Personalausweis <-> Schülerausweis

Es gibt 49 Antworten in diesem Thema, welches 13.719 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. August 2007 um 12:55) ist von obietrice.

  • Hallo,
    habe etwas bei eGun verkauft und jetzt hat der Käufer mir seinen Schülerausweis zugesendet. Reicht das aus für einen Altersnachweis oder muss der mir seinen Perso zusenden?
    Gruß

  • Du dürftest nur Führerschein oder Perso annehmen soweit ich weiss.
    Ein Schülerausweis ist nicht amtlich und kann sehr leicht gefälscht werden.

    mfg, Lukas

  • Nehme mal an das er für das was du verkauft hast Volljährig sein muss (weiß nicht um was es sich Handelt)?
    Würde mir aber auf jeden Fall nochmal den Personalausweis mailen lassen.
    Nehme mal an er ist auf dem Schülerausweis über 18?

  • Mir persönlich würde der Schülerausweis nicht reichen, der ist einfach zu fälschen. ich würde auf den Perso bestehen. Sollte ja kein Problem sein, wenn diese Person wirklich schon 18 ist.

    You can have my gun when you can pry it loose from my cold, dead hand.
    Charlton Heston

  • Zitat

    Original von o11i
    Hallo,
    habe etwas bei eGun verkauft und jetzt hat der Käufer mir seinen Schülerausweis zugesendet. Reicht das aus für einen Altersnachweis oder muss der mir seinen Perso zusenden?
    Gruß

    Auf Ideen kommen manche Leute! ???

    Aber wie schon gesagt, mir würde es auch nicht reichen, wenn mir jemand seinen Schülerausweis präsentiert ! Ist ja fast wie im Kindergarten ! Personalausweis oder Führerschein erscheinen mir aktzeptabel !

    Frage:was hast du denn verkauft !

  • Habe ne Pistolenarmbrust verkauft.

    Der Käufer hat mir gesagt laut den AGB bei eGun reicht ein Schülerausweis.

    Leider finde ich die Textstelle nicht ???

  • Schülerausweise werden gerne und oft gefälscht und scheinbar ist das kein Problem für die Schüler an einen Blankoschülerausweis zu kommen... ich würd auch was amtliches verlangen.

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Laut der AGB von eGun muß es ein Personalausweis, Reisepaß, MES oder WBK sein, um seine Berechtigung zum Erwerb nachzuweisen.
    Ich persönlich würde auf einen beidseitigen Scan oder Fotokopie des Personalausweises bestehen und nur an die im Personalausweis genannte Adresse schicken - schon, um zu verhindern, daß ein Minderjähriger den Ausweis seines Vaters oder Tante fotokopiert hat.

  • Zitat

    Original von o11i
    Jo, so wollte ich es auch machen.

    Personalausweis erhält man doch schon mit 16 oder nicht?

    Gruß Oliver

    Und? das Geburtsdatum steht doch drin und wenn der Käufer nicht volljährig ist, bekommt er die Ware nicht, basta.

  • Hab eben mal in der AGB gestöbert, finde dort auch nirgends einen Eintrag in dem steht das ein Schülerausweis reicht.
    Ja, Perso bekommst du ab 16, dürfte kein Problem sein ihn zu schicken so lange er Volljährig ist.

    Edit: Frag ihn mal nach nem Führerschein, zwei Jahre "vergessen" einen Perso zu beantragen ???

    Einmal editiert, zuletzt von Renst81 (8. August 2007 um 19:32)

  • roooooooooofl ich lach mich schlapp ey

    Da er momentan wohl irgendwie son Austausch macht ist er nicht zu Hause...

    Jetzt schreibt er, er könnte morgen wohl vom Hausbesitzer den Perso bekommen , dann stimmt auch die Adresse überein *lol*

    Sein Austausch ist sage und schreibe 75 km von zu Hause entfernt :crazy3:

    Achja und er hat mir eben nen link aus sonnem Softairshop geschickt, die die Softairs auch mit Schülerausweis verschicken :huldige:

    Einmal editiert, zuletzt von o11i (8. August 2007 um 19:40)