-Verkäufer hat Dich zu Unrecht ermahnt.

    Wie gesagt, in diesem Punkt ist das Waffengesetz meiner Meinung nach unmissverständlich.
    Nicht interpretieren werde ich die Gesetzeslage zum "Benutzen", "Entladen", "Schießen" oder auch "Nicht-Schiessen" einer Armbrust, aber das stand ja hier auch nicht zur Frage.

    Viel Recherche, lange Rede, kurzer Sinn:
    Kurzum: Alles beim Alten.

    Grüße, Parity

    Einmal editiert, zuletzt von Parity (27. April 2008 um 01:44)

  • Zitat

    Original von Parity
    Das heißt prinzipiell, dass Du eine Armbrust völlig unverpackt mit aufgezogener Sehne (und ggf. Kabeln) zum Händler tragen darfst. Zu Empfehlen ist es aber so dann doch nicht unbedingt, verboten aber nicht.
    Eine einfache Tasche oder zur Not in eine Decke gewickelt ist für deine Mitmenschen beruhigender.


    Wunderbar.
    Offen tragen wollt ich sie nicht. Sonder halt unzerlegt im Rucksack mit Einkaufstüten "getart". Das ist aber auf grund des nicht verschließbaren Rucksacks eben führen und nicht transportieren.
    Aber selbst das scheint ja in Ordnung zu sein.

    Zitat

    Original von Parity
    In soweit hat sich also nicht geändert und Dein Bogenladen-Verkäufer hat Dich zu Unrecht ermahnt.


    Das hab ich mir fast gedacht, aber ich wollt auf Nummer sicher gehen, bevor ich meine Zuverlässigkeit in Gefahr bringe.

    SSWs: Reck Miami 92F vernickelt, Reck Miami 92 und 2X ME 38 Compact 1X vernickelt
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    Sonstiges: Recurvebogen, "Panzer II"-Armbrust und ne Schleuder

  • Parity hat die richtigen Punkte aus dem WaffG genannt.

    Du kannst also die Armbrust jederzeit so zum Händler
    bringen. Ein unerlaubtes Führen gibt es bei der Arm-
    brust nicht.

    So wie du sie verpackst, kann auch keine Bedrohung
    entstehen.

    Also alles im grünen Bereich.

  • Hallo zusammen!

    Bei meinen Übungen mit der AB (nicht auf einem offiziellen Übungsplatz)
    halte ich für Interessierte und Beamte immer eine Broschüre der Gewerkschaft
    der Polizei Direktion 1 bereit. Hier ist einfach erklärt, was erlaubt ist und
    was nicht. Ob die Sache dadurch rechtsverbindlich ist, sei mal dahingestellt.
    Bisher gab es keine Probleme!
    Die Sicherheit bei unserem privaten Platz ist selbstverständlich gegeben
    und die Gefährdung anderer Personen ausgeschlossen. Sollte eigentlich
    selbstverständlich sein!

    Hier der Link:
    http://www.gdp-dir1.de/service-dateie…waffenrecht.pdf

    Gruß

    cwspezial

  • ich verwende immer einen Hartschalenkoffer mit einem kleinen vorhängeschloss..

    da ich noch nicht 18 bin muss ich eine kleine erlaubnis vom AB clup dabeihaben,..

    schöne grüße

    Hoyt Katera, Bowtech Patriot, Tenpoint Shadow CLS, Tenpoint Elite, Horton Legend 175 hd, Phyton, Samik spirit Deluxe,..

    Zur zeit: Hoyt katera :n1:

  • Ich Pack meine einfach am Riemen und lauf durchs dorf.... das is bei uns die sicherste Methode... wenn du die bei uns irgendwie Tarnst oder so denken die Leute erst recht das du irgendwas komisches vor hast und rufen die Bullen...

    Jäger und Gammler

  • du könntest ein kleines Vorhängeschloss an die sehne und kabel hängen so ist sie nicht schussfähig..

    die Kabel und die sehne miteinander besfestigen....das machen sie auf den ausstellungen auch so kann sie keiner spannen :new11:

    schöne grüße

    Hoyt Katera, Bowtech Patriot, Tenpoint Shadow CLS, Tenpoint Elite, Horton Legend 175 hd, Phyton, Samik spirit Deluxe,..

    Zur zeit: Hoyt katera :n1:

  • Zitat

    Original von Grossmulukke
    Ich Pack meine einfach am Riemen und lauf durchs dorf.

    Es gibt Regionen, in denen Schießsport und Schützenvereine eine Traditionssache sind und ein Bogen oder eine Armbrust ohne Argwohn gesehen wird. --- In anderen Regionen und insbesondere Städten wird man damit rechnen müssen, daß besorgte Mitmenschen die Polizei rufen, und die Polizei wird im Regelfall wegen "Gefahr im Verzug" zugreifen, was Dir selbst auf Deinem eigenen Grundstück oder in Deiner eigenen Wohnung passieren kann.

    Sowas kann erstmal unangenehm werden, selbst wenn die Rechtslage später erkannt wird und Du Deine Armbrust zurückbekommst.

    Man kann ja auch eine "neutrale" Tragetasche verwenden. Kann ja auch eine geeignete Angel- oder eine Bogentasche sein.


    viele Grüße

    Andreas